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wie handeln???
Verfasst: 08.09.2008, 14:42
von elcid
hallo, habe eine frage und müsste dazu vorgreifen:
im oktober 2006 machte ich mich selbständig und rief deshalb meine bisherige GKV an um mich zu erkundigen, wie ich mich nun versichern könnte. der berater sagte, dass er mir unterlagen zukommen lassen würde. dies geschah nicht. ich versuchte es noch dreimal per mail und mehrere male per telefon. jedesmal wurde ich vertröstet, man würde mir die infos uind unterlagen zukommen lassen. aber erst im april 2007 bekam ich anträge, bei denen man mir mitteilte, dass ich ja nun die versäumten monate nachzahlen müsse. dies sah ich so nciht ein, da ich ja nicht geschlampt hatte.
nun im september 08 trete ich wieder eine feste stelle an und will mich neu gesetzlich versichern lassen. man erzäht mir aber, dass ich bis april/07 die beiträge nachzahlen müsse, weil ich nicht versichert war. kann ich dagegen angehen? wie kann es sein, das GKV-mitarbeiter monatelang nicht reagieren und nun ich darunter leiden muss?
ausserdem habe ich von einem beschluss gehört, der besagt, dass ich bei vorheriger krankenkassenzugehörigkeit von über 18 monaten, das recht habe ein neue kasse zu wählen wenn ich nicht versichert bin. was soll ich nun tun? ich sehe nicht ein, diese willkür mitzumachen. habt ihr eine idee? danke schon einmal im voraus.
Verfasst: 08.09.2008, 15:21
von Diesel
Hallo elcid,
Fakt ist, dass Du eindeutig wieder bei der letzten Krankenkasse eintreten MUSST, bei der Du zuletzt versichert warst, auch dann, wenn Du schon länger als 18 Monate dort Mitglied warst. Die erfüllten 18 Monate erlauben Dir lediglich, sofort bei dieser Kasse kündigen zu können unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist. Mehr nicht. Auch um die rückwirkende Versicherung ab dem 01.04.2007 kommst Du nicht herum. Auch dann nicht, wenn Deiner Meinung nach die Schuld für Deine Nichtversicherung bei dieser Krankenkasse liegt. Denn sein wir mal ehrlich, das Geld hättest Du auch zahlen müssen, wenn dieser (zugegebenermassen seltsame) Berater dieser Krankenkasse "korrekt" gehandelt hätte. Und wie es immer so schön heißt bei Behörden "...aus Fehlern von Mitarbeitern von Behörden erwachsen keine Rechtsansprüche...". Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass diese Krankenkasse auf Stundung oder Ratenzahlung eingeht, wenn Du den Fall schilderst. Wenn nicht, spricht das nicht gerade für diese Krankenkasse und Du wirst dann wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Schöne Grüße....
Diesel
Verfasst: 08.09.2008, 15:28
von elcid
nein mit dem beschluss meine ich einen anderen:
einen bsg beschluss vom juli 2007, in dem es heisst, dass wenn man NICHT versichert is, vorher aber über 18 monate bei einer GKV war, das recht hat, eine kasse auszuwählen.
ich werde sicher nicht in einen sauren apfel beissen, sondern wehre mich.
ich weiss nicht, wieviele menschen gerade nachzahlen weil irgendwelche kk-mitarbeiter unfähig sind. natürlich hätte ich die beiträge bezahlt, aber dann hätte ich auch etwas in anspruch genommen und hätte auch mal zu einem arzt gehen können.
wenn sich irgendwer dran erinnert: unsere gesundheitsministerin hat damals die GKVs angeregt, doch bitte nach ermessen beiträge nachzufordern. der witz schlechthin!
Verfasst: 08.09.2008, 15:46
von Diesel
Wehren kannst Du Dich, allerdings sehe ich keinerlei Chancen auf Erfolg. Mit Interesse werde ich aber gern künftig weiterhin Deinen Fall verfolgen, vielleicht kannst Du mich ja eines besseren belehren. Aber mal im Ernst, ich glaube nicht (selbst wenn es so war), dass sich irgendjemand bei der Krankenkasse noch an Deine zahlreichen Bemühungsversuche erinnern kann/wird. Die werden darauf pochen, dass es natürlich nicht so war. Und Nachweispflichtig, dass es so war wie Du schilderst, bist leider Du. Und das macht es so unwahrscheinlich, dass es für Dich ein gutes Ende nimmt. Und auch wenn ich Dir glaube, stell Dir mal vor, jeder bisher Nichtversicherte würde solch eine Behauptung aufstellen.....undenkbar!
Allerdings gibt es ein solches BSG Urteil aus Juli 2007 nicht, da muss ich Dich enttäuschen. Das was ich schilderte ist aktuell geltendes Recht. Selbst auf Spitzenverbandsebene gibt es dazu nichts Aktuelleres.
Verfasst: 08.09.2008, 18:36
von Bodi
Grundsätzlich müssen Nichtversicherte, die zuletzt gesetzlich versichert waren, in die letzte Kasse zurück. Wobei das "Nichtversicherte" nicht richtig zutrifft, denn die Versicherungpflicht besteht seit 01.04.2007 kraft Gesetzes. Auch die Kasse ist daran gebunden und hätte zumindest für akut notwendige Behandlungen zahlen müssen.
In begründeten Fällen kann die Kasse einerseits Nachzahlungen ganz oder teilweise erlassen - versuchen kann und sollte man es.
Andererseits kann die Kasse 5% Verzugszinsen pro Monat (!), also 60%(!) pro Jahr erheben und anders als private Gläubiger recht schnell den Gerichtsvollzieher schicken.
Verfasst: 10.09.2008, 15:54
von elcid
@diesel:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?aid=206
ein kleiner auszug aus dem gemeinten beschluss.
Verfasst: 10.09.2008, 17:12
von ratte1
Hallo elcid,
selbst wenn es die Sondervorschrift des § 174 Abs. 5 SGB V (
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__174.html ) nicht geben würde:
Am 01.04.07 ist Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB eingetreten. Damit liegt zwischen dem Ende der vorherigen Versicherungspflicht (Oktober 2006) und der neuen Versicherungspflicht (01.04.07) definitiv wenger als 18 Monate.
Das heißt: kein Reht, eine neue KK zu wählen, sondern Rückkehr zur bisherigen KK.
Freundliche Grüße
ratte1