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Zu niedriger Erstattungsbetrag?!?

Verfasst: 08.07.2008, 10:08
von SirRusty
Hallo ihr,

mein kleiner Bruder hatte vor ein paar wochen einen kleinen Fahrradunfall in Österreich. Dabei hat er sich etwas am Arm gemacht, was im Krankenhaus ambulant operiert wurde.
Er ist gesetzlich versichert bei der BKK ( BKK ZF ).

Letztens kam die Rechnung des Krankenhauses mit 270€ Behandlungskosten.

Die Krankenkasse schrieb darauf, dass sie die Kosten erstattet, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Das wären 38€ gewesen abzüglich 10€ Praxisgebühr, also 28€!!!!

Jetzt stellen sich bei mir folgende kleine Fragen:
- Warum berechnet die Krankenkasse erneut die Praxisgebühr von 10€. Diese wurde im jetzigen Quartal schon einmal bezahlt. Bei Notfällen muss man bekanntlich ein weiteres Mal die Praxisbegühr entrichten - aber gillt da auch für Notfälle im Ausland? Ich war immer der Meinung, dass die Krankenkasse die Praxisgebühr nur für ärztliche Behandlungen von in Deutschland arbeitenden Ärzen einziehen könnten?!?! Das sozusagen Österreichische Ärzte garnicht in diesen Anwendungsbereich fallen...?!?

- Wie kommen die auf den Betrag von 38€?!? Ich finde den bei 270€ Kosten relativ gering. Mein Bruder ist Auszubildener. Das ist das halbe Monatseinkommen. Angenommen es wäre etwas schlimmeres passiert und die Rechnung wäre höher ausgefallen wäre er ja sofort 1 bis 2 Monatsgehälter los - da wird man ja automatisch zum Sozialfall gemacht.
Wie berechnen die diese 38€?!? (umgerechnet nur ca. 14% der gesamtkosten :-( )

Ich habe das SGB V schon durchkämmt, fand aber nicht wirklich was dazu :-(

Hoffe ihr könnt mir helfen, wäre super!
Danke schonmal im Voraus.

SirRusty

Verfasst: 08.07.2008, 10:51
von NuRock
Hallo,

es ist richtig, dass die KK die 10 € abziehen. Bei den Kosten kann es sein, dass private Kosten angefallen sind.

Besteht evtl. ein Anspruch bei einer Zusatzauslandversicherung? Evtl. über die Eltern? Oft wissen Versicherte nicht, dass sie eine haben z. B. über ADAC, Bankkonto, Versicherungspaket, Versicherung über Reisebüro etc.

Diese übernehmen in der Regel die Kosten.

Grds. sollte man für den Urlaub eine Zusatzauslandversicherung abschließen. Dies kosten i. d. R. ca. 10 Euro.

Rücktransport ins Heimatland sind grds. nicht über die KK in Deutschland abgesichert. Allein aus diesem Grund heraus sollte man eine Zusatzauslandversicherung abschließen.

Verfasst: 08.07.2008, 11:39
von Targot
Hallo,

hatte dein Bruder den eine Auslandskarte der gesetzlichen Krankenkasse dabei? Mit Österreich gibt es nämlich ein Abkommen, so dass ärtzliche Behandlungen grds. kostenfrei sind und direkt mit der heimischen Krankenkasse abgerechnet werden.

Gruß

Targot

Verfasst: 08.07.2008, 12:43
von SirRusty
wow, danke für die schnellen antworten.
eine auslandskarte hatte er nicht dabei / ich glaube die besitzt er auch nicht.

aber wir fanden nun eine ADAC-Versicherung und eine für die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche (ergänzende?!?) Privatversicherung.
Das heisst, rein theoretisch können wir nun den Differenzbetrag versuchen, von diesen beiden Institutionen zu fordern.
Danke insofern für die Tipps und Hilfe.

