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als Mitversicherte auch von den Kosten befreit werden
Verfasst: 19.08.2008, 15:25
von Nettle
Mein Vater muss wegen einer schweren Krankheit keine Kosten für Medikamente oder ähnliches übernehmen. Seine Frau, die bei ihm mitversichert ist, ist deswegen auch immer geführenfrei... nur ich, die leibliche Tochter meines Vaters muss seit ich 18 bin alles selbst zahlen. Müsste ich nicht dann auch von Kosten für Medikamente befreit werden? Schließlich bin ich ich ja auch mitversichert!
Hoffe jemand kennt sich damit aus!
Und vielen Dank!!!
Verfasst: 19.08.2008, 17:24
von Bodi
Grundsätzlich gilt die Befreiung nach der 1%-Belastungsgrenze für chronisch Kranke auch für mitversicherte Familienangehörige, wenn diese - wichtige Voraussetzung - in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Im Zuge einer Befreiung sind für das laufende Jahr dann keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Alternativ erstattet die Kasse auf Antrag zuviel geleistete Zuzahlungen.
Stets befreit zu sein geht übrigens nicht (extrem niedriges Einkommen mal ausgenommen). Die 1% (bzw. 2%)-Belastungsgrenze muss erst mal erreicht werden, bevor eine Befreiung erfolgen kann - und das jedes Jahr neu.
Frei erhältliche Arzneimittel erstatten die Kassen übrigens nicht - und sie finden auch bei der Zuzahlungsbefreiung keine Berücksichtigung.
Verfasst: 20.08.2008, 09:26
von Nettle
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Genau mein vater muss jedes Jahr am Anfang eine gewissen Betrag selber zahlen und ab dann ist er frei, nennt5 man dann wohl die 1%-Belastungsgrenze für chronisch Kranke.
Und da ich bei meinem Vater wohne, werde ich mich mal mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzten.
Vielen Dank nochmal
Verfasst: 20.08.2008, 09:40
von Gast
...Grundsätzlich gilt die Befreiung nach der 1%-Belastungsgrenze für chronisch Kranke auch für mitversicherte Familienangehörige, wenn diese - wichtige Voraussetzung - in einem gemeinsamen Haushalt leben...
Das bedeutet aber auch, dass der familienversicherte Angehörige keine Einkünfte haben darf bzw. bei einer 400-Euro-Beschäftigung diese auf die Belastungsgrenze mitangerechnet werden.
Die 2% bzw. 1% Grenze wird immer vom Gesamt-Bruttoeinnahmen des Familienhaushaltes berechnet.