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PKV um Nachzahlung zu umgehen

Verfasst: 17.07.2008, 18:59
von intern
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Hallo

Ich habe da mal einige Frage wo ich schon im ganzen Netzt gesucht habe und mich auch vesucht habe bei den Kassen selbst schlau zu machen. Doch ohne das ich denen gleich meine Daten geben bekomme ich keine richtigen Informationen.

Ich war bis mitte März Familienversichert (bin 23 und da lief die leider ab) und habe mich Anfang diesen Jahres selbständig gemacht.
Habe die Familienversicherung nicht gekündigt, da ich denke das die dann einfach abläuft, hatte auch Briefe der Krankenkasse bekommen wo drin stand das ab dem Datum kein Versicherungsschutz mehr für mich besteht ich soll doch mal vorbeikommen.
Da ich aber keine Versicherung wollte hab ich diese nicht gemacht.

Nun mit der Zeit bin ich etwas schlauer geworden (doch nur etwas)!

Ab 2009 muss ich mich ja Krankenversichern und nun habe ich mich gefragt ob ich dies jetzt bei der Krankenkasse muss in der ich Familienversichert war? Oder sogar noch für dieses Jahr nachzahlen muss?

Meine Fragen sind also folgende:
Kann mir jemand helfen und sagen ob ich mich einfach erst ab 2009 GKV oder PKV versichern kann?
Oder ob ich dies bei der alter Kasse machen muss und sogar noch nachzahlen muss?
Wenn ja wie viel wäre das?


Habe hier und woanders schon viel über Selbständige und Familienversicherungen, doch es passte noch nie ungefähr zu meinem Fall daher die Frage.
Auch soviel wie so einige Selbständige verdienen tu ich nicht, es reicht zum leben und ich mach was!

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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So nun habe ich mal weite gesucht.
Hab ich das richtig verstanden ich kann bis 31.12.08 nicht versichert bleiben/sein!
Ich muss nicht wieder in die Krankenkasse in der ich das letzte mal war!
Kann mir als aussuchen ob ich ab Januar 2009, gesetzlich oder privat versichert sein will!

Verfasst: 17.07.2008, 21:30
von Rentner
Hallo, intern

krankenversichert sein müssen, gilt schon ab 01.04.07. Eine Familienversicherung zu kündigen ist nicht notwendig, die läuft ab - spätestens zum 23. Geburtstag (außer bei schulicher Ausbildung) oder in deinem Fall mit Beginn der Selbstständigkeit (sofern hauptberuflich und über bestimmte Einkommen).

Wenn du in der GKV bleibt mußt du nachzahlen, und zwar bei der alten Kasse - je nach Kasse und der ev. hauptberuflichen Selbstständigkeit (ca. 280 - 300 € monatl.). Die Versicherung in der PKV kostet je nach Alter und Geschlecht. Beginn muß in diesem Fall nicht im Anschluß an die GKV sein.

Um Genauers zu sagen, sind noch zusätzliche Infos notwendig.

Gruß, Rentner

Verfasst: 18.07.2008, 16:26
von jens16232
Das ist mit Vorsicht zu genießen...

Denn wenn die private Kv nicht an das Ende der Familienversicherung anschließt greift wieder die Pflichtversicherung für Nichtversicherte. D.h. Beiträge werden für diesen Zeitraum auf jeden Fall fällig!

Versicherungspflicht!

Verfasst: 18.07.2008, 17:11
von brinki
Meine Vorredner haben auf jeden Fall recht. Versicherungspflicht besteht ab dem 01.04.2007.

Ich würde mich umgehend bei einer Krankenkasse melden, denn die rückständigen Beiträge summen ja nur weiter auf.

Soll ich Dir mal Infos zu diesem Thema schicken?

brinki

Verfasst: 18.07.2008, 17:59
von intern
jens16232 hat geschrieben:Das ist mit Vorsicht zu genießen...

Denn wenn die private Kv nicht an das Ende der Familienversicherung anschließt greift wieder die Pflichtversicherung für Nichtversicherte. D.h. Beiträge werden für diesen Zeitraum auf jeden Fall fällig!
Also das heißt die Pflichtversicherung wäre dann die gesetzliche Krankenversicherung.

Wenn man sich nicht mit dem Thema befasst kann man auch schnell was verpassen, das die Pflicht schon ab April 2007 besteht. Naja bei mir wäre das dann er ab März 2008.

