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Kann die Kasse einen kündigen?

Verfasst: 25.08.2008, 13:23
von Pueppi104
Hallo liebes Forum!

Die Überschrift ist nur eine von mehreren Fragen die ich habe! Ich mache mir so viele Gedanken!

Bin seit Ende Mai 2008 krank, wegen psychischer Probleme, habe dann die Kündigung des AG bekommen, in der Probezeit. Bekomme seit Austritt der Firma Krankengeld, seit 21.06.2008.
Nun habe ich am 08.08.2008 geheiratet. ( habe ich der Krankenkasse auch mitgeteilt- Namensänderung). Mann ist privatversichert.
Nun soll ich am 01.09.2008 zum MDK.

Jetzt kommen meine viele Fragen und ich hoffe jemand kennt sich hier gut aus? :roll:

1.) Kann die Krankenkasse einen generell kündigen?
2.) Was macht der MDK und was passiert danach, wie soll ein Fremder mein Wohlbefinden beurteilen?? Mein Psychologe kennt mich seit Jahren!
3.) Kann die Kasse mich rauswerfen, weil mein Mann privat versichert ist, und die mit dem Argument kommen....dann müssen Sie sich auch da versichern?
4.) Bekomme ich weiterhin Krankengeld, wenn ich beim MDK war? Und jetzt in der Zwischenzeit? Termin ist ja erst nächste Woche
5.) habe seit der Hochzeit Steuerklasse 5, müsste dann nicht auch das Krankengeld neu berechnet werden? Die Kasse wollte keine Unterlagen haben?!

Ich mache mir so viele Gedanken, dabei habe ich so viele andere Sorgen, wer kann mir hier weiterhelfen und mir Antworten geben?

Vielen lieben Dank! :D

Verfasst: 25.08.2008, 14:08
von Gast
zu 1. Die Krankenkasse kein einem Mitglied nicht kündigen. Sie konnte das Mitglied bisher bei Beitragsschulden ausschliessen aber nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V muss man wieder versichert werden.

zu 2. Hier dürfte alles stehen: www.mdk.de

zu 3. auch dies geht nicht. Wenn dein Ehemann privat versichert ist, hast du weiterhin die Möglichkeit dich bei deiner Krankenkasse freiwillig zu versichern. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.

zu 4. Krankengeld wird weiter bezahlt, wenn der MDK dich weiterhin für krank befindet und die Voraussetzungen für Krankengeld gegeben sind

zu 5. Das Krankengeld wird unabhängig von deiner Steuerklasse bezahlt.

Verfasst: 25.08.2008, 14:13
von Pueppi104
Vielen lieben Dank für die Antworten!

Eine Frage habe ich noch. Muss ich mich denn jetzt schon freiwillig versichern? War ja krank und dann bekam ich die Kündigung! Und bin weiterhin krank. Danach habe ich noch Anspruch auf ALG I.


Klasse Forum. DANKE! :wink:

Verfasst: 25.08.2008, 14:20
von Gast
So lange Krankengeld bezogen wird bleibt die Krankenversicherung bestehen. Und auch wer Arbeitslosengeld 1 bezieht unterliegt der Krankenversicherungspflicht!