Zuzahlungsbefreiung - Anrechnung von Mieteinnahmen
Verfasst: 17.07.2008, 17:32
Hallo allerseits,
gerade frisch im Forum angemeldet, möchte ich gleich etwas fragen. Die Suchfunktion habe ich bemüht, kam aber nicht weiter.
Wie jedes Jahr beantrage ich für meine Mutter die Befreiung von der Zuzahlung, da die Zuzahlungs-Summe von 1% für chronisch Kranke erreicht ist.
Meine Mutter bezieht Rente, und hat Mieteinnahmen. Bisher habe ich bei der Berechnung immer die "Brutto-Miete", also Kaltmiete + Nebenkosten angegeben. Aber eigentlich müsste doch von der Kaltmiete auszugehen sein, denn die Nebenkosten sind ja finanziell gesehen nur ein durchlaufender Posten.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Kann ich für die Berechnung die Kaltmiete heranziehen, oder muss ich von der Brutto-Miete ausgehen?
Sollte die Kaltmiete Berechnungsgrundlage sein: Hat meine Mutter auch rückwirkend Anspruch auf eine Korrektur der letzten Abrechnungsjahre?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
gerade frisch im Forum angemeldet, möchte ich gleich etwas fragen. Die Suchfunktion habe ich bemüht, kam aber nicht weiter.
Wie jedes Jahr beantrage ich für meine Mutter die Befreiung von der Zuzahlung, da die Zuzahlungs-Summe von 1% für chronisch Kranke erreicht ist.
Meine Mutter bezieht Rente, und hat Mieteinnahmen. Bisher habe ich bei der Berechnung immer die "Brutto-Miete", also Kaltmiete + Nebenkosten angegeben. Aber eigentlich müsste doch von der Kaltmiete auszugehen sein, denn die Nebenkosten sind ja finanziell gesehen nur ein durchlaufender Posten.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Kann ich für die Berechnung die Kaltmiete heranziehen, oder muss ich von der Brutto-Miete ausgehen?
Sollte die Kaltmiete Berechnungsgrundlage sein: Hat meine Mutter auch rückwirkend Anspruch auf eine Korrektur der letzten Abrechnungsjahre?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!