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Familienversichert trotz Nebenjob??

Verfasst: 15.09.2008, 20:50
von Pooh
Ich bin als Werksstudentin in einem Nebenjob tätig. Mein Hauptberuf ist aber mein Studium sozusagen. Da ich über 355 Euro Netto verdiene, will meine Krankenkasse natürlich jetzt das ich Beiträge bezahle. (Vorher war ich familienversichert.) Wie kann ich das umgehen?
1. Bin ich nur bis Februar beschäftigt. Also im Jahresmittel wären es weniger als 355 Euro pro Monat. Hat das einen Einfluss darauf ob ich zahlen muss?
2. Da ich mir auch nach Februar einen neuen Job suchen werde und da vorausichtlich mehr als 355 Euro im Monat verdienen werde, brauche ich da eine längerfristige Lösung. Ich möchte gern familienversichert bleiben.
Ich habe gehört, dass ich eine vermögenswirksame Leistung anlegen/abgeben könnte, um damit unter 355 Euro zu kommen. Dann müsste ich wohl keinen Beitrag bezahlen. Stimmt das denn? Mein Arbeitgeber wird mir wahrscheinlich keine Zahlen, aber ich kann das ja auch aus eigener Tasche machen, oder?
Also die Hauptfrage ist eigentlich, ob der Betrag auf den die Krankenkasse guckt, inkl. oder abzüglich der vermögenswirksamen Leistung ist bzw. wie ich familienversichert bleiben kann. Soviel Geld hat man als Student nämlich nicht zur Verfügung ;)
Vielen Dank schonmal. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Verfasst: 17.09.2008, 17:36
von chilli
Ich glaube der Beitrag für die studentische Krankenversicherung stimmt nicht mehr ganz, ich kenne 66,00€ - bis 30J.; 80€ - für ältere (Erst-)Studis oder dann der normal Satz für die freiwillige Versicherung (um die 120,00€). Das kann aber von Kasse zu Kasse variieren.

Am Besten mal ganz unverbindlich nachfragen :wink:

Aha

Verfasst: 17.09.2008, 22:25
von Pooh
das war doch garnicht meine Frage

Verfasst: 18.09.2008, 09:12
von chilli
Mag sein, aber wenn Du unter 400 € verdienst, brauchst Du keine VwL, da Du bis 400 € verdienen darfst und trotzdem nicht aus der Fami fliegen kannst, es sei denn Du hast auch nur 1 Cent mehr.

VwL werden, meines Wissens nach, von Bruttolohn abgezogen, d. h. die KK dürfte eigentlich das "neue" Brutto als Berechnungsgrundlage nehmen, Du kannst aber nicht drauf bochen. Frag mal einen Steuerberater, denn der Arbeitgeber kann durch die Zahlung von VwL Steuern sparen, genaue Zahlen hab ich aber nicht, weiss nur das das so ist. Laß Dir das schriftlich geben und leg es dann Deinem Chef vor.

Guckst Du hier: -www.test.de/themen/geldanlage-banken/sp ... 3/1385473/

Verfasst: 23.09.2008, 16:14
von Pooh
die 400-Euro Grenze gilt nu bei geringfüg Beschäft./400-Eu-Jobber. sonst sind es 355.
und das mit dem 1 cent stimmt übrigens auch nicht, aber egal.
naja was solls dann blech ich eben. glaub nich da einer hier ahnung hat

Verfasst: 25.09.2008, 17:26
von Gast
@ Pooh - wenn du eh findest, dass hier keiner Ahnung hat, dann hast du in diesem Forum nichts zu suchen. Warum fragst du dann erst :roll:

Verfasst: 21.11.2008, 00:02
von Pooh
(@krümel
was für eine reife antwort. hättest du dir den text mal aufmerksam durchgelesen, hättest du festgestellt, dass ich keine antworten auf meine fragen erhalten habe und deswegen davon ausgehe, dass sich keiner hier damit auskennt.
und ja, vom krankenkassenforum hatte ich erwartet zu diesen fragen antworten zu erhalten. deswegen frage ich!! und deswegen habe ich mich hier angemeldet.
vielleicht solltest du: erst lesen,dann denken und dann leute dumm anmachen)


da der große krümel meint, ich hätte hier nix zu suchen, melde ich mich besser mal ab.
für alle wirklich interessierten hier:
ich habe ein lösung gefunden. indem ich werbekosten geltend mache, kann ich sozusagen die einkommensgrenze senken.
viele leute wissen das nicht und die krankenkassen binden einem das nicht unbedingt auf die nase, doch es ist gesetzlich verankert EStG $9a.
Viel Erfolg weiterhin und danke für die bemühungen.