Nahtloser Überang vom Übergangsgeld zum Krankengeld.Wie?
Verfasst: 05.08.2008, 21:24
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. Übergang vom Übergangsgeld (bin nach einer Reha in einer Wiedereingliederung, welche jedoch abgebrochen werden muss) ins Krankengeld.
Wann muß ich mich wo melden?
Ich bin seit meiner Reha laufend krankgeschrieben. Auch während der Wiedereingliederung.
Nun bin ich seit gestern krank. Hab einen Rheumaschub. Nächsten Montag muß ich in die Schmerzklinik. Ich muß dann wohl 10 Tage teilstationär dort jeden Tag antanzen.
Es heisst ja, dass nach einer Woche Unterbrechung der Wiedereingliederung diese abgebrochen wird.
Wie und wann muß ich das dem REntenträger und der Krankenkasse melden, damit ich statt Übergangsgeld das Krankengeld bekomme.
Bei mir ist das Krankengeld höher als der Übergangsgeld, da ja beim krankengeld nur das letzte Bruttogehalt zählt und nicht der Schnitt der letzen 12 Monate wie beim Übergangsgeld.
danke
mrymen
ich habe eine Frage bzgl. Übergang vom Übergangsgeld (bin nach einer Reha in einer Wiedereingliederung, welche jedoch abgebrochen werden muss) ins Krankengeld.
Wann muß ich mich wo melden?
Ich bin seit meiner Reha laufend krankgeschrieben. Auch während der Wiedereingliederung.
Nun bin ich seit gestern krank. Hab einen Rheumaschub. Nächsten Montag muß ich in die Schmerzklinik. Ich muß dann wohl 10 Tage teilstationär dort jeden Tag antanzen.
Es heisst ja, dass nach einer Woche Unterbrechung der Wiedereingliederung diese abgebrochen wird.
Wie und wann muß ich das dem REntenträger und der Krankenkasse melden, damit ich statt Übergangsgeld das Krankengeld bekomme.
Bei mir ist das Krankengeld höher als der Übergangsgeld, da ja beim krankengeld nur das letzte Bruttogehalt zählt und nicht der Schnitt der letzen 12 Monate wie beim Übergangsgeld.
danke
mrymen