Seite 1 von 1

Knappschaft, oder der besondere Umgang mit Mitgliederrn

Verfasst: 30.07.2008, 11:41
von Knappi
Ich wurde am 31.03.08 operiert und auch krank geschrieben. Mit Ablauf der Frist für die Lohnfortzahlung bekam ich von der Knappschaft ein Schreiben mit der Bitte mich zu einer "Beratung und Untersuchung durch den Sozialmedizinischen Dienst" am 20.05.08 vorzustellen. Nun kann eine zweite Meinung ja nicht schaden. Mein Freund tauschte seinen Dienst mit einem Kollegen am Wochenende und wir fuhren gemeinsam zur Untersuchung von [b]Mainz nach Saarbrücken[/b]. Diese Untersuchung lief dann wie folgt ab: Nach 20 Minuten warten kam eine Ärztin ([color=red]sehr freundlich und einfühlsam[/color]) die erst mal verwundert war dass mein Freund mit ins Zimmer kam und seine Anwesenheit erst hinnahm als ich ausdrücklich bestätigte, dass er auf meinen Wunsch mitkommt. Ich wurde nach meinem Hausarzt, Beruf und ähnlichem befragt und dann "Untersucht". Die Untersuchung beinhaltete abhören, Blutdruck messen, die Länge der Operationsnarbe messen und diese abtasten. FERTIG
Alles zusammen dauerte 7 Minuten. Uns wurden dann noch die Fahrtkosten erstattet, das war’s. Alles zusammen waren wir vier Stunden Unterwegs für diese Untersuchung und Beratung.
Als dann meine Krankmeldung verlängert wurde bekam ich das gleiche Schreiben mit der Bitte mich am 02.06.08 wieder vorzustellen. Bei einem Anruf bei der Knappschaft wollte ich wissen ob ich nicht in Mainz zu einem Arzt ihres Vertrauens (das der Knappschaft) gehen könnte. Dies wurde verneint und ich wurde darauf hingewiesen dass mir kein Krankengeld mehr gezahlt wird, wenn ich nicht nach Saarbrücken zur Untersuchung komme. Die Untersuchung bei einem anderen Arzt verlief wie beim ersten Mal nur war ich dieses mal mit dem Zug über fünf Stunden unterwegs. Mein Krankengeld vom Mai war dann auch pünktlich am 03.07. auf meinem Konto.
Ist dieses Verhalten normal für eine Krankenkasse? Bei der AOK wurde ich nach einem OP nicht zu Untersuchungen zitiert.
Mein Freund hat daraufhin seine Mitgliedschaft bei der Knappschaft gekündigt und ich werde das bei der nächsten Gelegenheit auch tun.
Unter welchen Umständen kann ich vor Ablauf der 18 Monate Mindestmitgliedschaft die Kasse wechseln?

Verfasst: 30.07.2008, 13:24
von GKVater
Hallo Knappi, Du kannst die Knappschaft leider erst wechseln da du deine Bindungsfrist noch nicht um hast nur..wenn die Knappschaft den Beitragssatz anhebt " Sonderkündigungsrecht" § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V


Aber Eventuell kannst Du dieses Jahr noch wechseln
schau mal in diesen Thread

http://www.krankenkassenforum.de/10-gns ... t1786.html

Auszug aus dem Gesetz für Dich:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_v.htm

Linke Scroll Leiste direkt den § 175 aufrufen, da stehts nochmal...

Die letzte Erhöhung war in 2006 vielleicht kommt da ja dieses Jahr noch was ;)

Good Luck..

Verfasst: 30.07.2008, 19:47
von jens16232
Was ist eigentlich verwerflich daran Dich zur Untersuchung einzuladen? Dies ist bei jeder Kasse der Fall. Die Einladung bei der Knappschaft geht nur schneller von statten, weil hier ein eigener medzinischer Dienst vorhanden ist. Und wenn durch die Untersuchung sich kein anderer Sachverhalt ergibt und das Krankengeld pünktlich auf dem Konto ist, versteh ich die Aufregung nicht.
Alle Sozialleistungsträger haben wirtschaftlich zu arbeiten. Und als Mitlied der Knappschaft solltest Du froh sein, dass die Ansprüche auf Krankengeld so überprüft werden und somit auch zu dem günstigen Beitragssatz beitragen.

