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Höhe des krankengeldes??????

Verfasst: 01.09.2008, 08:37
von sonia
hallo alle,ich beziehe zur zeit KRANKENGELD.Mein arzt wird Mir einen Attest ausstellen dass Ich aufgrung meiner Gesundheit kündigen muss. Wenn ich dann ausgeschieden bin und noch weiter krankgeschrieben bin,wie sieht es dann mit der höhe des KRANKENGELDES aus??bleibt es bei dem errechnetem betrag was mir die KK mitgeteilt hat oder wird es jetzt neue berechnet? Danke fur alle Antworten :( :)

Verfasst: 01.09.2008, 15:10
von Gast
Hallo!

Gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgeltsas vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

An der Höhe ändert sich demnach nichts!

Verfasst: 03.09.2008, 17:51
von Krankenkassenfee
Hallo,

auch wenn der Arzt da ein Attest ausstellt, würde ich das Attest erst mal hübsch bei mir zuhause in die Schublade legen (später für die Arbeitsagentur, damit es keine Sperrzeit gibt).
Während der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Krankengeldbezuges würde ich auf gar keinen Fall selbst kündigen. Das führt nämlich mitunter zu einer ganz anderen Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Beisoiel: Du bist wegen Mobbing krank geschrieben. Kündigst. Dann wird die Kasse ganz fix feststellen, dass Du arbeitsfähig bist, weil ja die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Gründe weggefallen sind (Arbeitsstelle) uns schwupps bist Du bei der Arbeitsagentur.

LG, Fee

Verfasst: 24.09.2008, 09:17
von Grampa
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Beisoiel: Du bist wegen Mobbing krank geschrieben. Kündigst. Dann wird die Kasse ganz fix feststellen, dass Du arbeitsfähig bist, weil ja die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Gründe weggefallen sind (Arbeitsstelle) uns schwupps bist Du bei der Arbeitsagentur.

LG, Fee
und was ist daran falsch? wenn der Grund für die AU wegfällt, muss man doch nicht unnötig der KK auf der Tasche liegen...