Hallo,
ich benötige Rat bzgl. folgender Situation:
Ich war über die Agentur für Arbeit bis Oktober 2007 bei der BKK Die Bergische Krankenkasse versichert. Die KK hatte mir einen Antrag für eine freiwillige Mitgliedschaft zugesandt, welchen ich zwar ausgefüllt, aber nicht abgesandt habe. Daß ich ihn nicht zurück geschickt habe, ist mir aber erst im Juni 2008 aufgefallen, als ich meine Papiere sortiert habe.
Also habe ich den Antrag am 06.06.2008 zur KK geschickt und dieser wurde natürlich abschlägig beschieden. Sie berufen sich darauf, daß ich mich nicht innerhalb der 3 Monate versichert habe.
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Kann ich darauf pochen, daß sie mich wieder versichern oder kann ich einfach zu einer anderen KK gehen? Muss ich dann bei einer neuen KK die Beiträge ab 01.04.2007 nachzahlen, obwohl ich bis zum 22.10.2007 versichert war?
Zur Info: Hartz IV erhalte ich aufgrund meines Vermögensstatus nicht.
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.
GKV will mich nicht versichern
Moderator: Czauderna
Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Hallo Muckator,
die Bergische Krankenkasse hat in diesem Fall richtig abgelehnt, da die Antragsfrist von 3 Monaten versäumt wurde.
Nach dem im Titel genannten Paragraphen darf in Deutschland ja keiner ohne Versicherungsschutz dastehen, also bitte wende dich an die Bergischen Krankenkasse und lasse dir den Antrag auf diese Plichtversicherung nach Nr. 13 zusenden.
Kurze Info: Eigentlich ist es nur eine Formsache, mit der man als Kunde nicht allzuviele Unterschiede merkt. Wenn jetzt diese Pflichtversicherung zustande kommt und seit dem 01.11.2007 keine Einkünfte bestanden, dann wird die Mindeststufe zugrunde gelegt, welche auch in einer freiwilligen Mitgliedschaft die Mindeststufe ist, und zwar kommt dann ein monatlicher Beitrag von ca. 135 € auf dich zu. Es sei denn es bestanden Einkünfte. Aber es ändert halt an der Beitragseinstufung nichts, da das bei der Pflichtversicherung wie bei der freiwilligen Versicherung ist.
Also diese Mitgliedschaft wird dann rückwirkend im Anschluss an die bisherige Mitgliedschaft durchgeführt (muss!), also werden auch rückwirkend diese Beiträge fällig, in deinem Fall wohl ab November 2007. Die Bergische ist auch zuständig, da es die vorherige Krankenkasse ist. Also einfach dort anrufen, Unterlagen ausfüllen, zurückschicken, auf Beitragsbescheid und Forderung warten, und Mitglied werden/bleiben.
die Bergische Krankenkasse hat in diesem Fall richtig abgelehnt, da die Antragsfrist von 3 Monaten versäumt wurde.
Nach dem im Titel genannten Paragraphen darf in Deutschland ja keiner ohne Versicherungsschutz dastehen, also bitte wende dich an die Bergischen Krankenkasse und lasse dir den Antrag auf diese Plichtversicherung nach Nr. 13 zusenden.
Kurze Info: Eigentlich ist es nur eine Formsache, mit der man als Kunde nicht allzuviele Unterschiede merkt. Wenn jetzt diese Pflichtversicherung zustande kommt und seit dem 01.11.2007 keine Einkünfte bestanden, dann wird die Mindeststufe zugrunde gelegt, welche auch in einer freiwilligen Mitgliedschaft die Mindeststufe ist, und zwar kommt dann ein monatlicher Beitrag von ca. 135 € auf dich zu. Es sei denn es bestanden Einkünfte. Aber es ändert halt an der Beitragseinstufung nichts, da das bei der Pflichtversicherung wie bei der freiwilligen Versicherung ist.
