Beitragssatz in der GKV nach Arbeitslosigkeit
Verfasst: 10.07.2008, 18:12
Ich bin derzeit in der GKV (freiwillig) und werde demnächst arbeitslos. Während der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt die Beiträge. Anschließend werde ich keine Unterstützung mehr bekommen und einige Jahre von meinem Ersparten leben müssen.
Werden nach der Arbeitslosigkeit (während ich mein Erspartes aufbrauchen muss) bei der Beitragsberechnung Einnahmen aus Kapitalvermögen hinzugerechnet oder worauf berechnet mir die GKV dann den Beitrag?
Für Eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Euer Thomas
Werden nach der Arbeitslosigkeit (während ich mein Erspartes aufbrauchen muss) bei der Beitragsberechnung Einnahmen aus Kapitalvermögen hinzugerechnet oder worauf berechnet mir die GKV dann den Beitrag?
Für Eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Euer Thomas