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Arbeitslos und krank. Kasse verweigert Krankengeld

Verfasst: 12.09.2008, 12:01
von vondermark
Hallo zusammen.
Zum 01.01.08 wurde ich - nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos.
Der Med. Dienst der Arbeitsagentur stellte fest:
1989 operierter Hirnabszeß mit anschließender Epilepsie.
Grundsätzlich arbeitsfähig, aber
Keine Anforderungen an die Konzentration, Keine hohen Anforderungen an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen, kein Publikumsverkehr, kein Zeitdruck, keine hohen körperlichen Belastungen.
Leistungsfähigkeit wird unterstellt für einen ruhigen Arbeitsplatz, kfm. Tätigkeit ohne besondere Stressbelastung u. sonstige Überforderungen.

Im Laufe des Jahres hat mich mein Hausarzt mehrmals für 2 - 4 Wochen wegen Depressionen krankgeschrieben. Obwohl es sich immer um die gleiche Erkrankung handelt zahlte die AG f. Arbeit bislang das ALG I weiter, weil ich jeweils nie mehr als 6 Wo. krankgeschrieben war.
Jetzt bin ich seit dem 08.08.08 am Stück krankgeschrieben (letzte AU vom Hausarzt bis 19.09.)
Lt. Arbeitsamt endet mein Anspruch auf ALG I mit dem 18.09.
Ab 19.09. müßte ich Krankengeld bei der DAK beantragen.
Die DAK teilt mir mit Schreiben vom 10.09. mit:
Aufgrund der Stellungnahme des MDK endet die AU am 12.09.2008. Anspruch auf Krankengeld ab 19.09 besteht nicht.
Ich habe bei der DAK angerufen und bekam die Auskunft, daß der Gutachter des MDK mit meinem Neurologen telefoniert hat und aufgrund dieses Gesprächs meine arbeitsfähigkeit festgestellt wurde.
Nun hat mich der Neurologe am 19.05. zum letzten Mal gesehen. Die letzte, jetzt akute Krankschreibung erfolgte durch meinen Hausarzt. Erstbescheinigung am 08.08, zuletzt verlängert am 04.09. bis einschl. 19.09.
Zum Ganzen noch eine Information:
Wegen meiner Erkrankung und auch wegen des Gutachtens des med. Dienstes der Arbeitsagentur hat die Rentenversicherung eine Reha in einer Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik genehmigt. Die Reha beginnt am 04.12. und dauert 6 Wochen.
Ich selbst fühle mich z. Zt. in keinster Weise arbeitsfähig und mein Hausarzt ist wohl der gleichen Meinung, sonst hätte er mich nicht weiter krank geschrieben.
Für heute 12.09. habe ich einen Termin bei meinem Hausarzt. Für den 15.09 einen beim Neurologen.
Was muß ich tun, damit meine AU weiter anerkannt wird?
Um meine finanzielle Existenz zu sichern, habe ich dem AA bereits vorsorglich mitgeteilt, daß ich aufgrund der Entscheidung der DAK ab 12.09. wieder arbeitsfähig bin, auch wenn ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Verfasst: 12.09.2008, 19:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

die einzige Chance ist, dass der Haus-Arzt gegen die Gesundschreibung Widerspruch einlegt. Das kann er lt. der Arbeitsunfähikeitsrichtlinien. Ansonsten besteht keine Chance.

Es ist halt schwierig abzuschätzen, ob da jemand seinen Leistungsbezug "verlängern" will, weil er wirklich krank und vermittlungsunfähig ist oder nur das Einkommen sichern will, kein Anspruch auf Hartz IV besteht oder man finanziell nicht so absacken will.

Ob Du Dich selbst arbeitsfähig hältst ist nicht von Relevanz, hier zählen alleine medizinische Fakten. Entweder durch den Hausarzt oder eben durch den Neurologen, aber das wird sich schwierig gestalten, wenn der am Telefon schon was anderes gesagt hat.

Hast Du einen Plan B? Oder in wie weit ist der Hausarzt da zum Widerspruch zu bewegen?

LG, Fee

Verfasst: 13.09.2008, 10:17
von GerneKrankenVersichert
Kein Wunder, dass bei dieser Konstellation die Alarmglocken bei der Krankenkasse klingeln. Laut unserem MDK kann ein Hausarzt z. B. keine Depression diagnostizieren und bescheinigen, höchstens eine depressive Verstimmung. Und wenn bei einer AU-Zeit von über 6 Wochen noch kein Facharzt hinzugezogen wurde und gleichzeitig das ALG ausläuft, liegt der Verdacht nahe, dass es vorrangig um die Verlängerung des Leistungsbezuges geht.

Einen Widerspruch durch den Hausarzt sehe ich nicht als erfolgsversprechend an. Rede mit dem Neurologen, wenn er dich ab 15.09. krankschreibt, liegt ein neuer Fall vor und diese Krankschreibung ist vom MDK nicht so einfach auszuhebeln wie eine Krankschreibung durch den Hausarzt. Und wenn er dich nicht krank schreibt, liegt wohl keine Arbeitsunfähigkeit vor und du musst dir einen anderen Weg suchen, um deine Existenz zu sichern, höchstwahrscheinlich durch die Beantragung von ALG 2.

GKV

Verfasst: 23.09.2008, 11:10
von Grampa
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

die einzige Chance ist, dass der Haus-Arzt gegen die Gesundschreibung Widerspruch einlegt. Das kann er lt. der Arbeitsunfähikeitsrichtlinien. Ansonsten besteht keine Chance.

LG, Fee
diese Aussage ist nicht korrekt, grds. ist der behandelnde Arzt nicht dazu berechtigt, einen Widerspruch im Sinne des SGG einzureichen, lt. den AU-RL kann er aber eine Zweitbegutachtung beantragen

§ 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen AU-RL

"Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenhei-ten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medi-zinischen Dienstes zu stellen."