Hallo!
Ich bin seit über 20 Jahren in der PKV und lebe im Moment in Trennung. Da ich nach der Scheidung die hohen Beiträge nicht mehr zahlen kann, möchte ich so schnell wie möglich in die GKV. Ich bin 52 Jahre alt und im Moment habe ich kein eigenes Einkommen. Wer weiß, wie ich aus der PKV rauskomme. Das ist für mich wirklich sehr wichtig.
SOS! Kann nach der Scheidung die PKV-Beiträge nicht zahlen
Moderator: Czauderna
Nachdem Sie derzeit im Trennungsjahr leben, haben Sie folglich auch noch Anspruch auf die Hälfte des Einkommen Ihres Noch-Ehemanns und der ist dann auch für die Zahlung der Beiträge verantwortlich.
Nach der Scheidung gibts zwei Möglichkeiten:
1. Ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ( > 400 €) aufnehmen, dann entsteht eine Pflichtversicherung.
2. Sofern kein Einkommen bezogen wird, entsteht möglicherweise Anspruch auf ALG II, wodurch wieder eine Pflichtversicherung entsteht.
Antrag bei der ARGE stellen.
Nach der Scheidung gibts zwei Möglichkeiten:
1. Ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ( > 400 €) aufnehmen, dann entsteht eine Pflichtversicherung.
2. Sofern kein Einkommen bezogen wird, entsteht möglicherweise Anspruch auf ALG II, wodurch wieder eine Pflichtversicherung entsteht.
Antrag bei der ARGE stellen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich sehe das hier nicht so als die Spielwiese der Sozialversicherung an. Eventuell haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Beträgt in der Regel 3/7 des (bereinigten) Nettoeinkommens Ihres Mannes. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, in welcher Weise Ihr Mann (auch nach dem neuen Unterhaltsrecht) zur Zahlung Ihres Krankenvesicherungsbeitrages im Rahmen einer möglichen Unterhaltspflicht verpflichtet ist.
Nur weil im Alter der PKV-Beitrag hoch und Ihr Einkommen gesunken ist, besteht nicht automatisch die Möglichkeit wieder bei der in diesem all günstigeren GKV unterzukommen.
Legal geht es nur wie von Rentner beschrieben. Ansonsten bleibt nur in den Standardtarif der PKV zu wechseln oder das Leistungspaket abzuspecken. Was Sie an Ihrer finanziellen Situation zu ändern vermögen kann ich nicht beurteilen.
LG, Fee
ich sehe das hier nicht so als die Spielwiese der Sozialversicherung an. Eventuell haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Beträgt in der Regel 3/7 des (bereinigten) Nettoeinkommens Ihres Mannes. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, in welcher Weise Ihr Mann (auch nach dem neuen Unterhaltsrecht) zur Zahlung Ihres Krankenvesicherungsbeitrages im Rahmen einer möglichen Unterhaltspflicht verpflichtet ist.
Nur weil im Alter der PKV-Beitrag hoch und Ihr Einkommen gesunken ist, besteht nicht automatisch die Möglichkeit wieder bei der in diesem all günstigeren GKV unterzukommen.
Legal geht es nur wie von Rentner beschrieben. Ansonsten bleibt nur in den Standardtarif der PKV zu wechseln oder das Leistungspaket abzuspecken. Was Sie an Ihrer finanziellen Situation zu ändern vermögen kann ich nicht beurteilen.
LG, Fee