Also diese Mitgliedschaft wird dann rückwirkend im Anschluss an die bisherige Mitgliedschaft durchgeführt (muss!), also werden auch rückwirkend diese Beiträge fällig, in deinem Fall wohl ab November 2007. Die Bergische ist auch zuständig, da es die vorherige Krankenkasse ist. Also einfach dort anrufen, Unterlagen ausfüllen, zurückschicken, auf Beitragsbescheid und Forderung warten, und Mitglied werden/bleiben.
Hallo KK-MA_w,
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Warum hat die KK mir denn nicht einen Antrag auf Pflichtversicherung geschickt sondern schreibt, daß mit dem 22.10.2007 meine Mitgliedschaft bei denen grundsätzlich endet? Wollen die sich so unliebsame Kunden vom Hals halten?
Ich habe nämlich diesen Satz ".... tritt nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht ein. Das Anzeigen der Voraussetzungen hierfür hat durch Sie zu erfolgen." nicht verstanden. Zeige ich nicht durch meinen Antrag auf Mitgliedschaft an, daß ich keine KV habe?
Ich möchte für das Telefonat gut gewappnet sein und frage deshalb nochmals nach Details.
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Warum hat die KK mir denn nicht einen Antrag auf Pflichtversicherung geschickt sondern schreibt, daß mit dem 22.10.2007 meine Mitgliedschaft bei denen grundsätzlich endet? Wollen die sich so unliebsame Kunden vom Hals halten?
Ich habe nämlich diesen Satz ".... tritt nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht ein. Das Anzeigen der Voraussetzungen hierfür hat durch Sie zu erfolgen." nicht verstanden. Zeige ich nicht durch meinen Antrag auf Mitgliedschaft an, daß ich keine KV habe?
Ich möchte für das Telefonat gut gewappnet sein und frage deshalb nochmals nach Details.
Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Hallo noch einmal,
das könnte man sich schon grds. denken, dass die Kasse doch direkt den Antrag auf die Pflichtversicherung beifügen könnte. Wird aber nicht gemacht, weil ja noch gar nicht feststeht ob es tatsächlich zu dieser Pflichtversicherung kommt. Es kommt ja nur dazu, wenn keine andersweitige Versicherung vorliegt, z. B. Familienversicherung über Ehegatten, PKV, Auslandsaufenthalt usw.. Und um die Antragstellung zur Pflichtversicherung muss sich in der Tat dann der Kunde kümmern.
Von daher wird auch nur der § in dem Schreiben genannt und der Kunde drauf hingewiesen, dass es die "Möglichkeit" bzw. eigentlich "Pflicht" gibt sich dort weiter zu versichern.
Ist halt ein Bescheid den die Kasse da ausstellen muss, und da müssen nun mal einige Dinge drin stehen, z. B. dass die Mitgliedschaft usw. endet... Is halt so... Naja kennt man ja sowas nicht wahr?
das könnte man sich schon grds. denken, dass die Kasse doch direkt den Antrag auf die Pflichtversicherung beifügen könnte. Wird aber nicht gemacht, weil ja noch gar nicht feststeht ob es tatsächlich zu dieser Pflichtversicherung kommt. Es kommt ja nur dazu, wenn keine andersweitige Versicherung vorliegt, z. B. Familienversicherung über Ehegatten, PKV, Auslandsaufenthalt usw.. Und um die Antragstellung zur Pflichtversicherung muss sich in der Tat dann der Kunde kümmern.
Von daher wird auch nur der § in dem Schreiben genannt und der Kunde drauf hingewiesen, dass es die "Möglichkeit" bzw. eigentlich "Pflicht" gibt sich dort weiter zu versichern.
Ist halt ein Bescheid den die Kasse da ausstellen muss, und da müssen nun mal einige Dinge drin stehen, z. B. dass die Mitgliedschaft usw. endet... Is halt so... Naja kennt man ja sowas nicht wahr?