Ich versuche erstmal Licht ins dunkle zu bringen, da hier wirklich lustige Sachen in den Raum gestellt werden, die definitiv nicht stimmen.
@ Krankenkassenfee
Heute muss ich dir leider mal widersprechen, bin aber ansonsten mit deinen Antworten immer super zufrieden!:)
@ Bodi
Der Versicherte hat die Nachweispflicht über Einkünfte (kein Nachweis --> Höchstbeitrag).
Säumniszuschläge sind gesetzlich für ALLE Krankenkassen vorgeschrieben und KEINE Satzungsregelung. Dies ist im Sozialgesetzbuch geregelt und ist einheitlich.
D. h. die KK XY
kann nicht 5 %, XYZ 10 % und ABC 0 % verlangen.
Ab und zu wird mal Kulanz walten gelassen, jedoch nur unter bestimmten Gründen, die man der KK gegenüber Begründen sollte. Dies ist aber Kulanz und keine Pflicht für die KK sondern guter Wille. Viele KK machen es so. Beim ersten Mal werden die Säumniszuschläge abgesetzt (bei 1900 € definitiv nicht der Fall).
Die Aussage von Frau ULLA TRULLA ist wohl ein Witz!? Einerseits verabschiedet sie ein dementsprechendes Gesetz, anderseits verlangt sie Kulanz (KK sollen Gesetz missachten). Sorry, da muss ich lachen! Wer sind die mal wieder die Dummen!?
§ 24 SGB 4 Säumniszuschlag
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30. Juni 2008)
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 Euro ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.
(1a) Abweichend zu Absatz 1 haben freiwillig Versicherte, Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches und nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für Beiträge und Beitragsvorschüsse, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 5 vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Beitrages zu zahlen.
(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
Personen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 sind:
die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Wie gesagt hier Tauchen auch die 5 % auf.
@beobeo
Gern kannst du mal die Beiträge und Säumniszuschläge posten. Ich rechne dir gerne nach ob es Stimmt.
Sollte wirklich eine Ratenzahlung von 100 € sein und davon 75 € Säumniszuschläge muss ich aber an dem Verstand des Sachbearbeiters zweifeln. Ich glaub auch nicht, dass die Vollstreckungsabteilung mitspielt, da bei 1900 € bei einer Tilgung von 25 € mtl. 76 Monate brauchen würdest. Da würde kein Chef zustimmen. Vorher würde man versuchen zu vollstrecken. Normal sollte eine Ratenzahlung innerhalb von 6 Monate abgewickelt sein. Natürlich wird die KK bei Arbeitsaufnahme versuchen die Beiträge zu pfänden (moralisch sch...; aus Sicht ALLER KK ganz verständlich, jeder will ja sein Geld!?)
Die Aussage, dass es solche und solche KK gibt und die AOK zu den solchen gehört, lass ich unkommentiert, da es alle KK so handhaben müssen/sollten und ggf. bei Abweichung vom Prüfer ein paar auf die Finger bekommen. Ich gehe davon aus, dass die AOK richtig berechnet hat, jedoch evtl. dich etwas besser beraten hätte können.
Kleiner Tipp: Geh persönlich hin (bevor du Widerspruch usw. stellst; kannst ja vorgeschrieben trotzdem mitnehmen) und spreche mit einem Vorgesetzten und lass dir alles schön erklären bis du es verstehst (wenn nicht fragen bis du es verstehst).
Man kann hierdurch unnötige Spannungen ersparen und evtl. gibt es dann ja auch alternativen. Ich denk, man kann mit jedem reden. Es erspart allen ein Menge Bürokratie.
Das die KK in diesem Fall auf diese 5 % pochen ist wohl verständlich. Ich sag sowas nicht gerne aber der KK ist es ein Dorn im Auge jemanden zu versichern der keine Beiträge bezahlt und trotzdem zu versichern ist. 0 € und trotzdem Leistungsanspruch (eingeschränkt) freut die KK nicht. Ist zwar nicht wirklich nett aber vermute, dass es alle KK so handhaben. Hoffen wohl, dass der Versicherte früher oder später geht!?
Ist nicht die feine englische Art aber wird wohl so gemacht!?
beobeo nimm es nicht persönlich. Wollte nur mal darstellen wie es "evtl." gehandhabt wird. Will keiner KK etwas unterstellen.
Ich selbst bin auch für eine soziale Absicherung für alle und es sollte auch niemand anders behandelt werden, nur weil er evtl. kein 600 € Monatsbeitrag abliefert.
ICH DRÜCK DIR DIE DAUMEN!
Wenn du noch Fragen hast, kannst gern weitere Fragen stellen.