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Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 25.09.2008, 09:31
von Nika
Hallo Rentner/Innen mit Wissen zur Fehlzeit in der Vorversicherung!

Wer kann sich erinnern, wie, wo und wann die Gesetzesänderung der so genannten „9/10 Regelung“ in Kraft trat? Bis dato kann mir in meinem Umfeld niemand dabei helfen. Die damalige Verschärfung (vermutlich 1989) zum Beitritt in die „Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“ ist selbst heute noch völlig unbekannt, sogar bei langjährigen Sachbearbeitern in Ämtern der Personalabteilungen der Arbeitgeber - unglaublich.

Nun soll/muss ich meiner Krankenkasse beweisen, dass tatsächlich keinerlei öffentliche Hinweise „unters Volk“ kamen. Bitte, helfen Sie mir in dieser Beweisnot und damit meiner finanziellen Klemme!!

Wer meine lange ärgerliche Erfahrung mit der Verzögerungstaktik und sogar Verhöhnung seitens der Krankenkasse brauchen kann, dem versuche ich meinerseits zu helfen.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

Nika

Verfasst: 25.09.2008, 14:29
von GerneKrankenVersichert
Die Regelung wurde zum 01.01.89 mit dem SGB V eingeführt. Vorher gab es die RVO und einige andere Gesetze, zum 01.01.89 wurden diese unter Minister Blüm komplett überarbeitet.

Nachweisen, dass es nicht öffentlich gemacht wurde, wird nicht funktionieren, da Gesetze vor Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden - so auch dieses.

Vom 01.01.1989 bis zum 31.03.2002 galt die Regelung, dass nur Zeiten der Versicherungspflicht als Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde dies geändert und alle Mitgliedschaften, die damals als freiwillig versicherte Rentner liefen, wurden in die KVdR überführt.

Ich verstehe nicht, warum du der Krankenkasse eine Verzögerungstaktik vorwirfst. Die Rechtslage ist eindeutig. Eine andere Beurteilung als nach der 9/10-Regelung ist nicht möglich.

GKV

Verfasst: 25.09.2008, 17:22
von Gast
Ich verstehe auch nicht warum hier der Krankenkasse eine Verzögerungstaktik vorgeworfen werden soll.

Die 9/10 Regelung steht seit Verabschiedung im SGB - und das ist ja nun wirklich öffentlich und frei zugänglich. Und die Arbeitgeber sind ja nun weißgott nicht dafür verantwortlich darüber aufzuklären.

Wo liegt denn die finanzielle Klemme?! Aus welchem Grund wird denn bei dir Nika die VVZ nicht erfüllt? PKV? Auslandsaufenthalt?

Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 25.09.2008, 20:51
von Nika
Verehrte/r Autor/In von "GerneKrankenVersichert"!

Danke für Ihre Antwort! Ich hatte mir Resonanzen von Betroffenen erhofft, die ebenfalls Fehlzeiten zur KVdR beklagen und einst unkundig über die neuesten Gesetze im Bundesgesetzblatt gestolpert sind. Deshalb brauche ich Nachweise, dass ich kein Einzelfall bin. Die geplanten Änderungen zur Beamtenversorgung derzeit habe sogar ich nun mitbe-kommen; dass eine KVdR damals eingeführt werden sollte, geschah klammheimlich. Geringverdienende Frauen hat man vor 1989 vermutlich total ausser Acht gelassen. Wir konnten ja nicht pflichtversichert werden.

In meinem Rentenbescheid bekam ich alle erfüllten Wartezeiten bestätigt, sogar in Zahlen war ausgerechnet, was ich an KV-Beitrag zahlen müsste.
Nun verhöhnt mich die KK damit, dass ich mich nach meinen Vorversicherungszeiten hätte erkundigen/beraten lassen sollen.

"Ich verstehe nicht, warum du der Krankenkasse eine Verzögerungstaktik vorwirfst. Die Rechtslage ist eindeutig. Eine andere Beurteilung als nach der 9/10-Regelung ist nicht möglich." Seit über einem Jahr "rechte" ich mit der KK und kenne die Rechtslage. Habe leider hierbei diese Taktik zu spüren bekommen.
Also: Ich suche insbesondere Frauen, die nach der Kinderpause in Minijobs gearbeitet haben und mit dem Partner privatversichert waren, später dann eine pflichtversicherte Arbeit angenommen/ergattert haben.

