auch nach langer suche hier keine eindeutige antwort im archiv gefunden:
gibts nun 70 , 75 oder 90% krankengeld??
ich nehme an, das wird vom nettolohn berechnet??
krankengeld 70% , 75% , oder 90%
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird grundsätzlich der letzte volle abgerechnete Monat vor Beginn der Erkrankung zugrunde gelegt.
Wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld- oder Urlaubsgeld) gezahlt wurden, werden diese bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt, sofern dafür Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt wurden.
Die Berechnung des Krankengeldes ist jedoch noch von weiteren Faktoren abhängig. Die tatsächliche Höhe des Krankengeldes teilt die Krankenkasse dann mit dem Krankengeldbescheid mit.
Wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld- oder Urlaubsgeld) gezahlt wurden, werden diese bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt, sofern dafür Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt wurden.
Die Berechnung des Krankengeldes ist jedoch noch von weiteren Faktoren abhängig. Die tatsächliche Höhe des Krankengeldes teilt die Krankenkasse dann mit dem Krankengeldbescheid mit.