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dreiste Krankenkasse...

Verfasst: 30.09.2008, 12:14
von iza
Hallo,

wir haben die gesetzliche Krankenkasse gewechselt. Das war vor etwa 6 Monaten.
Jetzt hat die Krankenkasse 1,3 % draufgeschlagen. Informiert wurden wir darüber nicht. Ich habe es auf meiner Gehaltsabrechnung gesehen.
Ist das rechtens?
Wenn ja, kann ich den zuvielbezahlten Beitrag zurückfordern?


Danke für Eure/Ihre Hilfe
Gruß
I

Verfasst: 30.09.2008, 14:45
von SaschaD
Also wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss eine Kasse seine Mitglieder über eine Beitragsänderung informieren. Das Problem ist jedoch dass die Art der Information nicht geregelt ist. Im Normalfall wird diese Information mit der nächsten Mitgliederzeitung veröffentlicht. Es ist aber auch ausreichend, wenn in den Geschäftstellen diese Information nur ausgelegt wird.

Beiträge zurückfordern kannst Du nicht, aber Du hast ein Sonderkündigungsrecht.

Verfasst: 30.09.2008, 14:49
von Targot
Hallo Iza,

zu deinen Fragen:
1. Ja, es ist rechtens
2. du kannst den zuviel bezahlten Beitrag nicht zurückfordern (wahrscheinlich wusste die Kasse vor 6 Monaten noch nicht einmal über ihre Notwendigkeit einer Beitragssatzerhöhung)

Du hast zwar mit der Beitragssatzerhöhung ein Sonderwahlrecht, jedoch kommt ab dem 01.01.2009 der Fond und ob es da ratsam wäre, sich jetzt noch für 18 Monate an eine neue Kasse zu binden.....