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Arbeitslos und krank. Kasse verweigert Krankengeld 2
Verfasst: 15.09.2008, 10:42
von vondermark
Hallo zusammen,
Ich war am 12.09.08 beim Hausarzt (der hatte mich AU geschrieben). Der sagt mir, daß der MDK bei ihm angerufen hat und daß er denen mitgeteilt hat, daß er mich für nicht arbeitsfähig hält. Mein Hausarzt bat mich aber trotzdem noch mit dem Neurologen zu sprechen.
Da bin ich heute vormittag gewesen und der sagt mir: Da war eine Anfrage vom MDK aber ich habe denen nur mitgeteilt, daß ich sie nicht krankgeschrieben habe. (Hat er ja auch nicht, war ja mein Hausarzt).
Der Neurologe hat der BfA bezüglich meines Rehaantrags übrigens im Mai genau die Symptome geschildert, wegen derer mich mein Hausarzt dann am 08.08. krankgeschrieben hat und außerdem noch hinzugefügt, daß bei Nichtgewährung der Reha "ein abgleiten in die Rente droht"
So langsam stehe ich da, wie der Ochs vorm Berge...
Verfasst: 15.09.2008, 16:37
von GerneKrankenVersichert
Hat der Neurologe dich denn jetzt krankgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?
GKV
Verfasst: 16.09.2008, 08:16
von vondermark
Der Neurologe hat mich - obwohl er mich offensichtlich für AU hält - nicht krankgeschrieben.
Argument: Sie waren im Mai bei mir. Da wollte ich Sie krankschreiben und Sie haben das abgelehnt. Hätte ich Sie im Mai krankgeschrieben, wären Sie es heute noch.
Anmerkung von mir: Im Mai habe ich mit dem Neurologen auschließlich und sehr sehr kurz (Kann man in Sekunden messen) über meinen Antrag auf Reha gesprochen und keinesfalls hat er mir im Mai angeboten mich krankzuschreiben.
Kurz und knapp: Der Neurologe hat sich geweigert, mich krankzuschreiben mit den Worten: Gehen Sie mal schön zum Hausarzt. Zu dem gehen Sie ja lieber als zu mir
Verfasst: 18.09.2008, 17:25
von vondermark
Ich war heute bei einem anderen Neurologen, der mich direkt wieder krankgeschrieben hat. Folgebescheinigung der Krankschreibung durch den Hausarzt mit der gleichen Diagnose.
Muß bzw. sollte ich nun gegen den Bescheid des MDK Widerspruch erheben.
Welche Folgen hätte dieser Widerspruch bzw. welches Folgen hätte es, wenn ich nicht widerspreche?
Verfasst: 19.09.2008, 23:30
von Casablanca
-Also Krankengeld 2 kenne ich nicht
-hat die Krankenkasse denn das Krankengeld eingestellt?
Verfasst: 20.09.2008, 13:44
von vondermark
Folgende Situation im Augenblick:
AU bis 09.10. festgestellt d. Hausarzt ( 08.08. bis 19.09.) UND Neurologe (festgestellt am 18.09., Folgebescheinigung ausgestellt bis 09.10.)
Arbeitsamt zahlt kein ALG I, mit der Begründung: für uns zählen die AU durch den/die Ärzte. Abmeldung durch AA. Letzter Leistungtsbezug 18.09.
Krankenkasse zahlt kein Krankengeld. Schreiben vom 11.09. AU endet lt. MDK am 12.09.
Verfasst: 23.09.2008, 11:18
von Grampa
nach meiner Erfahrung ist das weitere Einreichen von AU-Bescheinigungen im Falle eines Rechtsstreites wie ein Widerspruch zu werten, insoweit begibt sich die DAK auf sehr dünnes Eis wenn sie einfach an ihrer Entscheidung festhält
Man muss sich hier natürlich die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet jetzt eine längere AU vorliegen soll, wo doch die Beschwerden seit Monaten vorliegen, eine Behandlungsbedürftigkeit / bewilligte Reha-Maßnahme begründet nicht automatisch eine AU
Verfasst: 25.09.2008, 17:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
Gegenfrage: Wieso schreibt der Hausarzt weiter krank (obwohl ohne rechtliche Grundlage) und legt nicht einfach Widerspruch ein?
