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Probleme Familienversicherung IKK-Direkt / evtl. Kündigung?

Verfasst: 23.07.2008, 15:19
von Akki
Hallo,

ich hoffe das ich hier etwas Hilfe finde.
Mein Mann und ich wollten uns ab 01.07.08 bei der IKK-Direkt versichern (Familienversicherung). Mein Mann ist im Angestelltenverhältnis und da ging alles reibungslos. Ich hatte ein Nebengewerbe (angemeldet zum 01.04.08, keinerlei Einkünfte. Ansonsten bin ich Hausfrau.

Nun wollte die IKK-Direkt Einkommensnachweise haben. Diese konnte ich aber nicht vorlegen, da ich NICHTS verdient habe. Nunja, jetzt habe ich zum 30.06.08 mein Gewerbe abgemeldet und würde nun gern ab 01.07.08 über meinen Mann Familenversichert werden. Ich habe dem Sachbearbeiter auch meine Gewerbeabmeldung als Kopie mit Anschreiben zugeschickt.

Heute bekomme ich schonwieder ein Brief von denen, dass sie meine betriebswirtschaftliche Auswertung haben möchten.

Ich verstehe das Ganze nicht. Die KV soll ab 01.07.08 laufen, zum 30.06.08 habe ich das Gewerbe abgemeldet. Das geht denen doch jetzt garnichts mehr an - fakt ist, dass ich ab Versicherungsbeginn keine Einkünfte habe und auch kein Gewerbe mehr...

Ich stehe schon seit 23 Tagen OHNE Krankenversicherung da...!

Hier meine Frage:
Können wir diese Krankenversicherung wieder kündigen weil die das mit der Familienversicherung nicht in die Reihe kriegen? Wir sind ja nur unter der Vorraussetzung zu dieser Krankenkasse gegangen, dass sie mich mitversichern...

Würden dann zu unserer alten KV zurückgehen, da gab es diese Probleme nicht.

Hab den Eindruck bei der IKK-Direkt weiss der Eine nicht was der Andere macht!
Billig ist also nicht immer gut!

Würde mich sehr freuen hier einen Tipp zu bekommen.

Danke und schöne Grüße!

Verfasst: 23.07.2008, 17:03
von Rentner
Nein, aus diesem Grund läßt sich die Krankenversicherung nicht kündigen.
Die Kündigungsfrist ist immer der Monatsletzte zum übernächsten Monat - unter Einhaltung der Bindefrist und läuft in eurem Fall bis zum 31.12.09.

Da die IKK den Beitragssatz am 01.08. erhöht gibts bis zum 30.9. ein Sonderkündigungsrecht.

Allerdings der Anspruch auf die Familienversicherung ist nach den Angaben sowieso gegeben - nur die Bearbeitung durch die IKK ist bescheiden, ist nur im Grundsatz nicht Neues.

Gruß, Rentner