Schockieren tut mich jedoch immernoch, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung bei 270€ nur 38€ erstattet werden :-(

Verfasst: 08.07.2008, 13:21
von NuRock
Hier ein kleiner Ablauf:

Vor dem Urlaub:

- KK anrufen ob ein Abkommen mit dem Urlaubsland besteht [ja: EHIC-Karte (europäisches Ausland) oder Auslandskrankenschein für (nicht-europäischs Ausland); nein: kein Abkommen --> auf jeden Fall ein Zusatzversicherung über einen privaten Anbieter]. Gute KK bieten dir schon heute vor jedem Urlaub eine passende Zusatzversicherung für das Ausland an. Diese reichen in Normalfall vollkommen aus.

- Zusatzversicherung für das Ausland abschließen (ganz wichtig: Rücktransport muss mit einbegriffen sein, da diese Kosten die KK auf keinen Fall übernehmen kann)


Während des Urlaub (bei Anspruchnahme des Versicherungsschutzes):

- Von einem Arzt/Krankenhaus behandeln lassen und in die Apotheke gehen. Mit der EHIC-Karte sollte im Normalfall direkt mit der KK abgerechnet werden können. Beim Auslandskrankenschein muss man in Vorleistung treten. Dies ist meistens von Arzt und Krankenhaus abhänig. Bei kleinen Beträgen wird man meistens zur Vorkasse gebeten. Bei größeren Beträgen die KK bzw. den privaten Anbieter informieren! Diese haben im Normalfall auch eine Servicehotline. Ein guter Anbieter überweist dir dann z. B. Geld vorab um die Kosten bezahlen zu können. Dies ist besonders interessant wenn es mal in die Tausende geht! :roll:


Nach dem Urlaub (bei Anspruchnahme des Versicherungsschutzes):

- Rechnung zuerst bei der KK einreichen und einen Nachweis über die Leistungen die nicht von der KK bezahlt werden können. Im Normalfall übernehmen die Kassen die Kosten zu 100 % - Praxisgebühr - Verwaltungskostenaufwand (meines wissens 7,5 %; je nach KK). In Ländern wie Österreich, bei denen ein hoher medizinischer Standard gegeben ist, kann es sein, dass viele private Leistungen anfallen die in Deutschland nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog fallen.
- Diesen Nachweis/restliche Kosten bei der privaten Zusatzauslandsversicherung einreichen. Diese sollten dann normalerweise die restliche Kosten übernehmen. Es gibt zwar auch Kosten die diese nicht übernehmen aber dies sind ganz seltene Ausnahmen.


Auch wenn KK damit werben, dass im Ausland 100 % Versicherungsschutz wie in Deutschland besteht, ergeben sich doch Lücken.

1. Rücktransport ins Heimatland ist nicht inbegriffen (kann sehr teuer werden; Rücktransport mit Flugzeug inkl. medizinischen Personal etc. kann gleich mal bei 5000 € und mehr sein).

2. Leistungen sind nicht im deutschen Leistungskatalog und können somit nicht übernommern werden.

3. Höhere Abrechnungssätze als in Deutschland (in Ländern mit hohem oder höheren medizinischen Standard als in Deutschland)

Daher kann ich nur empfehlen (um emenzen Kosten aus dem weg zu gehen) eine Versicherung abzuschließen. Diese kosten wirklich nicht viel.



Ohne die genaue Leistungen zu kennen bzw. die Rechnung gesehen zu haben kann man nicht wirklich viel dazu sagen.

Vermutung: Es handelt sich um Leistungen die nicht im deutschen Leistungskatalog stehen und somit nicht übernommen werden können ODER, der Arzt eine so hohen Satz (privat) abgerechnet hat, dass er bei weitem über dem deutschen liegt (mal kurz die Urlauber ausnutzen; kommt leider auch vor).

Evtl. wurde es von der BKK auch falsch geprüft. Stell doch einfach nochmal einen Widerspruch und bitte um erneute Prüfung. Mehr als auf die alte Zahlung zu verweisen können sie nicht.

Hoffe ich konnte dir helfen.