Nachzahlen muss ich dann klar kann man ja nichts machen. Was ist eigentlich wenn ich jetzt beim Arzt war (z.b. Zahnarzt) und die Rechnungen selber bezahlt habe müss die Kasse dann den Betrag erstatten wenn ich die Beiträge nachgezahlt habe?

Danke für eure Hilfe!

Verfasst: 20.07.2008, 15:47
von jens16232
Die Versicherung wird bei der letzten Kasse durchgeführt.

Die Arztrechnung wird dann zum üblichen Satz abgerechnet.

Verfasst: 01.08.2008, 16:51
von Rentner
Wenn du selbstständig bist, erlischt automatisch auch rückwirkend die GKV.

In deinem Fall, somit zum Januar. Wenn du jetzt in der GKV bleiben willst, mußt dich, rückwirkend ab Januar freiwillig versichern, da hierbei die Versicherung direkt im Anschluß an die letzte Versicherung sein muß. Privat ist dies nicht notwendig.

Nachzahlen muß sein, sofern du in deiner Kasse bleibt und dies bei deiner alten Kasse, wg. der Vorversicherungszeit.

Die Pkv wird dich auch erst ab 2009 nehmen, dann ohne Nachzahlung.

Bei deiner Kasse kostet es, bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ca. 290 € in. Pflege je Monat, dann aber ab Januar.

Gruß, Rentner

Verfasst: 08.09.2008, 03:58
von intern
Rentner hat geschrieben:Wenn du selbstständig bist, erlischt automatisch auch rückwirkend die GKV.

Nachzahlen muß sein, sofern du in deiner Kasse bleibt und dies bei deiner alten Kasse, wg. der Vorversicherungszeit.
Echt. Also könnte ich auch zu einer anderen GSV versicherung gehen und fertig? :?
Rentner hat geschrieben: Die Pkv wird dich auch erst ab 2009 nehmen, dann ohne Nachzahlung.
Warum würde die PKV mich erst ab 2009 nehmen?

Muss ich eigentlich eine bestimmte Zeit in der PKV bleiben? Sowie bei der GSV ja jetzt 18 Monate?

Verfasst: 08.09.2008, 18:58
von Bodi
"Nichtversicherte", die zuletzt gesetzlich versichert waren, müssen stets in ihre alte Kasse zurück.
Wird eine andere GKV gewählt, so würde diese die Kündigungsbestätigung der alten Kasse anfordern, die zeitliche Lücke im Verischerungsschutz bemerken und deshalb wieder an die alte Kasse verweisen.

PKV-Verträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 - 3 Jahren. Allerdings enteht stets ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungspflicht eintritt (z.B. aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Jobs) oder eine Familienversicherung möglich wird.
Eigentlich dürfen PKVs in der GKV Versicherungspflichtige nicht aufnehmen. Allerdings erlischt die hier relevante Versicherungspflicht nach SGB V Abs. 1 Nr. 13 sofort, wenn ein PKV-Vertrag abgeschlossen wird, weshalb die Aufnahme u.U. doch geht. Ob es später noch zu Nachforderungen der GKV für die Zeit ohne Versicherungsschutz kommt - man weiss es nicht sicher.

Verfasst: 08.09.2008, 20:12
von intern
Eigentlich dürfen PKVs in der GKV Versicherungspflichtige nicht aufnehmen. Allerdings erlischt die hier relevante Versicherungspflicht nach SGB V Abs. 1 Nr. 13 sofort, wenn ein PKV-Vertrag abgeschlossen wird, weshalb die Aufnahme u.U. doch geht. Ob es später noch zu Nachforderungen der GKV für die Zeit ohne Versicherungsschutz kommt - man weiss es nicht sicher.
Ja genau. Doch ich habe gehört das die das nicht interressiert was man vorher gemacht hat den die wollen ja das man bei denen Vesichert ist.



2.Ich überlege nähmlich eine PKV abzuschliessen um die Nachzahlung zu umgehen und in nächster Zeit wieder eine Anstellung auf zunehmen. Wann weiß ich noch nicht könnte in den nächsten Monaten oder nächsten Jahr sein. Kommt drauf an.

