ALG bis 30.6. danach ab 01.08. freiwillig bei der KKH
Verfasst: 16.09.2008, 19:29
Hallo,
nun habe ich gleich noch ein 2. Problem:
Meine Ehefrau bezog bis zum 30.6. ALG und hat danach zum 01.08.08 einen Antrag auf freiwillige Versicherung (aufgrund Ihrer Selbständigkeit) in der KKH gestellt.
Die KKH will aber Beiträge ab 01.07. bezahlt haben.
Ist es in diesem Fall nicht auch so, dass man 1 Monat beitragsfrei weiter versichert wird?
Meiner Kenntnis nach ist es doch bei einem Arbeitgeberwechsel wo man einen Monat "Leerlauf" hat so, dass man 1 Monat kostenfrei versichert ist.
Liege ich da falsch?
Merci vielmals im Voraus !!!!!
MfG
Robert
nun habe ich gleich noch ein 2. Problem:
Meine Ehefrau bezog bis zum 30.6. ALG und hat danach zum 01.08.08 einen Antrag auf freiwillige Versicherung (aufgrund Ihrer Selbständigkeit) in der KKH gestellt.
Die KKH will aber Beiträge ab 01.07. bezahlt haben.
Ist es in diesem Fall nicht auch so, dass man 1 Monat beitragsfrei weiter versichert wird?
Meiner Kenntnis nach ist es doch bei einem Arbeitgeberwechsel wo man einen Monat "Leerlauf" hat so, dass man 1 Monat kostenfrei versichert ist.
Liege ich da falsch?
Merci vielmals im Voraus !!!!!
MfG
Robert