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lohnfortzahlung / krankengeld nach nur 1 woche arbeit??

Verfasst: 22.07.2008, 15:29
von wollvieh
hallo. bin pfälzer, 47 jahre alt und neu hier, kollegialen gruß an alle!

meine problematik:
ich habe nur 1 woche im neuen arbeitsverhälnis gearbeitet (probezeit) wurde sehr krank und wurde nach krankmeldung gekündigt. legal, wegen der probezeit, mit vertragl. vereinbarten 14 tagen frist.

nun mein problem: es könnte etliche wochen, ev. gar monate dauern, bis ich überhaupt wieder arbeitsfähig bin. :oops:

nun meine erste frage: nach glaub 4 wochen arbeit muß der arb-geber lohn fortzahlen bis glaub 6. krankheitswoche.
da ich nur 1 woche gearb. habe, übernimmt angeblich gleich die krankenkasse die lohnfortzahlung... stimmt das?

und noch wichtiger: werden das ebenfalls 6 wochen voller lohn oder gleich "nur" krankengeld?? weil ich bin ja durch die kündigung effektiv arbeitslos seit ende 2. krankheitswoche... (wg. d. 14 tage künd-frist) ??

und gaaanz wichtig: wielange? wenn das z.b. 4 monate durchgehende krankheit wird, zahlen die dann bis zum schluss?
läuft sowas in der regel reibungslos ab, oder versuchen die kassen zu "tricksen"?? - bin bei der DAK

man bedenke, daß ich wegen der kündigung nach krankmeldung ja faktisch längst "arbeitslos" bin!!!
und daß vielleicht andere gesetze gelten wegen nur 1 woche arbeitsverhältnis...

bitte um hilfe, viele antworten erwünscht.., auch wenn nur teilfragen beantwortet werden können -- ich sitz auf glühenden kohlen...

Verfasst: 23.07.2008, 18:40
von ratte1
Hallo,

keine Panik.

Der Krankengeldanspruch besteht auch bei beendetem Beschäftigungsverhätnis fort, wenn weiterhin wegen Arbeitsunfähigkeit keine Beschäftigung ausgeübt werden kann.

Ob nach den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses noch für 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist, wird die KK klären. Man könnte nämlich zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kündigung wegen der Erkrankung erfolgte. In diesem Fall muss der Arbeitgeber trotz beendetem Beschäftigungsverhältnis Entgeltfortzahlung leisten s. hier: http://dejure.org/gesetze/EntgFG/8.html. Macht er das nicht, wird von der KK Krankengeld gezahlt, aber Ersatzanspruch beim Arbeitgeber geltend gemacht.

Die Dauer des Krankengeldanspruchs wird nicht durch das beendete Beschäftigungsverhältnis beeinträchtigt.

Freundliche Güße

ratte1

Verfasst: 24.07.2008, 07:41
von wollvieh
danke soweit mal...
bleibt nur noch das eine problem, daß ich nur 1 woche gearbeitet habe.
und beim gesetz f lohnfortzahlg steht 4 wochen...

bekomm ich dann von anfang an nur krankengeld oder erst paar wochen lang lohnfortzahlung??

und bestimmt schon oft gefragt hier aber nix klärendes gefunden im archiv:
wieviel% von brutto oder wieviel % von netto gibts als krankengeld??

-habe hier in der suche gefunden: 70%, 75%, 90%
--was stimmt denn nun?[/b]

Verfasst: 24.07.2008, 12:14
von ratte1
Hallo,

bis zum 28. Tag ab Beginn der Beschäftigung wird Krankengeld gezahlt. Ab 29. Tag könnte ( wenn die Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgte) KK aber weiter KG und klärt das dann mit dem Arbeitgeber ggf. vor Gericht.

Das Krankengeld wird in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal in Höhe von 90 % des Nettoentgelts gezahlt. Von dem so ermittelten Krankengeld sind dann noch die Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen, und Pflegeversicherung zu zahlen.

Faustregel: das Krankengeld beträgt knapp 4/5 des Nettoentgelts.

Wer es genauer wissen will: Hier gibt es einen Krankengeldrechner: http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... mular.html

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 26.07.2008, 18:21
von wollvieh
hallo. danke für deine antwort.
bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe:

heißt das denn, ich bekomme nach dem 28.tag garkein geld mehr?? - wurde nicht wegen krankheit gekündigt..

weil ich nur 1 woche gearbeitet habe, und nun voraussichtlich monatelang krank bin, bekomme ich kein krankengeld für die gesamte zeit, obwohl in folge krankgeschrieben wg. gleicher krankheit??
-werde in reha müssen... muß ich dann harz 4 beantragen?

Verfasst: 26.07.2008, 19:04
von ratte1
Hallo wollvieh,

Krankengeldanspruch besteht auch über den 28. Tag hinaus. Es könnte aber sein, dass Dein bisheriger Arbeitgeber ab dem 29. Tag für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten muss, das klärt aber die KK. Bis dahin erhältst Du Krankengeld, und während der Reha erhältst Du entweder Krankengeld- wenn Du die Voraussetzungen für eine Reha durch den Rentenversicherungsträger nicht erfüllst- sonst Übergangsgeld vom Rentenversicherugnsträger.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 26.07.2008, 20:51
von wollvieh
danke!!!! :D :D

Verfasst: 27.07.2008, 16:11
von ratte1
gern geschehen.

ratte1