ohne Versicherung zurück in die GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Desiderya
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ohne Versicherung zurück in die GKV

Beitrag von Desiderya » 16.09.2008, 22:23

Hallo, wer kann mir helfen!!!

Ich bin seit dem 01.04.2007 aus meiner gesetzlichen Familienversicherung raus auf Grund Beginn meiner selbstständigkeit. Ich war bis zum 01.08.2008 nicht krankenversichert. Da ich seit August wieder Angestellt bin - und mich wieder zurück zu meiner letzten GKV versichert musste wollen die jetzt dass ich meine Beiträge rückwirkend zahle. Bis jetzt habe ich dennen aber noch nicht angegeben wo und wie ich bisher versichert war- aber ich kann es mir denken. Ich will das irgendwie umgehen was mache ich. Steuern für meine Selbstsändigkeit muss ich auch zahlen - heißt rückwirkend freiwllig Beiträge zahlen ist ein echter schock für mich. Kann ich irgendwie mich rückwirkend PKV versichern aber da bleibt mir die Frage geht das überhaupt ist die Grenze der Rückversicherung in einer PKV nicht 6 Monate und nicht länger? Wie ist z.B. der Mindestbeitrag in der freiwilligen ohne schnick schnack ohne familie da ich ledig bin und bin weiblich. Kann mir jmd sagen was auf mich zu kommt. Mit den SB einer GKV kann man ja nicht reden die behandeln ja gleich einen wie einen Verbrecher und das muss ja jeder wissen- von wegen alle hören Gesundheitsreform doch wer weiß schon was dahinter steckt. Ich bin echt total verzweifelt erst recht weil ich dieser Nachforderung gar nicht nach kommen kann.

Ich bin euch sehr dankbar für eine Hilfe Rat

Liebe Grüße



Mir fällt gerade ein ganz ehrlich meine Selbstständigkeit hat begonnen am 01.07.2006. Jedoch raus aus der GKV bin ich wie oben bereits geschrieben. Für PKV Status versicherte greift das Gesetz ja erst ab 2009. PKV versichert war ich ab Beginn meiner Selbstständigkeit zawr nicht aber kann es nicht sein das ich auch darunter falle weil ich mich theoretisch PKV versichert hätte können- also bekomm ich doch den Status PKV versichert oder und für mich würde das Gesetz also erst nächstes Jahr greifen. WEr KANN MIR HIRZU WAS SAGEN?

Und was ist mit dieser Bürgerversicherung kann ich mich da versichern gesund bin ich eine Kasse die mir meinen Azrt zahlt brauch ich nicht habe ich bisher auch nicht gebraucht. Will diese Bürgerversicherung auch beiträgerückwirkend haben und was muss ich sein um da mitglied zu sein. Ich weiß nicht s über diese Bürgerversicherung. WER KANN MIR HIERZU WAS SAGEN ????

Ich bin echt verzweifelt.

Bodi
Beiträge: 215
Registriert: 30.05.2008, 13:26

Beitrag von Bodi » 17.09.2008, 09:53

Das sieht schlecht aus. Für zuletzt gesetzlich Versicherte greift die Nachzahlungspflicht ab 01.04.2007. Das gilt auch für zuletzt gesetzlich versicherte Selbstständige.

Dass man sich privat hätte versichern können zählt nicht, es muss tatsächlich ein PKV-Vertrag zustande gekommen sein (und sei es nur für einen Tag), um nicht der hier relevanten Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 zu unterliegen.

Und eine Bürgerversicherung gibt es in Deutschland nicht, eine Einführung war nur vor der Gesundheitsreform mal in der Diskussion.

Was die Nachzahlung noch teurer macht: Für hauptberuflich Selbständige sind die Beiträge recht hoch (regulärer Mindestbeitrag ca. 280-300 EUR mtl. inkl. Pflegeversicherung). Für 16 Monate also schon ca. 4500-5000 EUR. Außerdem drohen auch noch hohe Säumniszuschläge.
Es gibt zwar unter weiteren Voraussetzungen einen reduzierten Beitrag für Selbständige von ca. 170 EUR mtl. aber der muss vorher beantragt werden und gilt nur für die Zukunft, also nicht rückwirkend.

Vielleicht eine Chance: Die Krankenkasse kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen.

http://www.ansahl.com/eblog/index.php/w ... n-die-gkv/

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