Klar kannst Du auch Widerspruch einlegen. Aber da es hier um medizinische Belange geht, wirst Du mit Deiner Begründung kaum eine Änderung des Bescheides erwirken.
Ich kann Dir sagen, was passieren wird: Ohne medizinisch begründeten Widerspruch hast Du rein gar keine Rechte. Und die Kasse wird nicht zahlen. Widerspruch, Sozialgerichtsverfahren ... rechne mal 1-2 Jahre. Wovon willst Du in der Zwischenzeit leben?
Hier geht es nicht ums Recht haben oder nicht. Die AU-Richtlinien besagen genau, wie der krank schreibende Arzt sich bei Gesundschreibung durch den MDK zu verhalten hat. Macht er es anders ist es nicht unbedingt von Nutzen.
Fraglich, ob die Kasse die Erstbescheinigung vom Neurologen akzeptiert. Denn für eine Erstbescheinigung hättest Du ja zwischendurch arbeitsfähig sein müssen... warst Du aber nicht. Ich sage mal: Nicht dünnes Eis für die DAK, sondern für Dich und Deine Kohle.
LG, Fee
P.S. Da es sich immer noch um das gleiche Problem handelt, hättest Du den ersten Thread auch weiter schreiben können. ... Also bitte nicht auch Krankengeld 3 und 4 eröffnen. Denn ich befürchte, die Angelegenheit ist noch lange nicht geklärt
Verfasst: 15.10.2008, 11:49
von vondermark
Kurze Aktualisierung auf den aktuellen Stand:
- Krankenkasse verweigerte Krankengeld ab 19.09.08 wegen des MDK-Gutachtens
- Arbeitsamt meldete mich per 19.09.08 ab - Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall
- DAK sorgte auf dem "kleinen Dienstweg" dafür, daß ALG I vorläufig weitergezahlt wird.
- Ich habe über den Reichsbund am 30.09.08 Widerspruch gegen den Bescheid des MDK erhoben, beigefügt eine Stellungnahme meines Hausarztes.
- Zwischenzeitlich neue AU durch Neurologen bis 20.10.08
Heute Anruf von DAK, daß mein Widerspruch gerechtfertigt ist. Die Krankenkasse zahlt rückwirkend Krankengeld und verrechnet es mit der vorläufigen Leistung des Arbeitsamtes.
Dazu jetzt folgende Fragen:
Der Mitarbeiter der DAK hat mich gebeten weiter beim Neurologen in Behandlung zu bleiben. Das ist für mich selbstverständlich.
Kann mich jetzt nur der Neurologe weiter krankschreiben (da gibt es lange Wartezeiten für einen Termin - Ich müßte jetzt am 20.10.08 wieder hin, aber ich glaub nicht , daß das Terminmäßig klappt) oder auch wieder der Hausarzt?
Was ist mit meiner Anspruchsdauer auf ALG I?
Die betrug zum Zeitpunkt der Abmeldung noch 102 Tage. Das Arbeitsamt zahlte danach aber vorläufig weiter.
P.S. Stellungnahme des Hausarztes:
Aufgrund der vorliegenden Diagnosen:
- Z. n. Hirnabszess mit operativer Versorgung
- Grand Mal Anfällen
- Hirnorganisches Psychosyndrom mit rezidivierenden Depressionsphasen
- Belastungsindizierter Konzentrationsunfähigkeit mit konsekutiven unorganischem Denkablauf mit psychisch und physischen Erschöpfungszustand mit Versagensängsten, mit in der letzten Zeit dringenden Verdacht auf suizidalen Gedankenverlauf
halte ich o. g. Pat. für laufend/permanent arbeitsunfähig.
Aus diesem Grund bin ich mit der Gesundschreibung d. Pat. aus medizinisch hausärztlicher Sicht nicht einverstanden.
