Seite 1 von 1
Krankengeld nach eigenkündigung
Verfasst: 23.09.2008, 07:59
von happe30
hallo,
ich hatte einen unfall und habe danach noch weitergearbeitet.
nach einem monat hielt ich die schmerzen nicht mehr aus und bin zum arzt gegangen dabei stellte sich heraus dass meine verletzungen doch schwerwiegender sind!
also hab ich mich au schreiben lassen.
daraufhin hat mich mein chef angerufen und mir gesagt er könne sich das nicht leisten und ich solle doch kündigen!
also habe ich aus gesundheitlichen gründen gekündigt und mein arbeitsverhältnis endete zum 12.07 und ab 14.07 war ich dann au.
die kk sagte dann sie könne mir kein krankengeld zahlen weil ich vor jahren mal einen rentenantrag gestellt habe und darum als rentenantragsteller bei ihnen im moment der krankschreibung versichert war.
also ich zum anwalt und der sagt das auch bei einer eigenkündigung kündigungsfristen gelten! also wurde jetzt über den anwalt der kündigungtermin also die beendigung des arbeitsverhältnisses nach ordentlicher kündigung zum 15.08 verlegt!
muss mir jetzt die kk ab 16.08 krankengeld zahlen? nach meiner eigenkündigung?
da muss es doch was im sgb geben das dies eindeutig klärt?
danke im voraus
Verfasst: 23.09.2008, 10:52
von Grampa
Wenn das Beschäftigungsverhältnis (jetzt) zum 15.08.08 endet, begann die AU zu einem Zeitpunkt, wo Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei Ihrer KK versichert waren.
Grds. besteht somit ab Tag nach ärztlicher Feststellung der AU (bzw. bei stationärer Behandlung ab Aufnahmetag) ein Anspruch auf KRG, welcher ggf. aufgrund weitergewährtem Arbeitsentgelt (Entgeltfortzahlung EFZ) ruht.
Nach Ende Beschäftigung haben Sie bei andauernder, durchgehender AU auch Anspruch auf KRG aus Ihrer letzten Beschäftigung, Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer KK besteht gemäß § 192 SGB V weiter fort für die Dauer der Entgeltersatzleistung = Dauer der AU.
Evt. wird ihre KK argumentieren, dass Sie aufgrund der eigenen Kündigung auf EFZ-Ansprüche verzichtet haben und somit eine Zahlung des KRG erst nach Ablauf der regulären 6 Wochen EFZ in Frage kommt --> diese Argumentation ist rechtlich aber zweifelhaft, da Sie lt. gängiger Rechtsprechung IM VORFELD auf eventuelle Konsequenzen Ihrer eigenen Kündigung seitens der KK hätten hingewiesen werden müssen.
ja
Verfasst: 23.09.2008, 11:11
von happe30
genau! ein "telefonist" bei der kk hat mir genau dies so gesagt!°
ich hätte mit meiner eigenkündigung auf jegliche lfz verzichtet! was ich natürlich nicht getan habe! zumindest nicht vorsätzlich!
wenn mir die kk krankengeld ab der 6 woche erst zahlt bin ich damit zufrieden! nur bin ich mir nicht sicher ob sie das machen meine telefonate gehen ins leere und ich war auch schon beim bereichsleiter meiner zuständigen kk.
was kann ich da machen?
Verfasst: 23.09.2008, 11:23
von Grampa
siehe meine Erklärung-->wenn Sie von Ihrer KK nicht im Vorfeld darüber aufgeklärt wurden, dass Sie bei Eigenkündigung bewusst auf Gehalt verzichten und somit die KK in Vorleistung zwingen, wird die KK diese Auffassung nicht aufrecht erhalten können (es sei denn der KK fehlt die entsprechende Erfahrung mit so einem Sachverhalt vorm Sozialgericht baden gegangen zu sein
)
Beantragen Sie schriftlich (ggf. mit Einschreiben) die Zahlung von KRG und verlangen bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid
oh
Verfasst: 23.09.2008, 11:47
von happe30
achso ok!
wie sollte ich auch von der kk darüber aufgeklärt werden können!
da ich ja vor meiner kündigung keinen kontakt mit der kk hatte!
wie muss ich denn die forderung für kg formulieren um nicht in schwierigkeiten zu kommen!
könnten sie mir das bitte noch sagen dann schreib ich den brief und bring ihn heute noch persönlich hin!
danke
Verfasst: 11.11.2012, 15:56
von Petzeliese
hallo ich habe das gleiche problem,
habe am 2.10 zum 16.10 gekündigt....mein arbeitsvertrag ging bis zum 16.10 und krankgeschrieben war ich ab 2.10 - 30.10.
meine frage jetzt ich habe krankengeld bei der kk beantragt für den zeitraum vom 17.10-30.10...und einen ablehnungsbescheid bekommen, wie du schon beschrieben hast haben die das damit begründet, das ich auf lfz verzichte aufgrund der eigenkündigung.
wie kann ich denn jetzt weiter vorgehen wenn ich widerspruch einlege habt ihr paragraphen oder gibt es jmd der ähnliches erlebt hat und erfolg hatte?
ich wäre euch wirklich sehr dankbar.
bzw wenn ich kein erfolg habe, wer zahlt denn dann in der zeit meine ganzen versicherungsbeiträge? alg1 konnte ich ja nicht beantragen da ich ja in dem zeitraum au war und nicht vermittelbar war, ich seh hier einfach nicht mehr durch.
lg silke
Verfasst: 11.11.2012, 20:11
von CiceroOWL
dejure.org/gesetze/EntgFG/12.html
krankengeld-web.de/html/bsg-urteil__krankengeld___kran.html
sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0519200
Meines Erachtens besteht hier grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, aber vielleicht weiß hier jemand einen besseren Rat.
Verfasst: 11.11.2012, 21:01
von Petzeliese
tausende Paragraphen
prinzipiell verstehe ich das auch alles nur die kk hat mir die zahlung verweigert mit der begründung da ich selber gekündigt hätte, und somit auf dei lohnfortzahlung selber verzichtet hätte.
Hab ich das? Nein
Wusste ich das? Nein
...... weiss jmd wie ich den Bescheid widerrufen kann??
ich sehe in diesem ganzen paragraphenschungel einfach nicht mehr durch
ich könnte heulen
Verfasst: 11.11.2012, 22:19
von CiceroOWL
Grundsätzlich ist es so das aufgrund des Krankegeldbezuges die Mitgliedschaft weiter besteht, meiner Meinung nach und das die Arbeitsunfähigkeit fortlaufend ist besteht meiner Ansicht nach der Anspruch weiter. Meiner Meinung nach. Rechtsberatung gewähren Gewerkschaft, SovD, usw usw.