lohnfortzahlung / krankengeld nach nur 1 woche arbeit??
Verfasst: 22.07.2008, 15:29
hallo. bin pfälzer, 47 jahre alt und neu hier, kollegialen gruß an alle!
meine problematik:
ich habe nur 1 woche im neuen arbeitsverhälnis gearbeitet (probezeit) wurde sehr krank und wurde nach krankmeldung gekündigt. legal, wegen der probezeit, mit vertragl. vereinbarten 14 tagen frist.
nun mein problem: es könnte etliche wochen, ev. gar monate dauern, bis ich überhaupt wieder arbeitsfähig bin.
nun meine erste frage: nach glaub 4 wochen arbeit muß der arb-geber lohn fortzahlen bis glaub 6. krankheitswoche.
da ich nur 1 woche gearb. habe, übernimmt angeblich gleich die krankenkasse die lohnfortzahlung... stimmt das?
und noch wichtiger: werden das ebenfalls 6 wochen voller lohn oder gleich "nur" krankengeld?? weil ich bin ja durch die kündigung effektiv arbeitslos seit ende 2. krankheitswoche... (wg. d. 14 tage künd-frist) ??
und gaaanz wichtig: wielange? wenn das z.b. 4 monate durchgehende krankheit wird, zahlen die dann bis zum schluss?
läuft sowas in der regel reibungslos ab, oder versuchen die kassen zu "tricksen"?? - bin bei der DAK
man bedenke, daß ich wegen der kündigung nach krankmeldung ja faktisch längst "arbeitslos" bin!!!
und daß vielleicht andere gesetze gelten wegen nur 1 woche arbeitsverhältnis...
bitte um hilfe, viele antworten erwünscht.., auch wenn nur teilfragen beantwortet werden können -- ich sitz auf glühenden kohlen...
meine problematik:
ich habe nur 1 woche im neuen arbeitsverhälnis gearbeitet (probezeit) wurde sehr krank und wurde nach krankmeldung gekündigt. legal, wegen der probezeit, mit vertragl. vereinbarten 14 tagen frist.
nun mein problem: es könnte etliche wochen, ev. gar monate dauern, bis ich überhaupt wieder arbeitsfähig bin.
nun meine erste frage: nach glaub 4 wochen arbeit muß der arb-geber lohn fortzahlen bis glaub 6. krankheitswoche.
da ich nur 1 woche gearb. habe, übernimmt angeblich gleich die krankenkasse die lohnfortzahlung... stimmt das?
und noch wichtiger: werden das ebenfalls 6 wochen voller lohn oder gleich "nur" krankengeld?? weil ich bin ja durch die kündigung effektiv arbeitslos seit ende 2. krankheitswoche... (wg. d. 14 tage künd-frist) ??
und gaaanz wichtig: wielange? wenn das z.b. 4 monate durchgehende krankheit wird, zahlen die dann bis zum schluss?
läuft sowas in der regel reibungslos ab, oder versuchen die kassen zu "tricksen"?? - bin bei der DAK
man bedenke, daß ich wegen der kündigung nach krankmeldung ja faktisch längst "arbeitslos" bin!!!
und daß vielleicht andere gesetze gelten wegen nur 1 woche arbeitsverhältnis...
bitte um hilfe, viele antworten erwünscht.., auch wenn nur teilfragen beantwortet werden können -- ich sitz auf glühenden kohlen...