LG - Nika

Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 25.09.2008, 21:17
von Nika
Guten Abend "krümel2007"!

"Ich verstehe auch nicht warum hier der Krankenkasse eine Verzögerungstaktik vorgeworfen werden soll."
Ganz einfach, weil meine über einjährige Rechterei mit der KK mir diese Erfahrung beigebracht hat, ok?

"Und die Arbeitgeber sind ja nun weißgott nicht dafür verantwortlich darüber aufzuklären." Wer dann bitteschön? wenn der Staat eine Aufklä-rung versäumt bzw. unterlassen hat.

"Wo liegt denn die finanzielle Klemme?!"
Bei einer Rente unter Sozialhilfenivau eine Freiwillige KV von fast 60 % aufgezwungen zu bekommen - dramatisch oder?
"Aus welchem Grund wird denn bei dir Nika die VVZ nicht erfüllt? PKV?"
Ganz genau! Mit Kindern war vor 35/40 Jahren kein familienfreundlicher Job gängig und Minijobs pflichtversicherungsfrei. Dazu noch die klammheimliche Gesetzesänderung (für Nichtjuristinnen) zur KVdR, die es früher nicht gab.

Habe ich hiermit verständlich machen können, dass ich Betroffene suche, denen es ebenso ergeht?!

Schönen Abend noch und freundlichen Gruß und Dank!
Nika

Verfasst: 25.09.2008, 21:27
von GerneKrankenVersichert
Die Rechtslage ist folgendermaßen:
§ 5 SGB V
Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren;

2) Der nach Absatz 1 Nr. 11 erforderlichen Mitgliedszeit steht bis zum 31. Dezember 1988 die Zeit der Ehe mit einem Mitglied gleich, wenn die mit dem Mitglied verheiratete Person nicht mehr als nur geringfügig beschäftigt oder geringfügig selbständig tätig war
Die geringverdienenden Frauen wurden nicht außer Acht gelassen, nur die privat versicherten. Was genau bemängelst du? Dass die in Einzelfällen günstigere KVdR nur denjenigen offensteht, die überwiegend gesetzlich versichert waren und denjenigen, die damals lieber "für sich selbst sorgten" nicht?

Die KVdR wurde nicht klammheimlich eingeführt, auch vor 1989 gab es sie schon, damals war als Vorversicherungszeit die Hälfte der Zeit zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und dem Tag der Rentenantragstellung erforderlich. Und davor gab es anderen Regeln, auf die du dich heute genausowenig berufen kannst.

Lege Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein, wenn dem nicht stattgegeben wird, verklage die KK, aber Chancen sehe ich keine. Wenn der Hinweis auf die gültige Rechtslage für dich ein Hinhalten und der Hinweis darauf, dass eine vorherige Beratung besser gewesen wäre als Verhöhnen ankommt, liegt dein Problem wahrscheinlich sowieso ganz woanders.

GKV

Re: Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 25.09.2008, 21:34
von GerneKrankenVersichert
Nika hat geschrieben: "Und die Arbeitgeber sind ja nun weißgott nicht dafür verantwortlich darüber aufzuklären." Wer dann bitteschön? wenn der Staat eine Aufklä-rung versäumt bzw. unterlassen hat.
Worüber hätte eigentlich aufgeklärt werden sollen? Und wie? Briefe an jeden Privatversicherten, dass es da eine Änderung gegeben hat? Geändert hätte das doch auch nichts, da ein Wechsel in die GKV auch damals nicht so einfach war.
"Wo liegt denn die finanzielle Klemme?!"
Bei einer Rente unter Sozialhilfenivau eine Freiwillige KV von fast 60 % aufgezwungen zu bekommen - dramatisch oder?
Wie sieht es mit Grundsicherung aus? Beitragszahlung durch das Sozialamt? Freu dich, dass du doch noch irgendwann den Weg in die GKV gefunden hast, in der PKV wäre wahrscheinlich deine gesamte Rente futsch.
"Aus welchem Grund wird denn bei dir Nika die VVZ nicht erfüllt? PKV?"
Ganz genau! Mit Kindern war vor 35/40 Jahren kein familienfreundlicher Job gängig und Minijobs pflichtversicherungsfrei. Dazu noch die klammheimliche Gesetzesänderung (für Nichtjuristinnen) zur KVdR, die es früher nicht gab.
Aber auch früher gab es keine Pflicht, sich privat zu versichern. Diese "klammheimliche" Gesetzesänderung gab es nicht, die Neuregelung war gerade deshalb in den Medien und in der ständigen Kritik, weil freiwillig gesetzlich Versicherte auch nicht mehr in den Genuss der KVdR kommen sollten - was das Bundesverfassungsgericht auch wieder verwarf.
Habe ich hiermit verständlich machen können, dass ich Betroffene suche, denen es ebenso ergeht?!
Und was soll das bringen?

