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HILFE! krankmeldung zu spät - jetzt kein krankengeld??
Verfasst: 02.08.2008, 15:22
von wollvieh
hallo,
ich hab die krankmeldung rechtzeitig weggeschickt, aber der brief kam nach über 2 wochen als "unzustellbar" wieder zu mir zurück. das postfach der dak besteht nicht mehr.
jetzt will die kasse die leistung verweigern, kein krankengeld für die verlorene zeit zahlen.
ich konnte doch nicht wissen, daß das postfach nicht mehr existiert! bisher ging alle post in ordnung, kam alles an, nur jetzt nicht mehr.
wie kann ich vorgehen?
selbstverständlich hab ich briefumschlag mit postvermerk als beweis aufgehoben.
die dak meint, das spiele keine rolle, für sie würde nur das eingangsdatum zählen. ???
ich weiß mir nicht zu helfen, daher bitte ich euch um hilfe!
Verfasst: 02.08.2008, 17:47
von Krankenkassenfee
Hallo,
geh zum VDK und bestreite mit Ihnen den Rechtsweg. Da hast Du gute Chancen noch zu gewinnen.
Die sollen mal im Arzt-Ersatzkassenvertrag wühlen. Da gibt es eine verborgene Ecke, wo (meine ich) drinnsteht, dass er Arzt die AU zur Kasse zu schicken hat
LG, Fee
Verfasst: 02.08.2008, 20:56
von Rentner
Was heißt bisher kam alles an ? Wenn der letzte Brief ankam, muß der nächste auch ankommen, sofern dies innerhalb einiger Wochen war. Wenn die das Postfach ändern, haben sie auch einen Nachsendungsauftrages einzurichten, ansonsten ist es deren Schuld.
Würde mich bei deren Vorgesetzen beschweren, da die Schuld eindeutig bei der Kasse liegt.
Verfasst: 02.08.2008, 22:40
von ratte1
Hallo,
@krankenkassenfee.
der Threadersteller hat angegeben selbst die AU-Bescheinigung abgesandt zu haben.
Selbst wenn der Arzt die Verpflichtung haben sollte, hilft das hier m.E. nicht weiter, sondern würde nur das Verhältnis Arzt-KK betreffen.
Anders wäre es nur wenn der Threadersteller wahrheitswidrig behaupten würde, der Arzt habe die AU-Bescheinigung abgesandt.
@wollvieh: Ich würde aber auch davon ausgehen, dass ein Widerspruchsverfahren bei Vorlage des Briefumschlages für Sie erfolgreich sein könnte. M.E. muss dafür nicht unbedingt der VdK oder ein Anwalt eingeschaltet werden.
Freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 03.08.2008, 08:25
von Krankenkassenfee
HAllo,
sie haben die Aufgabe des Postfaches garantiert irgendwo in der Mitgliederzeitung abgedruckt oder auch auf der Hompage stehen. Da hast Du einfach schlechte Karten.
Mach es, wie Du meinst. Ich habe nur mal gehört, dass man wenn man Widerspruch einlegt und Signale setzt, dass man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, ggf. gute Karten hat.
Mein Rat war zum VdK zu gehen, dort bekommt man als Mitglied eine gute Rechtsberatung und Beistand (kannst da Mitglied werden).
Was Du machst und auf wen Du letztendlich hörst ist Dein Kram.
LG, Fee
Verfasst: 05.08.2008, 20:23
von wollvieh
vielen dank an alle!
@krankenkassenfee: vdk ist sehr gute idee, hab nachgeforscht, goldrichtig!
sollte hier zu mehreren themen als guter rat gelten!!!