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Welche Krankversicherung f. Selbstständige???

Verfasst: 19.09.2008, 10:54
von Acer
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Ich bin aus Norderstedt, arbeiten werde ich aber in Hamburg.
Bisher waren mein Sohn und ich über meinen Mann versichert, der selber Angestellter ist. Nun aber, da ich auf Honorarbasis arbeiten werde, muss ich mich selbst versichern. Ich habe keinen blassen Schimmer, wie sowas abläuft, welche Krankenkasse besser oder schlechter ist..etc. Ich werde so rund 1000 Euro im Monat verdienen, mal ein wenig mehr (ca.100Euro)
mal weniger (500Euro)..vielleich 1-2 Monate im Jahr, wo ich gar keinen Verdienst haben werde..je nachdem wieviel Stunden ich arbeite.dem Finanzamt muss ich auch Bescheid geben hatte ich gelesen. Aber wie werden denn die Steuern ermittelt und an das Finazamt abgeführt?Geschieht das jährlich?Wie gesagt, ich hab keine Ahnung!!! :roll:
Bei welchen Behörden muss ich denn noch Bescheid geben?Zudem werde ich jeden Tag zur Arbeit fahren müssen (das sind ca. 40km Hin-und zurück).Kann ich das nicht absetzen? Und wieviel Krankenkassenbeiträge müsste ich denn im Endeffekt zahlen?Mein Mann meint ich solle mich über die BKK Dräger versichern. was haltet ihr davon?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten..

Verfasst: 19.09.2008, 11:58
von Bodi
Eine freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dabei ist auch eine Gewinnschätzung vorzunehmen. Das Finanzamt setzt dann ggf. Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, da es keinen Lohnsteuer-Abzug wie bei Arbeitnehmern gibt. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung ist der tatsächliche Gewinn üblicherweise nach der einfachen Einnahmenüberschussrechnung nach § 4(3) EStG zu ermitteln (die aufwändigere Bilanzierung bleibt Freiberuflern erspart) und es kommt zu Abschlusszahlungen oder Erstattungen.
Die Fahrtkosten zählen zu den Betriebsausgaben.

Die Krankenkasse ist recht teuer, der reguläre Mindestsatz für hauptberufliche Selbständige liegt in der GKV bei ca. 280 EUR mtl.

Falls das Familieneinkommen und das Vermögen nur gering ist, kommt auf Antrag ein reduzierter Beitrag (ca. 170 EUR mtl.) in Betracht.