Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Zuzahlungszeitraum.
Also Ich habe im Jahr 2007 eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen und mußte dafür 90 Euro zuzahlen .
Die Bescheinigung über die Kostenerstattung und auch die Rechnung kam erst 2008 und die Zuzahlung von 90 Euro habe ich erst im Januar gezahlt.
Nun sagt mir die Krankenkasse das diese 90 Euro Zuzahlung nicht für das Jahr 2008 in meiner Belastungsgrenze dazugezählt werden kann.
Ich habe nämlich einen Antrag auf Befreiung gestellt nun ohne diese 90 Euro erreiche Ich diese Grenze nicht und nichts mit Befreiung :0(
viele Grüße Silke
Zuzahlungszeitraum
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
die Zuzahlung wird immer in dem Jahr berücksichtigt, für dessen Zeitraum sie gezahlt wurde. Dieses gilt auch, wenn die tatsächliche Zahlung erst im Folgejahr erfolgte. Eine Zuzahlung, die 2008 für eine Leistung aus 2007 geleistet wurde, wird für 2007 gewertet.
Wenn dadurch die Belastungsgrenze für das Jahr 2007 überschritten würde, bekäme man aber die hier zuviel gezahlten Beträge zurück.
Freundliche Grüße
ratte1
die Zuzahlung wird immer in dem Jahr berücksichtigt, für dessen Zeitraum sie gezahlt wurde. Dieses gilt auch, wenn die tatsächliche Zahlung erst im Folgejahr erfolgte. Eine Zuzahlung, die 2008 für eine Leistung aus 2007 geleistet wurde, wird für 2007 gewertet.
Wenn dadurch die Belastungsgrenze für das Jahr 2007 überschritten würde, bekäme man aber die hier zuviel gezahlten Beträge zurück.
Freundliche Grüße
ratte1
Einfach weiter sammeln, dann ist die Belastungsgrenze sicherlich bald erreicht, dann gibt´s auch den Befreiungsausweis.
Vielleicht würde sich ein Antrag für 2007 auch lohnen, wenn du da schon 90,00 Euro als Zuzahlung für die Haushaltshife geleistet hast.
Und ganz wichtig: Alle Quittungen und Belege, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Zuzahlungen stehen, immer sorgfältig aufbewahren.
Vielleicht würde sich ein Antrag für 2007 auch lohnen, wenn du da schon 90,00 Euro als Zuzahlung für die Haushaltshife geleistet hast.
Und ganz wichtig: Alle Quittungen und Belege, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Zuzahlungen stehen, immer sorgfältig aufbewahren.