Versicherungspflicht, Nachzahlung, Wiederaufnahme?
Verfasst: 25.07.2008, 12:34
Hallo!
Ich, Student über 30 und keine KV, möchte mich ab August wieder krankenversichern. Kasse hat mir mitgeteilt, das sie Beiträge nachfordert seit April 2007. Die war mir so auch schon bekannt.
Die Nachzahlung der Beiträge ist mir nicht möglich und das kann ich auch belegen. Nun zu meiner Frage:
Darf die KK mir aus diesen Grund die Mitgliedschaft verwehren oder müssen die mich trotzdem aufnehmen?
Grundsätzlich ist von meiner Seite die Bereitschaft schon da die Nachzahlung zu tätigen, aber leider kann ich es nur nur in kleinen Raten (ca.20 €). Hoffe mir kann da jemand Auskunft erteilen
Danke!
Ich, Student über 30 und keine KV, möchte mich ab August wieder krankenversichern. Kasse hat mir mitgeteilt, das sie Beiträge nachfordert seit April 2007. Die war mir so auch schon bekannt.
Die Nachzahlung der Beiträge ist mir nicht möglich und das kann ich auch belegen. Nun zu meiner Frage:
Darf die KK mir aus diesen Grund die Mitgliedschaft verwehren oder müssen die mich trotzdem aufnehmen?
Grundsätzlich ist von meiner Seite die Bereitschaft schon da die Nachzahlung zu tätigen, aber leider kann ich es nur nur in kleinen Raten (ca.20 €). Hoffe mir kann da jemand Auskunft erteilen
Danke!