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Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung

Verfasst: 01.08.2008, 13:06
von HonkTonk
Hallo,

bin neu hier im Forum.

Habe folgende Frage:

Meine Bekannte ist seit Jahren in psychiatrischer
Behandlung. Sie ist auch schon mal
von der Krankenkasse ausgesteuert
worden. Sie hat aber immer wieder mal
für Monate arbeiten können. Zuletzt war sie mit
Beginn einer neuen Rahmenfrist 9 Monate krankgeschrieben. Da sie wieder gesund war,
und auch keine psychologische Behandlung
mehr erforderlich und sie auch keine Tabletten
mehr benötigte, wurde sie af geschrieben und meldete sich arbeitslos. Sie stand dort folglich ohne gesundheitliche Einschränkung dem Arbeitsamt zur Verfügung.
Kurz vor der Beendigung des Arbeitslosengeldes,
sie hatte wirklich alles getan, um einen Job zu finden, nahm auch an allen Veranstaltungen der AfA teil, war sie psychisch wieder so am Boden, dass sie sich wegen derselben Erkrankung au schreiben lassen musste
Die Kasse verweigert jetzt die Krankengeldzahlung, da ihrer Auffassung nach die Krankheit nie ausgeheilt sei. Die Tatsache, dass
meine Bekannte ja noch einen Restanspruch hat,
wird ohne genauen Verweis auf Rechstbestimmungen verneint. Weiß jemand,
ob das rechtens ist?

Liebe Grüße
HonkTonk

Verfasst: 02.08.2008, 23:09
von HonkTonk
Hallo,

kann bitte jemand helfen.....?


Liebe Grüße
HonkTonk

Verfasst: 03.08.2008, 08:23
von Krankenkassenfee
Hallo,

sie muss nachweislich 6 Monate wieder voll arbeitsfähig gewesen sein.
Also: Ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Zusätzlich das Gutachten vom Arzt der Agentur für Arbeit (AfA) einreichen, sich eine Bes cheinigung vom Sachbearteiter der AfA ausstellen lassen.
Und vorher auf jeden Fall Widerspruch innerhalb der First bei der Krankenkasse einlegen, mit dem Hinweis, dass man deren Gutachten sehen will und dass man begründende Unterlagen noch einreichen wird.

Die Erfolgsaussichten hängen stark von Euren Beweisen ab, dass die Arbeitsfähigkeit 6 Monate bestand und eine neue Blockfrist mit Anspruch auf Krankengeld wirklich besteht.

Auf jeden Fall keine Sache, die sich innerhalb weniger Tage klären lässt. ggf. müsst Ihr den Rechtsweg bestreiten.

LG, Fee

Verfasst: 03.08.2008, 18:37
von HonkTonk
Hallo Krankenkassenfee,

recht herzlichen Dank!

Also sie hat ein Schreiben, dass eine neue
Blockfrist begonnen hatte. Zu Beginn dieser
neuen Blockfrist hat sie auch 9 Monate KG bezogen.

Danach war sie ca 5 Monate arbeitslos,
nicht als abeitsunfähig, sondern als voll
arbeitsfähig beim AA gemeldet, hat folglich auch
kein KG, sondern ALG I bezogen.
Nun meint sie, dass sie ja noch einen
theoretischen Restanspruch
auf KG von etwa 9 Monaten (9 Monate vor
der Arbeitslosigkeit, 9 Monate nach der
Arbeitslosigkeit hat (also insgesamt
78 Wochen).

Stimmt das?
Ist es richtig, dass ab Beginn der Blockfrist
innerhalb von 3 Jahren für max 78 Wochen KG zu zahlen ist und dass innerhalb dieser Zeit
keine 6 Mon. arbeitsfähigkeit usw. bestehen
müssen (hier lag ja Arbeitslosigkeit mit ALG I-Bezug vor), sofern die gesamte Anspruchsdauer
von 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft ist?

Liebe Grüße

HonkTonk

Verfasst: 03.08.2008, 20:10
von Krankenkassenfee
HAllo,

also wenn der Anspruch in der Blockfrist nicht ausgeschöpft ist, dann besteht natürlich noch ein Krankengeldanspruch. Das mit den 6 Monaten ist nur nach einer Aussteuerung.

Also: Widerspruch einlegen und eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht (Eilantrag) stellen. Per Anwalt oder VdK.

Und denk dran: AU ist sie nur, wenn sie vermittlungsunfähig ist. Hier gilt nicht der letzte Job.

LG, Fee

Verfasst: 03.08.2008, 20:25
von HonkTonk
Hallo Krankenkassenfee,

wir sind ganz am verzweifeln:

Die KK behauptet nämlich, dass die AA sie nicht als voll arbeitsfähig
einstufen hätte dürfen. Sie sei durchgehend krank gewesen. Dadurch sei
der Anspruch erschöpft. Dem widersprechen aber die Fakten
(AA-> ALG I unter der Voraussetzung der uneingeschränkten
Arbeitsfähigkeit, die Beurteilung ihres Arztes, dass sie sie
bei Beginn der Arbeitslosigkeit wieder gesund gewesen sei).

