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Frage zur Eigenleistung bei gesetzlicher Krankenkasse

Verfasst: 11.07.2008, 15:08
von mrT
Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Ich bin im Januar diesen Jahres mit meiner Frau bei der AOK gesetzlich pflichtversichert gewesen.
Im Februar bin ich dann Beamter geworden und bin in die private gewechselt, durch den Aufnahmezwang wurde meine Frau auch in der privaten aufgenommen.
Nun war meine Frau im Januar für 2,5 Monate im Krankenhaus, so dass die Aok jetzt eine Eigenbeteiligung von 220 € verlangt. Die Aok meinte, dass mein Eigenanteil sich nach dem Jahresverdienst richtet, folglich wäre der Eigenanteil bei 240 €. Auf meine Frage, ob das nicht anteilig berechnet werden müsste, schließlich bin ich nicht ein ganzes Jahr versichert, wurde verneint.

Kann das richtig sein????

Für mich bedeutet das, dass ich jetzt zweimal den Eigenanteil voll zahlen muss. 220€ bei der AOK und 200 € Selbstbehalt beim Land bei der Beihilfe.

Das empfinde ich nicht als sozial ausgewogen.

Vielen Dank im voraus....
Gruß
mrT

Verfasst: 11.07.2008, 16:41
von Rentner
Einen Eigenanteil beim Krankenhausaufenthalt gibt´s in der AOK nicht. Es ist wohl die Zuzahlung. (10 € je Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr)

Bei 220 € war die Frau wohl noch 22 Tage während des Krankenhausaufenthalts bei der AOK versichert - was dann auch richtig wäre.

Die sog. Eigenbeteiligung beträgt bei den Kassen normalerweise 2 % des Familieneinkommens. Eine Anrechnung zu anderen Kassen gibt´s nur innerhalb der gesetzl. Kassen.

Der Selbstbehalt (abzusichern durch eine Restkostenversicherung) ist eine Form, die nur die PKV hat und nicht mit der Zuzahlung bei der Kasse verrechnet wird.

Im Übrigen gibt es als Beamter keinen Aufnahmezwang in die Private.

Gruß, Rentner

Verfasst: 11.07.2008, 17:47
von mrT
Hallo,

Danke für die Antwort,

Sie haben recht, sie war im Januar 22 Tage im Krankenhaus und pro Tag 10 €.

Mit Aufnahmezwang meinte ich, dass die private Versicherung eine Aufnahme meiner Frau nicht ablehnen durfte. Sie war ja zum Zeitpunkt des Wechsels im Krankenhaus, was ja für die Versicherung ein Nachteil, weil Kosten, ist.

Bei dem Selbsbehalt ist es so. Das Land trägt ja die gesundheitliche Fürsorge für seine Beamten, hier gibt es seit Einführung der Praxisebühr neuerdings auch eine Zuzahlungsvereinbarung, die abhängig vom Gehalt ist. Das Argument war, dass die Zuzahlungsregelungen der GKV wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden soll.

Wenn ich die Anwort richtig verstehe, hätte ich bei einem Wechsel in eine andere GKV der AOK nur 240 :12 = 20 Euro für die 22 Tage Krankenhausaufenthalt bezahlen müssen ?!? Oder aber bei der neuen GKV
hätte man die getätigte Zuzahlung in der ehemaligen GKV berücksichtigt?!?

Tatsache ist aber, dass ich beim Land SH für den gleichen Krankenhausaufenthalt nochmals 200 € Zuzahlung leisten musste.
Also leiste ich diese Zuzahlung zweimal.

Gefühlterweise finde ich die Sache nicht gerecht!

Danke im voraus

mrT

Verfasst: 11.07.2008, 19:15
von ratte1
Hallo,

auch beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen KK hätte die Zuzahlungspflicht für die 22 Tage stationärer Behandlung im Januar bestanden. Allerdings hätte die neue gesetzl. KK die bereits geleistete Zuzahlung berücksichtigt und ihre Frau hätte dann nur noch für 6 Tage bezahlen müssen.

Ich kann gut verstehen, dass Sie sich übervorteilt fühlen. Aber der Gesetzgeber hat eine Anrechnung der Zuzahlung für gesetzliche Krankenversicherte bei der Beihilfe genauso wenig vorgesehen wie umgekehrt.

Freundliche Grüße

ratte1