Freiwillig versichert (GKV) & KV-Zuschuss für Renter
Verfasst: 18.08.2008, 11:37
Guten Tag,
ich bin gestern bei einer Recherche im Internet auf dieses Krankenkassenforum aufmerksam gemacht worden und kann zu dieser Thematik meine aktuelle Situation schildern.
Rente (Altersrente) von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)
Seit 10/2007 beziehe ich (65) eine Rente von der DRV und bin weiterhin bei demselben Arbeitgeber in Vollbeschäftigung (Angestellt).
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Freiwillig krankenversichert in einer GKV. Die GKV wurde über meinen Rentenantrag (Kopie) informiert woraufhin diese mir mitteilte, dass ich doch von der DRV einen Zuschuss zu meiner KV beantragen solle.
Was ich auch in Annahme einer Minderung meines KV-Beitrages (Begriff „Zuschuss“) tat.
Anmerkung dazu: Wäre ich in einer Privaten Krankenkasse (PKV) versichert, würde das auch so praktiziert!
Nachdem die DRV meinen Zuschussantrag akzeptiert hatte, erhielt ich von meiner GKV die Mitteilung (Forderung) den mit meiner Rente an mich überwiesenen monatlichen „Zuschuss“ (106,00 EUR) an sie weiterzuleiten.
Das Forderungsschreiben der GKV enthielt keinerlei Hinweis auf die Verwendung des „Zuschusses“ oder Andeutung hinsichtlich einer Gegenleistung.
Auf meine telefonische sowie schriftliche Nachfrage erhielt ich keine konkrete Antwort auf meine „einfache Frage“!
Daraufhin habe ich bei der GKV fristgerecht Widerspruch gegen das Forderungsschreiben eingereicht.
Hinweis: Seitdem überweise ich wie rechtlich vorgeschrieben diesen „Zuschuss“ monatlich parallel (zusätzlich) zu meinem GKV-Beitrag an die GKV und halte meinen Widerspruch weiterhin aufrecht.
Auskunfts- und Beratungspflicht der GKV
Mit meinem Widerspruch habe ich auch die Frage gestellt, ob es irgendeine Möglichkeit (Antrag) gibt, eine Minderung (oder Gegenleistung) meines um 106,00 EUR erhöhten GKV-Beitrages zu erreichen.
Keine Reaktion darauf, stattdessen erhielt ich erst nach meinem Widerspruch schriftliche Antworten, wie:
„Leider hat der Gesetzgeber nicht bestimmt, dass der Rentenversicherungsträger dessen eigenen Beitragsanteil (Beitragszuschuss) direkt an die Krankenkasse abführen muss. Stattdessen wird der Beitragszuschuss zunächst an den Versicherten zusätzlich zu der Rente auszahlt.“
„Wie Freiwillige Mitglieder zahlen, ist im § 240 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) & (Absatz 3) vom Gesetzgeber festgelegt worden.“
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... v/240.html
„Zum Verwendungszweck: Der Gesetzgeber sieht für die Beitragszuschüsse, welche – wie in Ihrem Fall – an die Krankenkasse zu entrichten sind, keine besondere Verwendung vor. Diese Einnahmen werden deshalb gleich wie andere Beitragseinnahmen in erster Linie zur Deckung von Leistungsausgaben für unsere Versicherten verwendet.“
Vorläufiges Resümee
Rentner freiwillig krankenversichert in einer GKV oder in einer PKV versichert: Beide Rentner werden sozialversicherungstechnisch bis hin zum Bezug des „Zuschusses“ von der DRV gleich behandelt.
Ab hier werden freiwillig krankenversicherte Rentner hinsichtlich der Verwendung des „Zuschusses“ zu 100% benachteiligt.
Hier liegt m. E. ein Verstoß gegen ein Gleichheitsgrundrecht vor?
Das Dilemma dabei ist, ein Wechsel in eine PKV ist entweder aus Altersgründen kaum möglich oder der Beitrag ist einfach (obwohl gesundheitlich alles in Ordnung ist) zu hoch.
Hat da vielleicht jemand eine fachkundige Hilfestellung zu diesem komplexen Thema oder einen Tipp zur weiteren Vorgehensweise?