Was will jetzt die KK eigentlich von ihr? Kann sie das einfach von sich
unterstellen.

Wo bekommt meine Bekannte ihren Unterhalt, wenn sie einen Rechtsstreit eingehen muss. Hat sie Nachteile, wenn sie sich dann erstmal bei der Arge für ALG II meldet. Sie befürchtet, wenn sie diesen Weg geht, ist der
der Anspruch auf Krankengeld schwierig oder gar nicht mehr, zumindest
persönich möglich. Sie vermutet, dass die Arge schnell klein beigibt
und für die KK ist die Sache dann erledigt. Denn die KK drängt sie unaufhörlich, sich ALG II zu melden.

Was ist zu tun?

Liebe Grüße und ganz großen Dank für deine Hilfe!!!!!!
HonkTonk

Verfasst: 06.08.2008, 20:40
von HonkTonk
@Krankenkassenfee

Bitt nochmal melden.

Liebe Grüße
HonkTonk

Verfasst: 06.08.2008, 20:54
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn Deine Bekannte aus der Not nun zum Sozialamt oder der Arbeitsagentur geht könnte Nachteile haben - ich weiss es wirklich nicht.

Ich empfehle Euch zum VdK zu gehen. Dort MItlgied zu werden und sich helfen/beraten zu lassen.

Alleine wird es schwierig. Der Widerspruch hat wohl keine aufschiebende Wirkung. Parallel solltet Ihr aber auf jeden Fall ärztliche Gegengutachten sammeln.

LG, Fee

Verfasst: 06.08.2008, 21:30
von HonkTonk
Herzlichen Dank!!!

Werde ich ihr dann empfehlen. Aber kennst du
irgendeinen Fall, wo man nachdem ALG I-Bezug,
wie gesagt, ohne Einschränkung dort gemeldet war, einfach seinen Restanspruch verliert. Es wurde ihr auch gesagt,wenn sie sich nicht arbeitslos gemeldet hätte,hätte man bis zur Maximaldauer respektive Rente gezahlt. Will man hier nur einschüchtern? Was ist deine Einschätzung?


Liebe Grüße
HonkTonk

Verfasst: 06.08.2008, 21:56
von Krankenkassenfee
HAllo,

hat die Krankenkasse das mit der Rente gesagt? Wenn ja, dann schieb es mal in Schublade der Lügengeschichten. Wie und wann und wem die Rentenversicherung zubilligt, weiss alleine die Rentenversicherung. Und abgelehnt wird da viel. Wer ausgesteuert oder lange krank ist, der kriegt nicht automatisch eine Rente, nur weil er arm dran ist.

Ich würde mir professionelle Unterstützung holen. Das beeindruckt ggf. die Kasse.

LG, Fee

Verfasst: 07.08.2008, 13:01
von HonkTonk
Hallo,

vielen, vielen Dank!

Von Rente ist ihr nichts gesagt worden. Sie hatte sich
gesundschreiben lassen, sie brauchte keine Behandlung
und auch keine Tabletten mehr. Sie wurde vom AA für
uneingeschränkt vermittlungsfähig eingestuft. eine
MDK-Untersuchung gab es deshalb von dem AA auch nicht.
Nun wird aber von der KK behauptet, sie sei nie gesund gewesen.
Die neue Erkrankung kurz vor Ende des ALG I sei hinzugetreten,
der Restanspruch dadurch, weil sie eben bei der AA falsch eingestuft worden sei, nämlich gesund, sondern als krank hätte eingestuft werden müssen, verwirkt.

Unabhängig von der Rechtslage, wäre es nett, wenn du uns
nur einmal deine persönliche Meinung dazu mitteilen
könntest.

Liebe Grüße
HonkTonk

Verfasst: 07.08.2008, 19:33
von Krankenkassenfee
Hallo,

Krankheit: Unter dem vom Gesetzgeber nicht definierten Begriff »Krankheit« versteht man jeden regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf. Die Ursache der Erkrankung ist für die Entgeltfortzahlung ohne Bedeutung.

Insofern würde ich argumentieren, dass diese Erkrankung eben zu der Zeit keine Krankheit war. Wichtig ist, dass Ihr ärztliche Gutachten und Nachweise habt, die die Behauptung der Kasse widerlegen.

Persönlich denke ich, dass die Kasse sich um einen teuren Krankengeldfall drücken will. Und sie vermutet da etwas nicht ganz legales. Und der Anfangsverdacht bei der Diagnose und vor allem so kurz vor Ende des ALG (das man mit Krankengeld verlängern kann) ist halt auffällig. Es wird schwer und langwierig dagegen vor zu gehen.

LG, Fee

Verfasst: 07.08.2008, 20:36
von HonkTonk
Vielen, vielen Dank, Fee!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Schönen Abend noch!

Liebe Grüße
HonkTonk