Was ist wenn ich das mache und in 3 Monaten wieder z.b einen Gleitzonen Job finde (besser als nichts)?
Kann ich dann einfach zu einer Kasse meiner Wahl gehen und die nehmen mich (vieleicht) oder sollte ich ertsmal Arbeitlos sein und mich dort freiwillig versichern? Und dann einen Gelitzone Job?

Dann wäre ich aber kein Jahr bei der PKV, wie läuft das dann muss ich dann irgendwann wieder in die PKV?

Verfasst: 09.09.2008, 11:32
von Bodi
Kommt es zu einem PKV-Vertrag und entsteht eine Versicherungspflicht etwa aufgrund eines Jobs, so kann der PKV-Vertrag sofort gekündigt werden, unabhängig von dessen Mindestlaufzeit.

Da man bei der Rückkehr in die GKV eine Vorversicherung nachweisen kann, gibt es vermutlich keine Nachzahlungen. Sicher ist das letztlich aber nicht.

Zu beachten ist, dass die Prämien der Normaltarife in der PKV vom Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht abhängen. Bei fehlender Vorversicherung ist vor der Aufnahme in der Regel auch noch eine kostenpflichtige ärztliche Untersuchung fällig.

Verfasst: 09.09.2008, 18:47
von intern
OK. Das heut sich gut an.
unabhängig von dessen Mindestlaufzeit.
Muss ich dann die Zeit die fehlt dann irgendwann nachholen?


Ich würde auch nicht zur alten GVS gehen.

Wie ist das wenn ich dann nur einen Gleitzone Job finde? Dann muss ich ja wieder in die GVS. Muss mich dann die neue Versicherung bei der ich ja noch nie war nehmen obwohl ich nur einen Gleizone Job habe? Die sehen mich ja dann erstmal als Belastung denke ich. Oder können die mich ablehnen?
Zu beachten ist, dass die Prämien der Normaltarife in der PKV vom Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht abhängen. Bei fehlender Vorversicherung ist vor der Aufnahme in der Regel auch noch eine kostenpflichtige ärztliche Untersuchung fällig.
Ich habe ein sehr gutes Angebot von einer PKV bekommen.

Verfasst: 09.09.2008, 20:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich gebe zu Bedenken, dass die PKV kein Interesse an kurzfristigen Verträgen hat. Ggf. wird es problematisch überhaupt einen PKV-Versicherungsschutz zu bekommen ...
Vielleicht erst mal abklären, ob überhaupt diese Alternative in Frage kommt ....

LG, Fee

Verfasst: 10.09.2008, 12:09
von Bodi
Nach der Sonderkündigung ist der PKV-Vertrag beendet, ein späteres Nacherfüllen der vertraglich vorgesehenen Laufzeit gibt es nicht.
Und die GKV muss Versicherungspflichtige aufnehmen, auch wenn die Versicherungspflicht nur auf einem Midijob mit geringen Beiträgen basiert.

Mit Sonderkündigungen aufgrund Versicherungspflicht müssen PKV-Unternehmen immer rechnen. Ganz unwillkommen sind solche Kündigungen nicht; immerhin behalten PKVs die Altersrückstellungen ein ("Stornogewinne").

Die Alternative zur vielleicht erfolgreichen Flucht in die PKV ist, sich sofort wieder GKV-versichern zu lassen - und dann heisst es erst mal ordentlich nachzahlen, wenn die Kasse nichts übersieht.

Verfasst: 10.09.2008, 12:57
von intern
Die Alternative zur vielleicht erfolgreichen Flucht in die PKV ist, sich sofort wieder GKV-versichern zu lassen - und dann heisst es erst mal ordentlich nachzahlen, wenn die Kasse nichts übersieht.
Gerade das ist es was ich verhindern möchte.
Ganz unwillkommen sind solche Kündigungen nicht; immerhin behalten PKVs die Altersrückstellungen ein ("Stornogewinne").
Stornogewinne was sind das genau

Ist das sowas wie die schreiben wenn ich in einen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehme bekomme ich bis zu 4 Monatsbeträge (Ambulant) erstattet?


Könnte ich mich auch Rückwirkend bei der PKV versichern?
Also für die gesamte Zeit in der ich Versicherungspflichtig war, würde auch nichts von der Kasse verlangen?
Doch das Angebot liegt halt weit unter der Grenze von der GVS!
Habe ich auch dran gedacht falls die GVS mal kommt und will sehen ob ich versichert bin, so wäre ich dann raus.

Danke schonmal für deine Hilfe