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IKK Direkt hat mein Krankengeld gekürzt...
Verfasst: 20.07.2008, 00:10
von cyndie
... aber ich weiß noch nicht warum. ich bin ja der meinung, daß das krankengeld kalendertäglich ausgezahlt wird. wie kann es dann sein, daß mir die ikk direkt etwas mehr als 50 euro weniger auszahlt als ich ausgerechnet habe? für 20 tage hätte man mir knappe 750 euro auszahlen müssen, laut anschreiben wurden aber nur 690 euro angewiesen. das käme einer kürzung des krankengeldes von täglich etwa 2,50 euro gleich... darf und kann sowas sein? und über die kürzung wurde ich nicht informiert...
Verfasst: 20.07.2008, 08:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
man zahlt als Kasse Krankengeld eigentlich immer im Nachhinein. Stimmt denn der Zahlungszeitraum mit den Tagen überein?
Ansonsten bitte um Kopien der Verdienstbescheinigung und um deren Berechnung. Dann guckst Du mal, ob es stimmt. Kennst Du Dich eigentlich genau mit der Krankengeldberechnung aus? So einfach ist das nämlich nicht ...
Und hast Du die Beitragspflicht mit eingerechnet?
LG, Fee
Verfasst: 20.07.2008, 08:47
von cyndie
ich bin inzwischen lange genug krank um zu wissen, wieviel geld man mir auszuzahlen hat... daß das krankengeld rückwirkend ausgezahlt wird, weiß ich, aber ich bin ja nicht dran schuld, wenn die mitarbeiter der kk nicht in der lage sind 20 tage (vom 18.06. bis 07.07.) mit dem auszahlungsbetrag zu multiplizieren... die krankengeldberechnung bzw. den netto- und brutto-auszahlungsbetrag habe ich vorliegen.... von daher kann es sich nur um einen rechenfehler handeln.... jetzt haben die mich aber aufgeschreckt, also werde ich
sämtliche zahlungen nachrechnen.... und wehe mir fallen noch weitere differenzen auf...
Verfasst: 20.07.2008, 11:07
von sunshiner81
Also ab 01.07.2008 erhälst du weniger Nettokrankengeld, da der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht wurde. Und beachte immer, dass Krankengeld für maximal 30 Tage im Monat gezahlt wird - egal wie lang der Monat ist (29, 30 oder 31 Tage).
Also Krankengeldzeitraum: 18.06. - 07.07.08 = 20 Tage Krankengeld
Und die KK-Mitarbeiter rechnen die Zahltage und Beträge nicht selbst aus, sondern der PC. Von daher kannst du davon ausgehen, dass die Überweisung korrekt ist. Du kannst dir ja mal den neuen Nettobetrag ab 01.07.2008 sagen lassen, dann wird sich sicher alles in Luft auflösen!
Noch ein Hinweis: Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum letzten ärztlichen Vorstellungstag (lt. Zahlschein) gezahlt.
Verfasst: 20.07.2008, 11:51
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du ja eh schon alles so gut weisst - wieso fragst Du dann? Ich fand Deine Antwort ganz schön pampig ...
Wenn Du übrigens länger als ein Jahr Krankengeld beziehst, dann muss es dynamisiert werden (1 Jahr nach Ablauf des Bemessungszeitraumes). Kannst Du ja mal im Auge halten.
LG, Fee
P.S. Und dass die IKK direkt nicht gerade den Service-Award gewinnt ist bekannt und wurde beim Wechsel dahin mit der Einsparung doch billigend in Kauf genommen, oder?
Verfasst: 20.07.2008, 19:33
von cyndie
sunshiner81 hat geschrieben:Also ab 01.07.2008 erhälst du weniger Nettokrankengeld, da der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht wurde. Und beachte immer, dass Krankengeld für maximal 30 Tage im Monat gezahlt wird - egal wie lang der Monat ist (29, 30 oder 31 Tage).
Also Krankengeldzeitraum: 18.06. - 07.07.08 = 20 Tage Krankengeld
Und die KK-Mitarbeiter rechnen die Zahltage und Beträge nicht selbst aus, sondern der PC. Von daher kannst du davon ausgehen, dass die Überweisung korrekt ist. Du kannst dir ja mal den neuen Nettobetrag ab 01.07.2008 sagen lassen, dann wird sich sicher alles in Luft auflösen!
Noch ein Hinweis: Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum letzten ärztlichen Vorstellungstag (lt. Zahlschein) gezahlt.
selbst wenn der beitrag zur pflegeversicherung erhöht wurde, rechtfertigt das noch nicht eine kürzung des krankengeldes um 50 euro... der fehler liegt vermutlich daran, daß der gesamte zeitraum mit dem erhöhten satz berechnet wurde und es dürften eigentlich nur 7 tage sein... morgen sehe ich (hoffentlich) klarer, sofern ich dort jemanden erreichen kann.
@ krankenkassenfee:
vielen dank für die aufklärung, aber auf deine unqualifizierten zwischenbemerkungen kann ich verzichten...
Verfasst: 20.07.2008, 20:28
von sunshiner81
Welcher Überweisungszeitraum steht denn im Kontoauszug? Ab wann hast du Krankengeldanspruch? Wann war der letzte ärztliche Vorstellungstag (also wann hat der Arzt den Zahlschein ausgefüllt)? Und bis wann ging die vorherige Krankengeldzahlung?
Wie gesagt niemand rechnet die Zahlung manuell aus. Es wird einfach der letzte Vorstellungstag beim Arzt eingegeben und der PC rechnet selbst die Beträge aus. Der neue Pflegeversicherungsbeitrag wird auch automatisch erst ab 01.07.2008 berücksichtigt.
cyndie hat geschrieben:selbst wenn der beitrag zur pflegeversicherung erhöht wurde, rechtfertigt das noch nicht eine kürzung des krankengeldes um 50 euro...
Nicht selbst wenn, sondern JA der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde erhöht und niemand hat dein Krankengeld gekürzt. Du kannst nur die Überweisung nicht nachvollziehen.