Seite 1 von 1

Nachzahlung Beiträge seit September 2004

Verfasst: 10.07.2008, 16:44
von Frahe
Meine Krankenkasse möchte eine Nachzahlung in Höhe von 5500 € von mir haben. Sie erhielten von mir seit 2004 bisher keine Beitragszahlung. Davor war ich einige Zeit krank geschrieben und davor arbeitslos gemeldet. Ich habe der Krankenkasse meine Gesundschreibung zukommen lassen und mich nicht wieder arbeitslos gemeldet. Die Krankenkasse hat sich bzgl. Beiträgen dann nie bei mir gemeldet. Seit Ende 2004 lebe ich auf Kosten meiner Lebenspartnerin und bin Hausmann. Seit Januar 2008 kümmer ich mich ausschließlich um meinen 2 jährigen Sohn. Kann ich nachträglich zum 01.01.2008 Elternzeit einreichen? Muss ich dann irgendwelche Beiträge bezahlen. Kann ich gegen die Nachzahlung von 5500 € irgendwie Einspruch erheben?. Die KK hat nach 4 Jahren das erste. 5.500 € kann ich nicht bezahlen, die habe ich einfach nicht.

Verfasst: 10.07.2008, 17:01
von Krankenkassenfee
Hallo,

hatten Sie denn einen Antrag (schriftlich) auf eine freiwillige Versicherung gestellt?
Haben sie in den vergangenen Jahren Leistungen der Kasse in Anspruch genommen? Waren sie mit der alten Karte beim Arzt?

Wenn alles nein, dann sagen Sie der Kasse, dass Sie gerne zum 1.4.07 wieder Mitglied werden, und gerne eine einkommensabhängige Versicherung haben möchten.

Sollten Sie allerdings einfach weiter die Kasse in Anspruch genommen haben, dann sieht es düster aus. Dann ist die Beitragsnachzahlung meistens günstiger als die Rückforderung der Leistungen, denn die droht sowieso.

Zum Thema "kann ich nicht bezahlen" - das ist gelinde gesagt Ihr Problem. Warum sollen denn die ehrlichen Beitragszahler das schultern? Versicherung für lau gibt es nicht. Sie einen (Mini-) Job an und stottern sie es ab.

LG, Fee

Verfasst: 10.07.2008, 17:20
von Frahe
Das ich ab 01.04.07 zahlen muss ist mir klar und das werde ich auch machen. Davor war ich glaub ich zweimal beim Arzt. Kann ich denn sagen, die sollen mir die Arztkosten in Rechnung stellen anstatt die Beiträge? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die zwei Besuche beim Hautarzt 5.500 € gekostet haben. Die Karte habe ich genutzt, die Krankenkasse hat mir dies ja nach der Gesundschreibung nicht "verboten". Ich habe nach der Gesundschreibung nie etwas von denen bekommen, mich aber auch selber nicht gekümmert. Hätten die sich denn nicht auch nach der Gesundschreibung mal bei mir melden müssen, mir was zuschicken müssen?

Verfasst: 10.07.2008, 17:35
von Krankenkassenfee
Hallo,

Sie können es drauf ankommen lassen und die Arztbesuche dann bezahlen. Ich denke nicht, dass es sooooo teuer wird.

Das andere zieht nicht. Wenn man die Karte beim Arzt abgibt, unterschreibt man, dass man bei der Kasse versichert ist. Und rein rechtlich streng betrachtet ist das Betrug, wenn man die Karte weiternutzt! Also so eine lahme Ausrede lasse ich nicht gelten.


LG, Fee

Verfasst: 10.07.2008, 18:54
von Agion
Also ich sehe das so:

Mit Ablauf des KG-Bezuges (wenn es welchen gegeben hatte) endete die letzte Versicherungspflicht. Da kein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt wurde, besteht auch seitdem keine Mitgliedschaft in der Kasse - die Kasse kann somit auch keine Nachzahlung fordern.

Auch wenn die Karte weiterhin genutzt wurde kommt dadurch keine Mitgliedschaft zustande.

Fazit:

Es besteht lediglich Versicherungspflicht ab 01.04.07 gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V mit entsprechender Beitragszahlung. Des Weiteren sind der Kasse alle in Anspruch genommenen Leistungen im Zeitraum 2004 - 31.03.2007 zu erstatten.

Tipp:
Auf jeden Fall gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch einlegen!

Gruß, Agion