Höhe des Krankenkassenbeitrages bei Unterbrechnung Arbeitslo
Verfasst: 04.08.2008, 09:40
Hallo,
beim Bezug von ALG1 wird doch der Krankenkassenbeitrag vom Arbeitsamt übernommen.
Wenn man sich beim AA jedoch abmeldet um seine Ansprüche des ALG1 auf einen späteren Zeitpunkt zur verlegen( Vierjahresfrist), erhält man keinerlei Leistungen mehr. D.H. dann muss man auch den Krankenkassenbeitrag (TK) selbst tragen.
Wie wird dann (Abmeldung nach 5 Monaten) die Höhe berechnet? Muss mann den Betrag weiterzahlen den das AA gezahlt hat oder richtet sich der Beitrag nach dem letzten Gehalt der letzten Beschäftigung?
Vielen Dank.
Gruß
kleeblatt83
beim Bezug von ALG1 wird doch der Krankenkassenbeitrag vom Arbeitsamt übernommen.
Wenn man sich beim AA jedoch abmeldet um seine Ansprüche des ALG1 auf einen späteren Zeitpunkt zur verlegen( Vierjahresfrist), erhält man keinerlei Leistungen mehr. D.H. dann muss man auch den Krankenkassenbeitrag (TK) selbst tragen.
Wie wird dann (Abmeldung nach 5 Monaten) die Höhe berechnet? Muss mann den Betrag weiterzahlen den das AA gezahlt hat oder richtet sich der Beitrag nach dem letzten Gehalt der letzten Beschäftigung?
Vielen Dank.
Gruß
kleeblatt83