GKV

Verfasst: 12.12.2008, 13:36
von Rentner2008
hallo nika

auch ich suche Geichgesinnte, die nicht immer nur nicken und JA Sager sind.
Seit 1.4.1961 bin ich berufstätig, seit 1.11.08 Renterin.Glück oder Unglück ist daß mein Mann fast immer in der PKV war. Jeedenfalls fehlen mir in der 2. Arbeitshälfte, d.h. von 1983 bis 2008 ca. 500 Tage in der GKV resultierend aus der Zeit von 1989 bis 1992, da ich währen dieser Zeit ebenfalls priv. versichert war.Ich habe 2 Kinder erzogen und nicht pflichtversichert gearbeitet.Wir waren also alle priv. versichert und sind nicht der GKV zur Last gefallen mit allen Kinderkrankheiten etc. Seit 1992 bis Ende 10/2008 war ich berufsmäßig wieder pflichtversichert. Jetzt wo ich die 1. Rente erhalte kommt meine KK die DAK auf mich zu und teilt mir die frohe Botschaft mit daß sie mich nicht in der GKV der Renter behalten kann eben weil mir die entsprechende VVZ fehlt. Ich soll mich doch gefälligst freiwillig oder privat versichern. Meine Rente ist unter Sozialniveau und beträgt mal gerade 600 EUR. Warum muß ich jetzt 300 EUR Beitrag für die frewilligen Versicherung in der DAK zahlen. Ich weigere mich und suche Mitstreiterinnen wenn es sein muss bis zum Bundesgerichtshof. Mitstreiter wird es wohl nicht geben, die kennen dieses Problem nicht.Unsere gemeinsamen Kinder haben wir nicht berufstätigen Mütter groß gezogen.Dafür werden wir jetzt als Renter bestraft.

Ich weigere mich

Verfasst: 12.12.2008, 14:00
von GerneKrankenVersichert
Niemand hat dich gezwungen, dich in der Zeit von 1989 bis 1992 privat zu versichern. "Nicht der GKV zur Last gefallen sein" hört sich jetzt zwar nett an, aber ich nehme an, dass es schon einen Grund hatte, warum ihr euch lieber privat versichert habt. Wahrscheinlich wäre die GKV zu dieser Zeit teurer gewesen. Damals wolltest du die Solidarität nicht, die du jetzt plötzlich einforderst.

GKV

Verfasst: 12.12.2008, 17:22
von Rentner2008
lieber "GerneKrankenVersichert"

vielen Dank für die Information. Aber alleine mir fehlt der Glaube daß Du am 1.1.89 darüber schon informiert warst, ich jedenfalls nicht. Meine KK hat mir keine Aufklärung darüber gegeben was in 20 Jahren ist und ich Rente beziehe.
Es wissen übrigens die wenigsten von dieser Regel und es wird noch dicker kommen wenn unser Jahrgang erst komplett die Rente beantragt hat. Das wird 2012 sein. Wenn sich bis dahin nichts ändert kann sich der Staat vor hartz IV nicht mehr retten.

Verfasst: 12.12.2008, 18:40
von GerneKrankenVersichert
Aber alleine mir fehlt der Glaube daß Du am 1.1.89 darüber schon informiert warst, ich jedenfalls nicht.
Doch, gerade am 01.01.89 wurde diese Vorversicherungszeit verschärft, vorher reichte es, die Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen zu sein.
Meine KK hat mir keine Aufklärung darüber gegeben was in 20 Jahren ist und ich Rente beziehe.
Das konnte sie überhaupt nicht, da sie nicht wusste, wie sich Rechtslage noch ändern würde.

