HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
Verfasst: 01.08.2008, 00:16
Hallo,
habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
seit dem Ende meiner Ausbildung Ende 2006 arbeite ich tageweise sozialversicherungspflichtig als Aufnahmeleiter. Es entstanden bisher geringe Einkommen um die 800 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Dieser Anspruch ist Ende April 08 ausgelaufen.
Da ich mich nun "freiwillig" bei meiner Krankenkasse zu versichern habe, interessiert mich die Beitragsbemessung. Habe bereits mit der BKK-Mobil-Oil telefoniert und der Herr meinte was von 19% (KV+PV) auf Basis meiner monatlichen Erträge. Da ich mit den 800 Euro an der Untergrenze liege, wären die Kosten ja ungefähr bei 150 Euro Eigenanteil
Da meine "unstetige" Beschäftigung" sozialversicherungspfl. ist, werden ja auch schon Beiträge abgezogen. (Bei 800 Brutto ungefähr 70 Euro AN.Anteil KV+Pflege) Würden diese 70 Euro denn dann von den 150 für die freiwillige KV abgezogen werden. Wäre ja eigentlich logisch, oder?
Ein weitere Frage: Da seit dem Ende der Beitragszahlung vom Arbeitsamt nicht mehr durchgängig die Beiträge gezahlt worden sind, möchte die BKK nun eine Nachzahlung. Ist das rechtens, vor dem Hintergrund das ja trotzdem unstetig Beiträge in Höhe von 50-100 Euro (erhöhter KV/PV Anteil aus sozialv. Tätigkeit) geflossen sind; und ich demnach ja auch versichert gewesen bin. Muss ich zahlen?
Zum Schluss nun eine letzte Frage: Ein Freund von mir, selbe Situation unstetig beim Film beschäftigt, zahlt seit Jahren keine Abgaben im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für die Zeit in der er nicht arbeitet. Er sagte mir, dass bereits bei einem Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung im Monat das "solidarprinzip" greift und man automatisch den ganzen Monat versichert sei. Das ist mit seiner KV abgesprochen und funktioniert seitdem auch so. Produktionsfirmen melden ihn dann als Personengruppe 118 (unstetig Beschäftigter) an. Bitte nicht falsch verstehen, will das Sozialsystem nicht ausnutzen aber kann das so stimmen?
Wie wäre es in meinem Fall, wenn ich dazu noch einen 400 Euro Job oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen annehme. Würden dann Bruttoeinkommen aus Hauptjob + weitere Einkommen zusammengerechnet und davon der %Satz für die freiw. KV berechnet. (Fliesst die bereits abgezogene Pausche bei Minijobs ebenfall in die Berechnung mit ein?)
Viele Fragen und vielen Dank fürs Feedback
gruß, arcada
habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
seit dem Ende meiner Ausbildung Ende 2006 arbeite ich tageweise sozialversicherungspflichtig als Aufnahmeleiter. Es entstanden bisher geringe Einkommen um die 800 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Dieser Anspruch ist Ende April 08 ausgelaufen.
Da ich mich nun "freiwillig" bei meiner Krankenkasse zu versichern habe, interessiert mich die Beitragsbemessung. Habe bereits mit der BKK-Mobil-Oil telefoniert und der Herr meinte was von 19% (KV+PV) auf Basis meiner monatlichen Erträge. Da ich mit den 800 Euro an der Untergrenze liege, wären die Kosten ja ungefähr bei 150 Euro Eigenanteil
Da meine "unstetige" Beschäftigung" sozialversicherungspfl. ist, werden ja auch schon Beiträge abgezogen. (Bei 800 Brutto ungefähr 70 Euro AN.Anteil KV+Pflege) Würden diese 70 Euro denn dann von den 150 für die freiwillige KV abgezogen werden. Wäre ja eigentlich logisch, oder?
Ein weitere Frage: Da seit dem Ende der Beitragszahlung vom Arbeitsamt nicht mehr durchgängig die Beiträge gezahlt worden sind, möchte die BKK nun eine Nachzahlung. Ist das rechtens, vor dem Hintergrund das ja trotzdem unstetig Beiträge in Höhe von 50-100 Euro (erhöhter KV/PV Anteil aus sozialv. Tätigkeit) geflossen sind; und ich demnach ja auch versichert gewesen bin. Muss ich zahlen?
Zum Schluss nun eine letzte Frage: Ein Freund von mir, selbe Situation unstetig beim Film beschäftigt, zahlt seit Jahren keine Abgaben im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für die Zeit in der er nicht arbeitet. Er sagte mir, dass bereits bei einem Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung im Monat das "solidarprinzip" greift und man automatisch den ganzen Monat versichert sei. Das ist mit seiner KV abgesprochen und funktioniert seitdem auch so. Produktionsfirmen melden ihn dann als Personengruppe 118 (unstetig Beschäftigter) an. Bitte nicht falsch verstehen, will das Sozialsystem nicht ausnutzen aber kann das so stimmen?
Wie wäre es in meinem Fall, wenn ich dazu noch einen 400 Euro Job oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen annehme. Würden dann Bruttoeinkommen aus Hauptjob + weitere Einkommen zusammengerechnet und davon der %Satz für die freiw. KV berechnet. (Fliesst die bereits abgezogene Pausche bei Minijobs ebenfall in die Berechnung mit ein?)
Viele Fragen und vielen Dank fürs Feedback
gruß, arcada