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Beiträge nachzahlen mit Ferienjob umgehen. Geht das?
Verfasst: 10.07.2008, 09:51
von mike77
Hallo zusammen!
Zunächst mal dickes Lob für diese Seite! Die Beiträge sind niveauvoll und die Antworten sind kompetent. Das ist bei Weitem nicht in jedem Forum so.
Nun zu meinem Problem. Seit Januar diesen Jahres bin ich nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Ich bin über 30 und studiere derzeit.
Wenn ich wieder in die GKV will, müsste ich mich ja freiwillig versichern. Stimmt's? Kann ich mich da irgendwo versichern oder muss ich zu meiner alten Versicherung zurück? Deren Beiträge sind allerdings recht happig. 140,- pro Monat. Außerdem müsste ich die Beiträge seit Januar nachzahlen.
Wenn ich nun eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufneheme, bspw einen Ferienjob, komme ich da nicht automatisch wieder in die GKV? Muss ich da trotzdem die letzten Monate nachzahlen? Und bin ich nach dem Ferienjob wieder in der Situation mich freiwillig versichern zu müssen?
Sind ne Menge Fragen, ich weiß. Aber ich hoffe trotzdem, dass ihr sie mir beantworten könnt.
Also schonmal vielen Dank im Voraus!
Mike
Verfasst: 10.07.2008, 10:05
von Krankenkassenfee
Hallo,
rein rechtlich hätten die Dich gar nicht so einfach im Nirwana verschwinden lassen dürfen... Und ich orakele mal, dass die Dich auch wieder einsammeln und versichern. Und das natürlich rückwirkend.
Übrigens läufst Du auch Gefahr exmatrikuliert zu werden, wenn die Uni dahinter kommt.
Ferienjob/Studentenjob - die Firmen sind an solchen Jobs nur interessiert, wenn sie Lohnnebenkosten sparen. Insofern glaube ich, dass ein versicherungspflichtiger Job schwierig wird. Und in dem Fall tritt auch sofort eine rückwirkende nachrangige Versicherungspflicht ein, weil man keine Lücke in der Versicherung in den GKV seit dem 1.4.07 haben darf.
Nimmst Du nur eine studentische Nebentätigkeit an, kriegt die Kasse im Normalfall eine Meldung über die Rentenversicherungspflicht. Und zack fällt das auch auf.
Auch wenn es Dir jetzt teuer erscheint - es wird nicht billiger. Am 1.1.09 werden die Dich spätestens rückwirkend wieder einsammeln. Und dann ist noch mehr aufgelaufen...
Einzige Chance: Schnell heiraten, über die Frau versichern, und hoffen, dass die lückenhafte Zeit nicht auffällt.
LG, Fee
Verfasst: 10.07.2008, 10:15
von Rentner
Wenn keine Pflichtversicherung vorliegt, bleibt nur die freiwillige Versicherung und die muß immer bei der letzten Kasse und dort auch direkt im Anschluß an die Pflichtversicherung erfolgen.
Da es seit 01.04.07 im Grundsatz keine Nichtversicherten mehr geben darf, würde hier auch die Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten greifen, d.h. die Versicherung muß einen Versicherungsschutz erwirken, sofern sie sich darum kümmern, da diese Versicherung im Grundsatz nur auf Antrag erstellt wird.
Wenn allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, z.b. Ferienjob ist man aufgrund dieser Tätigkeit folglich kraft Gesetz wieder versichert. Das Problem des Versicherungsschutzes nach dieser Tätigkeit ...... siehe oben.
Gruß
Rentner
Verfasst: 10.07.2008, 10:15
von mike77
Hallo Fee!
Danke für die schnelle Antwort. Erklärst du mir bitte was "rückwirkende nachrangige Versicherungspflicht" bedeutet?
Und steht es mir frei, eine Kasse zu wählen oder muss ich in die vorherige zurück?
LG
Mike
Oh Sorry, hab die Antwort von Rentner zu spät gelesen.
Die drei Monate, in denen man sich melden muss, hab ich leider verstreichen lassen.
LG Mike
Verfasst: 10.07.2008, 10:28
von Krankenkassenfee
Hallo,
ab 1.4.07 darf kein gesetzlich Versicherter mehr ohne Krankenversicherung sein. Also darf eine Kasse eine Mitgliedschaft nur beenden, wenn der Versicherte einen anderweitigen und vollwertigen Versicherungsschutz nachweist. Offensichtlich machen das manche Kassen nicht, sei es, weil sie keine Ahnung haben oder viel zu tun haben oder es Strategie ist, weil die Leute irgendwann wieder vor der Türe stehen.
Eine freiwillige Anschlussversicherung hättest Du nur innerhalb der 3 Moante nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht der Studenten begründen können. Da sie abgelaufen sind, kommt diese neue nachrangige Versicherungspflicht für Dich in Betracht. § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Eigentlich ist es nachher genauso teuer wie die freiwillige Versicherung und praktisch auch nichts anderes. Ein Kassenwahlrecht hast Du nicht, Du musst zur letzten Kasse zurück. Und da diese Rechtsgrundlage zum 1.4.07 geschaffen wurde, beginnt die auch dann. Warst Du noch andere Zeiträume versichert must Du Dich natürlich nicht doppelt versichern, heisst ja auch nachhrangig. Aber das greift sofort, wenn Du nicht versichert bist, dann wirst Du zwangsversichert.
Ich arbeite selbst bei einer Kasse und ich lasse keinen ziehen ... sie werden alle angeschrieben und notfalls dann zwangsversichert. Macht einem keine Freunde, aber ich habe auch keine Lust die Diskussionen Monate später führen zu müssen.
LG, Fee
Verfasst: 10.07.2008, 10:36
von mike77
Danke!
Also gibt es, außer der Nachzahlung und der freiwilligen Versicherung eigentlich keine Chance?
Verfasst: 10.07.2008, 10:37
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich würde sagen: Nein.
LG, Fee
Verfasst: 10.07.2008, 10:44
von mike77
Naja... Da werd ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Ich danke dir auf jeden Fall für die schnelle Hilfe!
Liebe Grüße und bis bald!
Mike