Verfasst: 18.10.2008, 11:19
von Sackgasse
Zur Frage 2): Da die Krankenkasse das Krankengeld rückwirkend wieder gewährt und diese Leistung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird, warst du also nicht arbeitslos, sondern AU. Ich denke du wirst demnächst eine Korrektur der Anspruchsdauer von der Agentur für Arbeit erhalten.
Der ersten Frage, hinsichtlich des Arztes welcher dich krank schreibt, möchte ich mich anschließen. Ich weiß es auch nicht so genau. Bei mir ist der Fall ähnlich, da ich mich zeitgleich auch durch zwei Ärzte behandeln lasse.
Ich habe es so gehalten, dass mein Hausarzt die AU Bescheinigungen nahtlos ausfüllt, damit es zu so ein Durcheinander wie du geschildert hast, erst gar nicht kommt. Und weil es auch wg. Wegstrecke und Wartezeit für mich günstiger ist. Ausserdem begründe ich es für mich so, dass ich eine Überweisung zum Facharzt hatte, der mitbehandeln soll. D. h. mein Hausarzt ist immer durch ihn über die Diagnose aktuell unterrichtet. Bisher wurde dieses Verhalten auch noch nicht von der KK bemängelt. Aber wenn du dir nicht sicher bist, dann frage doch einfach deinen Hausarzt. Sprechenden wird geholfen, grins, nur mir nicht. (War nicht bös gemeint)
Verfasst: 23.10.2008, 14:02
von vondermark
Hallo,
die Krankschreibung durch den Neurologen war bis zum 20.10.
Am 21.10. war ich beim Hausarzt, der mich weiter bis zum 10.11 krankgeschrieben hat. Mal sehen was seitens der DAK jetzt passiert.
Bis auf den Anruf durch die DAK habe ich von denen noch nichts weiter schriftlich bekommen; auch das Arbeitsamt hat sich noch nicht gemeldet.
Normalerweise müßte ich von der DAK schon längst "Auszahlungsscheine" erhalten haben, die vom Arzt ausgefüllt werden müssen.
Ich bin mal gespannt ob und wenn ja wer mir wieviel überweist.
Verfasst: 31.10.2008, 11:49
von vondermark
Mittlerweile hat mir die Agentur für Arbeit geschrieben:
Ihnen wurde ALG bis zum 30.09 gezahlt. Sie haben jedoch Anspruch auf Krankengeld von der DAK ab 19.09.08. Es ist eine Überzahlung eingetreten. Deswegen habe ich den anderen Leistungsträger (gemeint ist wohl die DAK) aufgefordert die Überzahlung mit Ihren sonstigen Ansprüchen zu verrechnen.
Von der DAK gab es bisher nur die tel. Mitteilung, daß meinem Widerspruch gegen den MDK stattgegeben wurde, Schriftlich bisher nicht eine Zeile und Geld habe ich von der DAK auch noch nicht bekommen.
Man beachte: Krankengeldanspruch seit dem 19.09.08!
ALG I-technisch bin ich zum 19.09. abgemeldet. Somit errechnet sich mein Restanspruch auf ALG I mit diesem Datum.
Verfasst: 03.11.2008, 18:42
von vondermark
Hurra!
Nachdem die DAK dem verarmten Arbeitsamt die geleistete Überzahlung bereits erstattet hat, teilt mir die Krankenkasse heute mit, daß und in welcher Höhe ich Krankengeld erhalte.
Allerdings zieht man mir in der Berechnung des Krankengeldes vom bisher gezahlten ALG I noch einen Betrag für "Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung" ab.
Darüber bin ich ziemlich erstaunt, weil ich mal davon ausgehe, daß dieser "Zusatzbeitrag" bei der Berechnung des ALG I ebenfalls berücksichtigt wurde.
Wer kennt sich in dieser Materie aus und ist bereit mir "Dummen" darüber Auskunft zu geben?
Es handelt sich zwar nur um einen relativ kleinen Betrag, aber nach dem was mir die DAK bisher so alles angetan hat, bin ich nicht bereit denen auch nur einen Cent zu schenken.
Für kompetente Auskünfte bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich!