Kann sich die Krankenkasse einer Lohnfortzahlung entziehen
Verfasst: 04.09.2008, 14:04
Folgender Sachverhalt:
meine Freundin hat am 10.08.2008 ein Vorstellungsgespräch in einem Callcenter gehabt.
Mit der mündlichen Zusage, das sie zum 01.09.2008 eingestellt wird, hat sie am 18.08.2008 bei ihrem AG gekündigt.
Da meine Freundin in einem Callcenter arbeitet und wie es der Zufall wollte, am 18.08.2008 mit einreichen der Kündigung
ihre Stimme mal wieder so gut wie verschwunden war, ging sie zum Arzt.
Nun ist sie bis zum heutigen Tag seit dem 18.08.2008 krank geschrieben und soll eine OP über sich ergehen lassen
(raus nehmen der Mandeln).
Abgesehen davon, das der alte Arbeitgeber die 14 Tage Lohnfortzahlung noch nicht geleistet hat, meint die Krankenkasse,
dass sie für eine Lohnfortzahlung über die weiteren 4 Wochen nicht zuständig sei.
Mit folgender Begründung:
Da vom 18.08.2008 bis zum 01.09.2008 14 Tage zwischen liegen ist eine mündliche
Zusage des neuen Arbeitsverhältnis nicht mehr gültig und somit entzieht sich die Krankenkasse der Zuständigkeit mit der Bitte
um Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt.
Das Arbeitsamt wiederum sagt folgendes:
Entweder lässt sie sich gesund schreiben, geht zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos (Aussage vom Arbeitsamt) um dann
wieder sich krank schreiben zu lassen um dann die OP durch führen zu lassen um dann wieder voll arbeitsfähig zu sein
oder sie bleibt krank geschrieben und geht zum Arbeitsamt um Harz 4 zu beantragen.
Wenn es nicht so traurig währe könnte man schon fast drüber lachen!
Meine Frage:
Kann die Krankenkasse (IKK Gesund Plus) sich rein rechtlich, der Leistungserbringung (4 Wochen Lohnfortzahlung) entziehen?
meine Freundin hat am 10.08.2008 ein Vorstellungsgespräch in einem Callcenter gehabt.
Mit der mündlichen Zusage, das sie zum 01.09.2008 eingestellt wird, hat sie am 18.08.2008 bei ihrem AG gekündigt.
Da meine Freundin in einem Callcenter arbeitet und wie es der Zufall wollte, am 18.08.2008 mit einreichen der Kündigung
ihre Stimme mal wieder so gut wie verschwunden war, ging sie zum Arzt.
Nun ist sie bis zum heutigen Tag seit dem 18.08.2008 krank geschrieben und soll eine OP über sich ergehen lassen
(raus nehmen der Mandeln).
Abgesehen davon, das der alte Arbeitgeber die 14 Tage Lohnfortzahlung noch nicht geleistet hat, meint die Krankenkasse,
dass sie für eine Lohnfortzahlung über die weiteren 4 Wochen nicht zuständig sei.
Mit folgender Begründung:
Da vom 18.08.2008 bis zum 01.09.2008 14 Tage zwischen liegen ist eine mündliche
Zusage des neuen Arbeitsverhältnis nicht mehr gültig und somit entzieht sich die Krankenkasse der Zuständigkeit mit der Bitte
um Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt.
Das Arbeitsamt wiederum sagt folgendes:
Entweder lässt sie sich gesund schreiben, geht zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos (Aussage vom Arbeitsamt) um dann
wieder sich krank schreiben zu lassen um dann die OP durch führen zu lassen um dann wieder voll arbeitsfähig zu sein
oder sie bleibt krank geschrieben und geht zum Arbeitsamt um Harz 4 zu beantragen.
Wenn es nicht so traurig währe könnte man schon fast drüber lachen!
Meine Frage:
Kann die Krankenkasse (IKK Gesund Plus) sich rein rechtlich, der Leistungserbringung (4 Wochen Lohnfortzahlung) entziehen?