Ne Beitragssatzerhöhung wird es dieses Jahr wohl nicht geben:
[kbs.de/lang_de/nn_10140/sid_8CF5AD1351DC2872F8C978D3A132C9B3/nsc_true/DE/1__kranken__pflege__versicherung/6__presse/08__07__11.html?__nnn=true

Verfasst: 30.07.2008, 20:32
von Dr. eisenbarth
@Jens: Ähh, wenn ich 146 km von meiner Krankenkasse durch die Gegend geschickt werde, dann bin ich auch sauer. Andere Kassen laden zum Medizinischen Dienst vor Ort ein und lassen die Versicherten nicht quer durch 2 Bundesländer juckeln. Also bei aller Loyalität von Dir zu Deinem Arbeitgeber, aber auch Du musst verstehen, dass das wohl ein bißchen zu weit geht. Wenn Du Knappis Kommentar richtig gelesen hast, geht es ihr ja vornehmlich um die Entfernungen und die 2 Wochen später stattfindende erneute Vorstellung. So etwas kommt bei anderen Kassen seltener bis gar nicht vor.

Außerdem ist Dir wohl die Ironie mit der Pünktlichkeit beim Krankengeld entgangen.

Verfasst: 30.07.2008, 21:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

das kenne ich von andern Kassen so nicht. Eigentlich kenne ich superschnelle MDK-Vorladungen nur von der AOK. Da ist der erste Zahlschein noch nicht gedruckt ... und schon haben Sie Post :lol:

LG, Fee

Verfasst: 31.07.2008, 20:08
von NuRock
Das mit dem MDK finde ich eine super Sache!

Warum? Weil es genügen Ärzte gibt die einfach jemand krankschreiben, nur weil es einen Arbeitsplatzkonflikt gibt. Dies sind arbeitsrechtliche Probleme und nicht Probleme der GKV.
Warum sollen wir Versicherte diese Kosten tragen?
Der MDK ist eine unabhängige Anlaufstelle für ALLE Krankenkassen. Ein Krankenkassenmitarbeiter hat einfach nicht das med. Fachwissen ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht.

[Kleine Anmerkung: Schreibt der MDK jemand weiterhin weiter arbeitsunfähig, kann die KK nicht anders entscheiden. Das gleich gilt auch wenn jemand wieder arbeitsfähig ist und die KK ihn für weiter arbeitsunfähig hält]

Was mir jedoch bei diese Fall sehr unangenehm auffällt, dass man soweit fahren muss um beim MDK vorstellig zu werden. Die KK kann sich jedoch den MDK aussuchen. Evtl. haben die einen sehr guten "Draht" zu diesem Arzt? Weiter möchte ich es nicht kommentieren!:)


@ Krankenkassenfee

Mit der Aussage, dass es nur bei der AOK so schnell wäre kann ich nicht konform mit die gehen.

Bei uns hier praktizieren es alle KK die ich kenne. Es wird auch nicht jeder gleich zum MDK geschickt. Der Krebspatient der sich gerade in Chemotherapie befindet wird bestimmt nicht zum MDK bestellt.

Diese zweite Meinung hat Vorteile für den Versicherten sowie die Krankenkasse.
Der MDK sieht es auch aus einer etwas anderen Sicht wie der normale Hausarzt oder Facharzt. Er schaut nämlich besonders darauf, ob jemand überhaupt wieder arbeitsfähig wird (muss evtl. Rentenantrag gestellt werden)? Wie kann er sich am besten ins Arbeitsleben wieder eingliedern?
Muss evtl. ein anderer Beruf gelernt werden. Welche Angebot sollte die KK an den Patienten machen usw.

Der wichtigste Unterschied zwischen MDK und Arzt ist, dass der MDK nur Untersucht und Empfehlungen (für die KK bzw. das zukünftige Arbeitsleben) ausspricht im Gegensatz zum Arzt der Untersucht und BEHANDELT.
Zumindest sollte es ein guter MDK so handhaben.