wie komme ich in die freiwillige KV nach > 18 Monaten ohn

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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rsiemens
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wie komme ich in die freiwillige KV nach > 18 Monaten ohn

Beitrag von rsiemens » 17.07.2008, 14:36

hallo,
habe mal ne Frage: bin selbständig, seit über 18 Monaten ohne KV, davor war ich über mein Mann gesetzlich mit-versichert. Der ist seit > 18 Monaten ohne Arbeit und ebenfalls ohne KV.
Wie komme ich am besten in die freiwillige KV rein?
Wir bekommen demnächst 2 Adoptiv-Kinder und da wäre eine freiwillige Versicherung sinnvoll

Gruß

Lena

Rentner
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Beitrag von Rentner » 17.07.2008, 15:42

Hallo Lena,

um eine freiwillige Versicherung abzuschließen, bedarf es einer Vorversicherungszeit von min. 1 Jahr direkt vor Beginn der freiwilligen Versicherung.

Somit ist eine freiw. Krankenversicherung nicht möglich. Wenn der Mann allerdings ohne Arbeit und somit arbeitslos ist, wäre eine Meldung beim Arbeitsamt sinnvoll, da dadurch auch eine Plichtversicherung zustande kommt - incl. der Möglichkeit die Kinder mitzuversichern.

Als Selbstständige ohne Vorversicherungszeit ist eine freiwillige Versicherung ausgeschlossen.

Gruß, Rentner

rsiemens
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wie komme ich in die freiwillige KV nach > 18 Monaten ohn

Beitrag von rsiemens » 17.07.2008, 15:47

habe gehört, ab dem 1.4.2007 hat sich die Regelung geändert, da jeder ja versichert sein soll...

rsiemens
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wie komme ich in die freiwillige KV nach > 18 Monaten ohn

Beitrag von rsiemens » 17.07.2008, 15:54

nach dieser Regelung war ich in den letzten 5 Jahren mind 24 Monate gesetzlich versichert.

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 17.07.2008, 17:31

Hallo! Also, die Vorversicherungszeiten (ja es gibt 2 Möglichkeiten, wurden auch schon genannt: entweder ein Jahr zuletzt komplett durchgehend oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate) ist nicht mehr möglich, da es hierbei eine 3-Monate Antragsfrist gibt. Diese ist somit schon seit 15 Monaten vorbei. Es gibt somit nur noch die Pflichtversicherung für die Nichtversicherten, welche dann aber rückwirkend ab April 2007 durchgeführt werden muss. Somit auch rückwirkende Beitragszahlungen!

Es wird sicher kein Arbeitslosengeld bezogen von Ihrem Mann nehme ich aufgrund Ihrer Ausführungen an, also müssten Sie sich aufgrund der Selbstständigkeit bei Ihrer letzten Kasse melden und dort die Mitgliedschaft beantragen. Sofern Ihr Mann kein Einkommen hat kann er mit in die kostenfreie Familienversicherung. Oder hat er einen Anspruch? Vielleicht mal vorher bei der Bundesagentur für Arbeit klären.

Aber am besten so schnell wie möglich die Kasse ansprechen, wo Sie zuletzt versichert waren!

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