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Krankengeld

Verfasst: 12.08.2008, 21:24
von harry0950
Hallo erst mal
Ich bin seit Längerer Zeit krank und bekomme Krankengeld. Ab 18.08.2008 bin ich arbeitsfähig laut Arzt. Nun muss ich mich arbeitslos melden. Durch meine chronische Krankheit werde ich mit zimlicher Sicherheit wärend der Arbeitslosen Zeit den Arzt benötigen und wieder Krankgeschrieben.

Meine Frage ist:
Nach welchen Grundlagen wird dann das Krankengeld berechnet?
Die Auzahlung der Agentur für Arbeit oder wie jetzt die letzten 3 Monate des Gehaltes meines letzten Arbeitgebers.

Vielen Dank für eure Mühe
Mit freundlichen Grüßen harry0950 :roll:

Verfasst: 12.08.2008, 22:25
von ratte1
Hallo,

während einer Arbeitsunfähigkeit der ALG-1-Empfänger für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Im Anschluss wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Freundliche Grüße

ratte1