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Wie wird Beitrag für freiwillige Versicherung berechnet?

Verfasst: 09.08.2008, 16:21
von Nana
Ich bin seit 8 Jahren freiwilliges Mitglied bei der AOK. Mein Mann ist Beamter und privat krankenversichert bzw. beihilfeberechtigt. Mein Monatsbeitrag berechnete sich aus der Hälfte des Monatseinkommens meines Mannes, da ich kein eigenes Einkommen habe. Als weitere Einkünfte habe ich lediglich ca. 500 Euro im Jahr Zinseinkünfte, die ich auch angegeben habe.

Nun las ich die Tage in einer Zeitschrift, daß zur Ermittlung der Beiträge nur die Zinsen angegeben werden müssen, die nach Abzug des Zinsfreibetrages über bleiben. Den Zinsfreibetrag hatte ich aber nicht abgezogen, sondern immer meine komplette Zinseinkunft angegeben. Leider war in dem Artikel weiter nichts gestanden und ich habe auch hier im Netz nicht die richtigen Infos gefunden. Habe ich die Jahre nun doch zuviel Beitrag gezahlt, da auch meine Zinsen mit eingeflossen sind?

Zum ersten Mal möchte die AOK von mir auch unsere Steuerbescheinigung vorgelegt haben. Ist das ok?? Bislang reichte die Vorlage der Einkommensbescheinigung meines Mannes aus.

Danke im voraus für eure Infos.

LG

Nana

Verfasst: 10.08.2008, 14:02
von Rentner
Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung berechnet sich aus sämtlichen Einkünften, die einem zum Verbrauch zur Verfügung stehen, d.h. in deinem Fall die Hälfte deines Manns plus deine Zinseinnahmen, allerdings ohne Abzug des Freibetrags.

Dies ist im Einkommensteuerbescheid nachzuweisen und zwar jedes Jahr.

Verfasst: 10.08.2008, 16:13
von Nana
Danke für die rasche Antwort.

Dann ist ja in den letzten Jahren alles richtig gelaufen.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar, welchen Einkommensteuerbescheid ich beilegen soll. Ich habe ja noch nicht mal den Bescheid für 2007 zurück bekommen, wie soll ich dann aktuell den für 2008 beilegen??

Gruß

Nana