hallo zusammen,
habe eine frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
war heute bei meiner bkk und wollte die befreiung für den rest des jahres beantragen, da ich über meiner zumutbaren belastungsgrenze liege (lt. meinen berechnungen habe ich sogar schon 75 euro zuviel bezahlt). habe bei der berechnung natürlich das noch zu erwartende entgeld für den rest des jahres und das weihnachtsgeld mit einberechnet (es gibt keine weiteren sonstigen einkünfte).
jetzt hat der mitarbeiter gesagt, daß das nicht geht. er könnte mir die befreiung nur geben, wenn ich rente beziehen würde. bei aktiven arbeitnehmern gibt es keine befreiung während des laufenden kalenderjahres, es ist nur eine rückwirkende erstattung 2009 für 2008 möglich --> stimmt das wirklich???
ich habe dem mitarbeiter noch gesagt, daß ich das ganze schriftlich, eventuell auch mit rechtsbehelfsbelehrung, haben möchte. bin mal gespannt, was dir mir zuschicken...
es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder vielleicht hat auch schon ähnliche erfahrungen gemacht?
vielen dank und viele grüße - ich wünsche euch einen schönen tag
Brini
KK macht Befreiung für 2008 nicht - ist das rechtens?
Moderator: Czauderna
Hi Brini,
ich hoffe, ich kann Dir hier weiterhelfen.
Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im §62 SGB V.
Hier steht:
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
Für mich eine ganz klare Regelung, die der Aussage des Krankenkassenmitarbeiters widerspricht, da eine Unterscheidung nach Rentner oder nicht Rentner hier nicht stattfindet.
Grüße, Agion
ich hoffe, ich kann Dir hier weiterhelfen.
Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im §62 SGB V.
Hier steht:
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
Für mich eine ganz klare Regelung, die der Aussage des Krankenkassenmitarbeiters widerspricht, da eine Unterscheidung nach Rentner oder nicht Rentner hier nicht stattfindet.
Grüße, Agion
Danke!!!
hallo agion,
vielen dank für deinen beitrag, er hat mir sogar sehr geholfen!
ich hatte heute mittag einen termin bei dem chef des gestrigen mitarbeiters.
habe mir den gesetzestext (hätte ich ohne deine hilfe nie gefunden, danke!) ausgedruckt und mit hin genommen. hab ihm das vorgelegt (ich glaube, er hat es nicht gerne gelesen... ) und dann: siehe da! es ging! da ich zeit hatte, konnte ich sogar warten bis die befreiungskärtchen fertig waren und konnte sie gleich mitnehmen. juhu!!!
ich hab echt den eindruck, daß die die befreiung einfach nicht machen wollen - warum auch immer. ohne deine hilfe hätte ich vielleicht auch aufgegeben und bis zur rückerstattung nächstes jahr warten müssen.
also, vielen lieben dank nochmal und alles gute
Brini
vielen dank für deinen beitrag, er hat mir sogar sehr geholfen!
ich hatte heute mittag einen termin bei dem chef des gestrigen mitarbeiters.
habe mir den gesetzestext (hätte ich ohne deine hilfe nie gefunden, danke!) ausgedruckt und mit hin genommen. hab ihm das vorgelegt (ich glaube, er hat es nicht gerne gelesen... ) und dann: siehe da! es ging! da ich zeit hatte, konnte ich sogar warten bis die befreiungskärtchen fertig waren und konnte sie gleich mitnehmen. juhu!!!
ich hab echt den eindruck, daß die die befreiung einfach nicht machen wollen - warum auch immer. ohne deine hilfe hätte ich vielleicht auch aufgegeben und bis zur rückerstattung nächstes jahr warten müssen.
also, vielen lieben dank nochmal und alles gute
Brini
Hallo,
sehr schade wie es dort gelaufen ist.
Ich kann mir nur vorstellen warum dies zuerst nicht gemacht wurde. Bei Rentnern sind die monatlichen Bezüge immer gleich (von einer Rentenerhöhung mal abzusehen, aber die war ja jetzt im Juli erst).
Bei Arbeitnehmern ist es schwer in die Zukunft "zu sehen" was die Höhe des Einkommens betrifft. Stell die vor du nimmst in den nächsten Tagen eine andere Beschäftigung auf, in der du 3x soviel verdienst wie bisher, dann würde der Antrag noch mal nach zu berechnen sein und die Belastungsgrenze verschiebt sich nach oben. Schätze mal die KK wollte dies nicht.
Aber dafür gibt es ja die AG-Bescheinigungen über das voraussichtliche Entgelt. Ist halt so manchmal...
sehr schade wie es dort gelaufen ist.
Ich kann mir nur vorstellen warum dies zuerst nicht gemacht wurde. Bei Rentnern sind die monatlichen Bezüge immer gleich (von einer Rentenerhöhung mal abzusehen, aber die war ja jetzt im Juli erst).
Bei Arbeitnehmern ist es schwer in die Zukunft "zu sehen" was die Höhe des Einkommens betrifft. Stell die vor du nimmst in den nächsten Tagen eine andere Beschäftigung auf, in der du 3x soviel verdienst wie bisher, dann würde der Antrag noch mal nach zu berechnen sein und die Belastungsgrenze verschiebt sich nach oben. Schätze mal die KK wollte dies nicht.
Aber dafür gibt es ja die AG-Bescheinigungen über das voraussichtliche Entgelt. Ist halt so manchmal...