Zu niedriger Erstattungsbetrag?!?
Verfasst: 08.07.2008, 10:08
Hallo ihr,
mein kleiner Bruder hatte vor ein paar wochen einen kleinen Fahrradunfall in Österreich. Dabei hat er sich etwas am Arm gemacht, was im Krankenhaus ambulant operiert wurde.
Er ist gesetzlich versichert bei der BKK ( BKK ZF ).
Letztens kam die Rechnung des Krankenhauses mit 270€ Behandlungskosten.
Die Krankenkasse schrieb darauf, dass sie die Kosten erstattet, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Das wären 38€ gewesen abzüglich 10€ Praxisgebühr, also 28€!!!!
Jetzt stellen sich bei mir folgende kleine Fragen:
- Warum berechnet die Krankenkasse erneut die Praxisgebühr von 10€. Diese wurde im jetzigen Quartal schon einmal bezahlt. Bei Notfällen muss man bekanntlich ein weiteres Mal die Praxisbegühr entrichten - aber gillt da auch für Notfälle im Ausland? Ich war immer der Meinung, dass die Krankenkasse die Praxisgebühr nur für ärztliche Behandlungen von in Deutschland arbeitenden Ärzen einziehen könnten?!?! Das sozusagen Österreichische Ärzte garnicht in diesen Anwendungsbereich fallen...?!?
- Wie kommen die auf den Betrag von 38€?!? Ich finde den bei 270€ Kosten relativ gering. Mein Bruder ist Auszubildener. Das ist das halbe Monatseinkommen. Angenommen es wäre etwas schlimmeres passiert und die Rechnung wäre höher ausgefallen wäre er ja sofort 1 bis 2 Monatsgehälter los - da wird man ja automatisch zum Sozialfall gemacht.
Wie berechnen die diese 38€?!? (umgerechnet nur ca. 14% der gesamtkosten )
Ich habe das SGB V schon durchkämmt, fand aber nicht wirklich was dazu
Hoffe ihr könnt mir helfen, wäre super!
Danke schonmal im Voraus.
SirRusty
mein kleiner Bruder hatte vor ein paar wochen einen kleinen Fahrradunfall in Österreich. Dabei hat er sich etwas am Arm gemacht, was im Krankenhaus ambulant operiert wurde.
Er ist gesetzlich versichert bei der BKK ( BKK ZF ).
Letztens kam die Rechnung des Krankenhauses mit 270€ Behandlungskosten.
Die Krankenkasse schrieb darauf, dass sie die Kosten erstattet, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Das wären 38€ gewesen abzüglich 10€ Praxisgebühr, also 28€!!!!
Jetzt stellen sich bei mir folgende kleine Fragen:
- Warum berechnet die Krankenkasse erneut die Praxisgebühr von 10€. Diese wurde im jetzigen Quartal schon einmal bezahlt. Bei Notfällen muss man bekanntlich ein weiteres Mal die Praxisbegühr entrichten - aber gillt da auch für Notfälle im Ausland? Ich war immer der Meinung, dass die Krankenkasse die Praxisgebühr nur für ärztliche Behandlungen von in Deutschland arbeitenden Ärzen einziehen könnten?!?! Das sozusagen Österreichische Ärzte garnicht in diesen Anwendungsbereich fallen...?!?
- Wie kommen die auf den Betrag von 38€?!? Ich finde den bei 270€ Kosten relativ gering. Mein Bruder ist Auszubildener. Das ist das halbe Monatseinkommen. Angenommen es wäre etwas schlimmeres passiert und die Rechnung wäre höher ausgefallen wäre er ja sofort 1 bis 2 Monatsgehälter los - da wird man ja automatisch zum Sozialfall gemacht.
Wie berechnen die diese 38€?!? (umgerechnet nur ca. 14% der gesamtkosten )
Ich habe das SGB V schon durchkämmt, fand aber nicht wirklich was dazu
Hoffe ihr könnt mir helfen, wäre super!
Danke schonmal im Voraus.
SirRusty