Hallo,
ich habe eine Frage Betreff der gesetzlichen Zuzahlung. Seit 2 Jahren erhalte ich auf Antrag meines Psychiaters etwa alle 6 Monate einen stationären Aufenthalt in einem Sanatorium (Harz) bewilligt. Dort mache ich eine Traumatherapie in Intervallen. Seit 14 Jahren bin ich erwerbsunfähig und beziehe eine Rente von knapp 700 Euro, zuzüglich 300 Euro Unterhalt. Meine Frage ist, ob ich wirklich jeden Tag meines Aufenthaltes 10 Euro dazubezahlen muss. Da ich dies im April 2007 und im Dezember 2007 (jeweils 4 Wochen) bezahlt habe, bringt es mich jedesmal in arge finanzielle Schwierigkeiten. Nun steht wieder ein Aufenthalt an, und ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bezahlen soll. Auf die Therapie bin ich angewiesen, weil sie hilft und notwendig ist. Die DAK sagt, es wäre eine Rehabilitationsmaßnahme, daher muss ich die tägliche Zuzahlung leisten. Da ich mir da aber nicht ganz sicher bin, hätte ich gerne hier aus diesem Forum eine Meinung dazu. Bin echt verzweifelt, weil es sehr viel Geld ist. Soviel ich weiß, bekommt man eine Rehabilitationsmaßnahme doch nur noch alle 3-4 Jahre bewilligt. Wie sieht das im Falle einer stationären Intervalltherapie aus? Im Jahr 2007 habe ich schon fast 800 Euro allein nur Zuzahlung geleistet für den Aufenthalt.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke,
Orianna
PS: Sorry. Hoffe Ihr steigt durch mein Geschreibsel durch. Ist wohl etwas durcheinander.
Intervalltherapie/Traumatherapie
Moderator: Czauderna
Hallo,
tatsächlich ist grds. für jeden Tag einer stationären Rehabilitationsbehandlung eine Zuzahlung von 10,- EURO fällig.
Zuzahlungen sind jedoch nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die DAK informiert dazu unter folgendem Link: dak.de/content/dakkundenservice/befreiungvonzuzahlungen.html
Und die AOK hat sogar einen kostenlosen Zuzahlungsrechner: aok.de/bund/gesundheitsreform/z_rechner.php
Freundliche Grüße
Ratte1
tatsächlich ist grds. für jeden Tag einer stationären Rehabilitationsbehandlung eine Zuzahlung von 10,- EURO fällig.
Zuzahlungen sind jedoch nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die DAK informiert dazu unter folgendem Link: dak.de/content/dakkundenservice/befreiungvonzuzahlungen.html
Und die AOK hat sogar einen kostenlosen Zuzahlungsrechner: aok.de/bund/gesundheitsreform/z_rechner.php
Freundliche Grüße
Ratte1
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. War ein paar Tage nicht da, deshalb hat es etwas gedauert.
Eine Frage hätte ich noch: Ist eine Intervalltherapie gleichzeitig eine Reha-Maßnahme? Die Traumatherapie wird stationär eigentlich immer in Intervallen durchgeführt. Da ich ja erwerbsunfähig bin, und nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren werde, ist eine Reha-Maßnahme doch eigentlich nicht mehr zutreffend, oder?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
vielen Dank für die Antwort. War ein paar Tage nicht da, deshalb hat es etwas gedauert.
Eine Frage hätte ich noch: Ist eine Intervalltherapie gleichzeitig eine Reha-Maßnahme? Die Traumatherapie wird stationär eigentlich immer in Intervallen durchgeführt. Da ich ja erwerbsunfähig bin, und nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren werde, ist eine Reha-Maßnahme doch eigentlich nicht mehr zutreffend, oder?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es ist eigentlich egal, ob es ein stationärer Krankenhausaufenthalt oder eine stationäre Rehamaßnahme ist. Für beide Aufenthalte fallen die 10 € je Tag an. Ich vermute mal, dass es eher unter Krankenhausaufenthalt verbucht wird.
LG, Fee
OT: Und ich drücke die Daumen, dass es künftig auch noch bezahlt wird
es ist eigentlich egal, ob es ein stationärer Krankenhausaufenthalt oder eine stationäre Rehamaßnahme ist. Für beide Aufenthalte fallen die 10 € je Tag an. Ich vermute mal, dass es eher unter Krankenhausaufenthalt verbucht wird.
LG, Fee
OT: Und ich drücke die Daumen, dass es künftig auch noch bezahlt wird