Versicherungspflicht seit 2 Jahren nicht versichert

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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intern
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Versicherungspflicht seit 2 Jahren nicht versichert

Beitrag von intern » 18.07.2008, 05:22

Hallo

Mein Lebenspartner ist seit mehr als zwei Jahren nicht mehr Krankenversichert.
Nun als ich mich über meine Krankenversicherung schlau mache viel mir auf das er längst versichert sein müsste.

Er wollte sich ab Januar 2009 privat versichern. Geht das?


Kann er sich jetzt privat versichern oder muss er in die GKV zurück.
Er ist seit dem Austritt selbständig.
Gekündig ist er!




Wie ist das:
Muss ich wenn ich als letztes in einer GKV war wieder dahin? oder kann ich jetzt auch privat versichern?
Doch wenn ich in die GKV will muss die mich nehmen?

Rentner
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Beitrag von Rentner » 18.07.2008, 15:41

Hallo,

ja er kann sich privat versichern, sofern ihn die PKV nimmt (Gesundheitfragen).

Gruß, Rentner

brinki
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Versicherunspflicht!

Beitrag von brinki » 18.07.2008, 17:16

Halli hallo,
also, wir haben in Deutschland schon seit dem 01.04.2007 Versicherungspflicht. Er sollte sich umgehend bei seiner letzten Krankenkasse melden, denn er muss sich versichern und es sind auch rückwirkend Beiträge nachzuzahlen.

brinki

intern
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Beitrag von intern » 18.07.2008, 18:05

Danke für die Antworten!

Ja das mit dem 1.4.07 haben wir irgendwie verpasst! Ist sehr schade!

Ist er verpflichtet sich bei der alten Kasse zu melden? Die hat ihn ja rausgeschmiesen und er möchte da auch nicht mehr hin! Oder kann er sich bei der Privaten versichern und halt ab 1.4.07 nachzahlen?

Bei der Privaten haben wir schon vor einiger Zeit Preise eingeholt und haben gesagt das sie ihn nehmen würden.

intern
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Beitrag von intern » 18.07.2008, 18:07

Ich habe auch irgendwo gelesen das wenn man als letztes bei einer privat Krankenversicherung war das man dann erst ab 2009 verpflichtet ist sich zu versichern.
Ist das richtig?

brinki
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brinki

Beitrag von brinki » 18.07.2008, 18:42

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die letzte Kasse ihn wieder aufnehmen muss.

brinki

intern
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Beitrag von intern » 18.07.2008, 18:49

Sie muss ihn wieder aufnehmen! OK
Doch muss er auch dort hingehen?


Ist er dazu verpflichtet oder nur die Kasse?

Bodi
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Beitrag von Bodi » 18.07.2008, 19:18

Zuletzt privat versicherte unterliegen erst ab 01.01.09 einer Versicherungspflicht.

Trifft hier offenbar aber nicht zu. Eigentlich musste er sich seit 01.04.07 bei der Kasse melden, da zuletzt gesetzlich versichert und daher Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht. Zuständig ist die letzte gesetzliche Kasse. Aber: Hohe Beitragsnachforderungen drohen.

Alternative, um vielleicht Beitragsnachforderungen zu vermeiden: Sofort privat versichern. Denn die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erlischt mit dem Tag, an dem eine substitutive private Versicherung besteht. Die 2 Monate Kündigungsfrist gelten in diesen Fällen nicht.
Bin mir aber nicht sicher, ob z.B. die PKVs eine Meldung an die letzte GKV machen müssen und diese dann doch Beitragsnachforderungen stellt.

intern
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Beitrag von intern » 18.07.2008, 19:47

Wenn die was nachfordern!
Fordern die dann nur für dei Monate wo man nicht versichert war? Oder können die mehr fordern?

Bodi
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Beitrag von Bodi » 18.07.2008, 20:10

"Nur" für die Monate, in denen man nicht versichert war. Wenn die Kasse keinerlei Kulanz zeigt, züzüglich 5% Verzugszinsen pro Monat (60% pro Jahr!).

Ergibt für die 16 Monate seit dem 01.04.2007 als Selbständiger je nach Einkommen eine Nachzahlung zwischen 4000-8000 EUR ohne Verzugszinsen.

intern
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Beitrag von intern » 18.07.2008, 21:19

Oh man das ist die hälfte von dem was ich raus habe vor den Steuern!

Wie hoch sind den die Beträge für einen Selbständigen in eienr gesetzlichen Krankenkasse, oder wie rechnet man das aus.

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