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Wie lange Kündigungsfrist?

Verfasst: 28.07.2008, 12:17
von tomatenmatsche
Hallo!

Ich bin mehr oder weniger unfreiwillig bei der DAK versichert (Fehler einer Behörde, lässt sich leider nicht mehr ändern) und möchte nun zur BKK wechseln. Die DAK schrieb mir, dass ich eine Kündigungsfrist von 18 Monaten habe. Das kommt mir nun sehr lang vor, ist das rechtlich in Ordnung? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Julia

Verfasst: 28.07.2008, 12:53
von mmb.cgn
Hallo,

die sogenannte Bindungsfrist beträgt 18 Monate. Du musst also solange bei der DAK bleiben. Kündigen kannst Du aber jetzt schon und musst eben bis zum Ende der Frist warten.

Wenn der Beitrag erhöht wird, könntest Du schon vorher raus.

Gruß
mmb

Verfasst: 31.07.2008, 20:13
von NuRock
Was heisst unfreiwillig?

Wer hat dich dort angemeldet?
Warum wurdest du dort angemeldet?
Welche Fristen waren vorbei?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dich ein neuer AG bei irgendeiner KK anmelden. Vorausgesetzt, dass du keine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V vorgelegt hast.

Verfasst: 01.08.2008, 13:40
von tomatenmatsche
Das war etwas komplizierter, habe das aber schon von einem Bekannten, der bei einer Krankenkasse arbeitet, prüfen lassen, das lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
Ich habe letztes Jahr von Mai bis September einen Nebenjob gehabt, 2 bis 3 Tage die Woche und immer nur ein paar Stunden, wäre also definitiv als 400€-Job durchgegangen. Naja, bevor ich den Arbeitsvertrag bekommen habe, musste ich ein Formular ausfüllen, wo auch die Krankenkasse angegeben werden musste, und da ich zu dem Zeitpunkt noch Familienversichert war bei der DAK hab ich dann DAK angegeben.
Die Sachbearbeiterin hat da dann aber völligen Mist gebaut und meinte, weil ich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet bin (habe aber keinerlei Leistungen bezogen) müssten sie das als sozialversicherungspflichtigen Job anmelden. Also war ich ab dem Zeitpunkt bei der DAK versichert, obwohl ich das nicht wollte, und habe nebenbei noch volle Steuern und Sozialabgaben gezahlt, obwohl das auch nicht nötig gewesen wäre.
Auf die Sache mit der Versicherung bin ich aber erst gekommen, als ich dann zum 17. September eine neue Arbeit angefangen habe und mich bei der BKK anmelden wollte, da kam dann ein Schreiben von der DAK, dass das rechtswidrig sei, da ich bei ihnen versichert bin. Hätte ich das bemerkt, bevor der Vertrag des Minijobs beendet war, hätte man das noch ändern können, aber jetzt nicht mehr (wurde mir zumindest so erklärt).
Hoffe, ich habe euch nicht zu sehr damit verwirrt ;-)
Und da denkt man, wenn man beim Kreis arbeitet, wird schon alles klappen...

Verfasst: 03.08.2008, 18:54
von NuRock
Also, wenn eine Meldung falsch gemacht wurden bzw. du in dieser Zeit nicht sozialversicherungspflichtig warst und diese Zeit storniert wurden bzw. werden muss, hast du keine Pflicht bei der DAK zu bleiben.

Das die DAK sagt, dass du bleiben musst ist klar.

Man kann es mit dem Arbeitgeber und der DAK klären, nur wird dies nicht einfach sein.


Vielleicht kannst noch etwas mehr dazu sagen. Was war genau gewesen?

Verfasst: 04.08.2008, 10:12
von tomatenmatsche
Wie schon gesagt war ich für diese Zeit sozialversicherungspflichtig, das wäre zwar nicht nötig gewesen, kann aber im Nachhinein nicht mehr geändert werden, das hätte storniert werden müssen, als ich noch da angestellt gewesen bin...

Verfasst: 04.08.2008, 18:06
von NuRock
Diese Aussage stimmt nicht. Also will nicht darauf rumreiten aber da ist wohl der AG oder die KK zu faul das Ganze zu stornieren und neu anzulegen.

Ansonsten 18 Bindungsfrist!