Also, ich füge hier auch einfach mal meine Antwort ein, die mir von mrymen gestellt wurde. So haben andere Personen, die einen ähnlichen Fall haben die Möglichkeit auf die Antwort zurückzugreifen.
Du gibst in deinem Eintrag an „dass man abends nach Hause fahren kann“. Ich kann hierzu natürlich nicht allzu viel sagen, es hört sich aber schon nach einer teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung an. Denn bei diesen Fällen befindet sich der Patient bis abends in der jeweiligen Einrichtung, die Übernachtung erfolgt dann zuhause und am nächsten Morgen geht’s dann weiter. Weiterer ausschlaggebender Punkt ist hierbei auch natürlich, dass ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. In Fällen der teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung ist dann sogar nur für die erste und letzte Fahrt des zusammenhängenden Zeitraums eine Zuzahlung zu leisten. Und die Fahrkosten zu diesen Behandlungen muss dann auch jede Kasse übernehmen, das ist gesetzlich geregelt! Natürlich nur dann, wenn die Kasse auch die Kosten der Maßnahme (hier Schmerzklinik) zahlt. Davon gehe ich aber mal aus.
Vorsichtshalber kann ich nur empfehlen, von der Klinik über die geplante Behandlung eine Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese bei deiner KK einzureichen. Diese kann dann eine Genehmigung ausstellen und dich über die weitere Verfahrensweise aufklären. Daraus sollte hervorgehen:
- Geplante Art der Behandlung
- Zeitraum der Behandlung bzw. Behandlungstage (z. B. Mo.-Fr.)
- aus medizinischer Sicht notwendiges Transportmittel
--> Hierzu ist noch zu sagen: Wenn Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt auf jeden Fall mögliche Fahrermäßigungen wie z. B. Monatsticket oder Vierertickets in Anspruch nehmen!
Wenn Fahrt mit PKW erfolgt dann gibt es pro gefahrenem Kilometer eine Erstattung von 0,20 €, jedoch max. die Höhe der Preise von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wenn Fahrt mit Taxi erfolgt auf ggf. bestehende Verträge mit einem Taxiunternehmen vor Ort achten, z. B. gibt es Serienpreisfahrten die dann günstiger sind. Vielleicht arbeitet deine Kasse auch mit einem Taxiunternehmen zusammen?! Aber du hattest ja PKW angegeben...
Dies alles sind soweit die Angaben, die ich bei einem Kunden meiner Kasse anfordern bzw. erfragen würde, also solltest du bei deiner Kasse damit schon ganz gut weiter kommen.
Viel Erfolg, sonst einfach noch mal melden.
Lieben Gruß von einer weiblichen KK-Mitarbeiterin