Hartz IV droht dem von dir beschriebenen Personenkreis wohl eher weniger, denn da gibt es ja meist den gutverdienenden privatversicherten Ehemann im Hintergrund. Und es ist ja auch nicht so, als würdest du plötzlich ohne Krankenversicherungsschutz dastehen. Er ist nur etwas teurer, da du die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hast und dein Mann privat versichert ist.

GKV

Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 16.12.2008, 00:45
von Nika
Endlich eine Mitstreiterin, hallo, Rentnerin 2008!

Ich kann es nicht fassen, dass es eine betroffene Frau packt und im Forum sich meldet, vielen Dank! Auch ich finde mich in Ihrem Beitrag total wieder. Sie haben vermutlich nachgelesen, was ich zu klagen, meckern, jammern hatte.

Es ist mir auch hier im Forum so ergangen, dass sich vermutlich kluge Männer mit Antworten gemeldet hatten. Hilfreich waren ihre Meinungen leider nicht! Sollten es die Erfahrungen oder das Wissen von „Jünglingen“ sein, kann ich Nachsicht üben. Sie können ja nicht wissen, was vor ihrer Zeit Sache war. Obwohl ich versuchte zu erklären, wie schwierig es damals war, wenn keine Oma die Kinder betreute.

Weshalb bestraft man uns heutige Omis damit, dass wir keine pflichtversicherten Jobs bekamen.
Dann waren die Kinder groß und wir konnten „ordentlich“ ins Berufsleben zurück. Ich war mit
meiner Stelle glücklich, doch noch immer Geringverdienerin. 1992 wurde ich pflichtversichert,
aber niemand wusste um die 9/10-tel Regelung. **Siehe unten!
Neuerdings bekomme ich zu hören, dass ich meinen Rentenantrag hätte zurückziehen können.
Auch das hat man mir im Juni 2006 nicht vorgeschlagen. Ich fiel aus allen Wolken, als die KK
mich zwangsweise freiwillig versicherte, die Vorversicherungszeit war ja nicht erfüllt. Die Renten-
versicherung jedoch schrieb mir vorab haarklein, was ich an KK-Beitrag zu zahlen hätte, denn dort
waren alle Wartezeiten komplett.

Mein Entsetzen, ja Wut, richtet sich allein gegen die Nichtveröffentlichung einer gravierenden
Gesetzesänderung. **Es genüge das Bundesgesetzblatt – doch wer hatte davon Kenntnis, frage ich
immer? Wir kleinen Leute, meist Frauen, sind die Dummen. Frank Elstner hat in Menschen
2008 drei geschädigte Geldanleger der Bankenpleite befragt. Dort erfuhr ich, dass nicht bewiesen
werden muss, wenn keine „ordentliche Beratung“ stattgefunden hat. Ich würde mich für alle ge-prellten Kleinanleger freuen, wenn sie ihre Ersparnisse retten könnten!!!!!
Weshalb, frage ich, gilt solches Recht nicht für mich bei meiner Mini-Rente??

Übrigens gefällt mir die Tonart der Forum-Berater nicht! Woher wollen sie wissen, dass man die Solidarität nicht wollte? Ich z.B. kam als Geringverdienerin in keine Gesetzliche und nun nicht
in die KVdR. Klingt für mich nach Neiddebatte, dem neudeutschen Unwort!

Außerdem sind die „Beratungen“ der GerneKrankenVersichert für mich wie ein Ableger der Gesetzlichen, das Kürzel, der GKV oder?

Der Beratungskommentar vom 25.9.2008 hat mich derart geärgert, dass ich dann auf solche
Sprüche dankend verzichtete, hatte ich doch nur Betroffene gesucht.


Auf geht’s Mitstreiterin „Rentnerin 2008“: Freue mich auf Ihre Zusammenarbeit als tatsächlich Betroffene. Bis bald Nika.

