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Grundlage für KK? 4 Monate Übergangsgeld! Davor Gehalt!

Verfasst: 01.07.2008, 11:44
von mrymen
Hallo.
Ich beziehe seit 4 Monaten Übergangsgeld.
Da ich meine Wiedereingliederung abbrechen muß, falle ich ins Krankengeld.
Vor dem Übergangsgeld habe ich normal gearbeitet.
Einmalzahlungen hatte ich im Nov. (Weihnachtsgeld) und letzten Sommer (Juli 2007 Urlaubsgeld).
Welche Monate werden zur Berechnung meines Krankengeldes verwendet?
Auch das Übergangsgeld?
Oder nur die Monate, wo ich gearbeitet habe (also Gehalt?)

Wer kann mir bitte ein Beispiel zeigen?

danke
frank

Verfasst: 06.07.2008, 20:15
von sunshiner81
Für die Krankengeldberechnung wird der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt.

Beispiel: arbeitsunfähig ab 10.06.2008 - somit wird Monat Mai 2008 für die Krankengeldberechnung herangezogen.

Unter Umständen werden auch die letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Das ist der Fall wenn kein fester Monatslohn vereinbart ist und kein Stundenlohn gezahlt wird und immer schwankendes Entgelt erzielt wurde.

Verfasst: 06.07.2008, 21:04
von Krankenkassenfee
Hallo,

Krankengeld wird in Höhe des Übergangsgeldes gezahlt (siehe Reha-Angleichungsgesetz). Was Du davor hattest ist wurscht bzw. wurde bei der Berechnung des Übergangsgeldes schon berücksichtigt.

Oder hast Du direkt vor dem Übergangsgeld auch Krankengeld bekommen? Übergangsgeöd vom Rentenversicherungsträger bei Umschulung, richtig oder?

LG, Fee