wieder pflichtversichert durch betriebliche Altersvorsorge
Verfasst: 18.08.2008, 11:12
Hallo, ich habe eine etwas komplexere Frage.
Meine Frau ist freiwillig in der GKV. Ich bin privat versichert. Da meine Frau sich nur knapp über der Pflichtversicherungsgrenze bewegt und Familienplanung ansteht, überlegen wir folgendes, um sie wieder pflichtversichert zu bekommen und damit eine Beitragsfreiheit während einer möglichen Elternzeit zu erreichen:
Wir zahlen über die betriebliche Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung soviel ein, dass sie wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze (=€48.150) rutscht. (Anm: Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen, können bis zu 75% vom Gehalt eingezahlt werden, die vom zu versteuernden Bruttoeinkommen weggehen. Voraussetzung ist der Arbeitgeber bietet eines oder beide Modelle an und läßt solch hohe Zahlungen zu )
So folgende Problemstellung: Die Einzahlungen würden mittels Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfolgen. Dies kann aber erst für 2009 umgestellt werden.
Wenn ich es richtig verstehe muss der Arbeitgeber Anfang des Jahres eine Meldung an die GKV machen, ob meine Frau auch voraussichtlich freiwillig versichert sein wird in 2009. ( Es zählen nicht nur die letzten 3 Jahre sondern auch das folgende. ) Da sie Ende 2008 unterschreiben wird, dass sie Betrag X in die Altersvorsorge einzahlen wird, ist sie voraussichtlich in 2009 wieder pflichtversichert.
Soweit so gut, aber was ist wenn Sie schon im April oder Mai 2009 in Muttschaft gehen würde und dann für den Rest des Jahres zu Hause bleibt ? Dann kann sie die Beträge gar nicht einzahlen.
Wie sieht das dann die Krankenkasse ?
A) Die Krankenkasse prüft das nicht mehr nach, weil sie sich nur auf die Meldung des Arbeitgebers von Anfang des Jahres bezieht ?
B) Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber, prüft für die Zeit wo meine Frau noch da war ( Also z.B: Januar bis Mai 2009 ) das durchschnittliche Monatseinkommen und errechnet daraus den Versichertenstatus ? Damit wäre sie wieder freiwillig versichert, was natürlich nicht so gut wäre für uns.
C) Es spielt keine Rolle ob und wieviel einbezahlt wurde. Hätte Sie das ganze Jahr verdient, wäre sie definitiv pflichtversichert gewesen, da dies vorher schriftlich so fixiert war.
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückantworten.
Martixx
Meine Frau ist freiwillig in der GKV. Ich bin privat versichert. Da meine Frau sich nur knapp über der Pflichtversicherungsgrenze bewegt und Familienplanung ansteht, überlegen wir folgendes, um sie wieder pflichtversichert zu bekommen und damit eine Beitragsfreiheit während einer möglichen Elternzeit zu erreichen:
Wir zahlen über die betriebliche Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung soviel ein, dass sie wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze (=€48.150) rutscht. (Anm: Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen, können bis zu 75% vom Gehalt eingezahlt werden, die vom zu versteuernden Bruttoeinkommen weggehen. Voraussetzung ist der Arbeitgeber bietet eines oder beide Modelle an und läßt solch hohe Zahlungen zu )
So folgende Problemstellung: Die Einzahlungen würden mittels Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfolgen. Dies kann aber erst für 2009 umgestellt werden.
Wenn ich es richtig verstehe muss der Arbeitgeber Anfang des Jahres eine Meldung an die GKV machen, ob meine Frau auch voraussichtlich freiwillig versichert sein wird in 2009. ( Es zählen nicht nur die letzten 3 Jahre sondern auch das folgende. ) Da sie Ende 2008 unterschreiben wird, dass sie Betrag X in die Altersvorsorge einzahlen wird, ist sie voraussichtlich in 2009 wieder pflichtversichert.
Soweit so gut, aber was ist wenn Sie schon im April oder Mai 2009 in Muttschaft gehen würde und dann für den Rest des Jahres zu Hause bleibt ? Dann kann sie die Beträge gar nicht einzahlen.
Wie sieht das dann die Krankenkasse ?
A) Die Krankenkasse prüft das nicht mehr nach, weil sie sich nur auf die Meldung des Arbeitgebers von Anfang des Jahres bezieht ?
B) Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber, prüft für die Zeit wo meine Frau noch da war ( Also z.B: Januar bis Mai 2009 ) das durchschnittliche Monatseinkommen und errechnet daraus den Versichertenstatus ? Damit wäre sie wieder freiwillig versichert, was natürlich nicht so gut wäre für uns.
C) Es spielt keine Rolle ob und wieviel einbezahlt wurde. Hätte Sie das ganze Jahr verdient, wäre sie definitiv pflichtversichert gewesen, da dies vorher schriftlich so fixiert war.
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückantworten.
Martixx