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Versicherungspflicht, Nachzahlung, Wiederaufnahme?

Verfasst: 25.07.2008, 12:34
von günther
Hallo!

Ich, Student über 30 und keine KV, möchte mich ab August wieder krankenversichern. Kasse hat mir mitgeteilt, das sie Beiträge nachfordert seit April 2007. Die war mir so auch schon bekannt.
Die Nachzahlung der Beiträge ist mir nicht möglich und das kann ich auch belegen. Nun zu meiner Frage:
Darf die KK mir aus diesen Grund die Mitgliedschaft verwehren oder müssen die mich trotzdem aufnehmen?
Grundsätzlich ist von meiner Seite die Bereitschaft schon da die Nachzahlung zu tätigen, aber leider kann ich es nur nur in kleinen Raten (ca.20 €). Hoffe mir kann da jemand Auskunft erteilen

Danke!

Verfasst: 27.07.2008, 00:07
von Rossi
Die Krankenkasse kann Dich nicht abwehren, auch wenn Du nicht ab dem 01.04.2007 nachzahlen kannst.

Es ist eine Pflichtversicherung. Jeder soll in einem modernen Sozialstaat versichert sein; Wille aus Berlin.

Stelle sofort gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermässigung, Stundung, oder Erlass der rückwirkenden Beitragsforderung.

Solche Konstellatione hat die KV in der Satzung zu regeln.

Aber die meisten Kv´en haben den gesetzlichen Auftrag im Sinne von § 186 Abs. 11 SGB V noch nicht verstanden.

Wenn Du Glück hast, dann verzichtet die KV auf die rückwirkende Beiträge, wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Aber dafür musst Du ein Glückspilz sein, viele machen es nicht, obwohl solche Konstellationen vom Gesetzgeber gewollt waren.