Bestimmt gibt es noch andere Rentner bei denen gleiche Umstände vorliegen und die sich wie ich über sachdienliche Hinweise herzlich bedanken würden.
ich bin gestern bei einer Recherche im Internet auf dieses Krankenkassenforum aufmerksam gemacht worden und kann zu dieser Thematik meine aktuelle Situation schildern.
Rente (Altersrente) von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)
Seit 10/2007 beziehe ich (65) eine Rente von der DRV und bin weiterhin bei demselben Arbeitgeber in Vollbeschäftigung (Angestellt).
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Freiwillig krankenversichert in einer GKV. Die GKV wurde über meinen Rentenantrag (Kopie) informiert woraufhin diese mir mitteilte, dass ich doch von der DRV einen Zuschuss zu meiner KV beantragen solle.
Was ich auch in Annahme einer Minderung meines KV-Beitrages (Begriff „Zuschuss“) tat.
Anmerkung dazu: Wäre ich in einer Privaten Krankenkasse (PKV) versichert, würde das auch so praktiziert!
Nachdem die DRV meinen Zuschussantrag akzeptiert hatte, erhielt ich von meiner GKV die Mitteilung (Forderung) den mit meiner Rente an mich überwiesenen monatlichen „Zuschuss“ (106,00 EUR) an sie weiterzuleiten.
Das Forderungsschreiben der GKV enthielt keinerlei Hinweis auf die Verwendung des „Zuschusses“ oder Andeutung hinsichtlich einer Gegenleistung.
Auf meine telefonische sowie schriftliche Nachfrage erhielt ich keine konkrete Antwort auf meine „einfache Frage“!
Daraufhin habe ich bei der GKV fristgerecht Widerspruch gegen das Forderungsschreiben eingereicht.
Hinweis: Seitdem überweise ich wie rechtlich vorgeschrieben diesen „Zuschuss“ monatlich parallel (zusätzlich) zu meinem GKV-Beitrag an die GKV und halte meinen Widerspruch weiterhin aufrecht.
Auskunfts- und Beratungspflicht der GKV
Mit meinem Widerspruch habe ich auch die Frage gestellt, ob es irgendeine Möglichkeit (Antrag) gibt, eine Minderung (oder Gegenleistung) meines um 106,00 EUR erhöhten GKV-Beitrages zu erreichen.
Keine Reaktion darauf, stattdessen erhielt ich erst nach meinem Widerspruch schriftliche Antworten, wie:
„Leider hat der Gesetzgeber nicht bestimmt, dass der Rentenversicherungsträger dessen eigenen Beitragsanteil (Beitragszuschuss) direkt an die Krankenkasse abführen muss. Stattdessen wird der Beitragszuschuss zunächst an den Versicherten zusätzlich zu der Rente auszahlt.“
„Wie Freiwillige Mitglieder zahlen, ist im § 240 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) & (Absatz 3) vom Gesetzgeber festgelegt worden.“
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... v/240.html
„Zum Verwendungszweck: Der Gesetzgeber sieht für die Beitragszuschüsse, welche – wie in Ihrem Fall – an die Krankenkasse zu entrichten sind, keine besondere Verwendung vor. Diese Einnahmen werden deshalb gleich wie andere Beitragseinnahmen in erster Linie zur Deckung von Leistungsausgaben für unsere Versicherten verwendet.“
Vorläufiges Resümee
Rentner freiwillig krankenversichert in einer GKV oder in einer PKV versichert: Beide Rentner werden sozialversicherungstechnisch bis hin zum Bezug des „Zuschusses“ von der DRV gleich behandelt.
Ab hier werden freiwillig krankenversicherte Rentner hinsichtlich der Verwendung des „Zuschusses“ zu 100% benachteiligt.
Hier liegt m. E. ein Verstoß gegen ein Gleichheitsgrundrecht vor?
Das Dilemma dabei ist, ein Wechsel in eine PKV ist entweder aus Altersgründen kaum möglich oder der Beitrag ist einfach (obwohl gesundheitlich alles in Ordnung ist) zu hoch.
Hat da vielleicht jemand eine fachkundige Hilfestellung zu diesem komplexen Thema oder einen Tipp zur weiteren Vorgehensweise?
Bestimmt gibt es noch andere Rentner bei denen gleiche Umstände vorliegen und die sich wie ich über sachdienliche Hinweise herzlich bedanken würden.