Re: Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 16.12.2008, 18:37
von GerneKrankenVersichert
Nika hat geschrieben:Sollten es die Erfahrungen oder das Wissen von „Jünglingen“ sein, kann ich Nachsicht üben. Sie können ja nicht wissen, was vor ihrer Zeit Sache war. Obwohl ich versuchte zu erklären, wie schwierig es damals war, wenn keine Oma die Kinder betreute.
Ich bin weder ein Jünglein noch weiß ich nichts aus dieser Zeit. Denn ich arbeitete bereits am 01.01.89 bei einer GKV und weiß, dass wir jeden, der in die PKV wechselte, über die Folgen informierten. Auch über die damals geltenden Rechtslage der KVdR, denn das war ein gewichtiges Argument. Allerdings kann ich mich auch noch an die Antworten erinnern: Ihr seid viel zu teuer, ich gehe zu meinem Mann in die PKV, bessere Leistungen usw. usf. Und es gab damals wie heute diejenigen, die überhaupt nicht zu einem Gespräch bereit sind. Ob das bei euch der Fall war, weiß ich nicht, allerdings könnt ihr der GKV nicht pauschal vorwerfen, nicht informiert zu haben.
Weshalb bestraft man uns heutige Omis damit, dass wir keine pflichtversicherten Jobs bekamen.
Ihr werdet nicht bestraft. Ihr kommt nur nicht in den Genuss der Vorteile, die diejenigen genießen, die die Vorversicherungszeiten erfüllt haben. Denn, wie schon einmal erwähnt, damals war es keine Pflicht, in die PKV zu wechseln. Eine Weiterversicherung in der GKV wäre möglich gewesen.

Es bleibt wohl nur der Rechtsweg, denn die Rechtslage ist eindeutig, da kann keine Krankenkasse anders entscheiden. Um die Chancen eines Rechtsstreits aufzuzeigen, habe ich bereits ein entsprechendes Urteil verlinkt. Andere Tipps wird euch niemand geben können, egal, ob er bei einer PKV oder GKV arbeitet.

GKV

Verfasst: 16.12.2008, 20:00
von Czauderna
Hallo,
mal davon abgesehen, dass seinerzeit diese Änderung im Gesetz
mehrere Wochen Gegenstand der Sozialberichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen war, haben alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
über ihre offiziellen Mitteilungsorgane (Mitgliederzeitschriften) über diese
Regelung informiert. Genau so war es als eine Änderung der Änderung zum 01.04.2002 vorgenommen wurde.
Wenn nun "Unwissende" auf ihre "Unwissenheit" abzielen und deshalb
in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden
wollen halte ich dies für bemerkenswert.
Es gibt einen alte Volksweisheit die da lautet "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - auch wenn ich menschlich nachvollziehen kann, dass sich die beiden Fragenden hier melden - in diesen Fällen trifft diese Weisheit (leider) zu.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.12.2008, 23:48
von Nika
Hallo Helfer/in Czauderna,

staunend lese ich Ihre Zeilen. Genau das ist mein Problem, dass mir bisher niemand nennen konnte, wo seinerzeit die Gesetzesänderung für Nichtjuristen bekannt gemacht wurde. Ich wäre zu großem Dank fähig, wenn ich von Ihnen tatsächlich die konkreten Hinweise bekommen könnte.

Stellen Sie sich vor, dass Leute an der Basis, also Leiter/innen in großen Firmen bzw. Ämtern in ihren Personalbüros ebenso wie ich als "Unwissende" zu titulieren wären!!

Hat man mich mal wieder falsch informiert, dass es wirklich genügt, ein neues Gesetz im Bundesgesetzblatt abzudrucken. Daher erklärte sich für mich die Unwissenheit von den kompetenten Leuten, die ich befragte.
Übrigens war ich damals Geringverdienerin ohne Pflichtversicherungs-möglichkeit. Meine Lebensgeschichte als Mutter war eben damals so und vor der Gesetztesänderung i.O. Alles andere als eine Schnorrerin; wer im kirchlichen Bereich tätig ist, weiß dies zu gut! In der Mitgliederzeitschrift meiner KK habe ich übrigens erst nach meinem "Aufstand" eine winzige Notiz zur KVdR gefunden. 1992 habe ich erst die Pflichtversicherung erreicht, also nicht im Besitz einer möglichen Info per Mitgliederzeitung.

Bitte, geben Sie mir die für mich so dringend benötigten Hinweise, wo ich Ende 1988 aufmerksam hätte nachlesen, hören oder ansehen müssen. Ich werde die jeweiligen Medien alsdann anschreiben.

Mit großen Hoffnungen sehe ich Ihren kompetenten Angaben und
freundlichen Grüßen entgegen: Nika