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was heisst ruhender Krankengeldanspruch?

Verfasst: 30.06.2008, 11:28
von kathi9674
hallo, hätte letztes Jahr lt arzt vom MDK eine reha beantragen sollen, hab ich aber nicht- war zum einen nicht machbar ( familiär) und zum anderen hab ich dann eine weiterbildung begonnen.

Danach gearbeitet, wieder mit der alten Diagnose krankgeschrieben worden, nun kam ein Brief von der KK mit dem Schlussatz, mein Anspruch auf KK ruhe ab 1 Juni und würde mit Antragstellung Reha wieder aufleben.

WAS HEISST DAS? KEIN KRANKENGELD IM JUNI?!?!?! das wäre eine mittlere Katastrophe!! HILFE BITTE!!

Verfasst: 30.06.2008, 16:30
von Schisma
Hallo Kathi, also grundsätzlich ist es ja so, dass der Krankengeldanspruch versagt wird, wenn man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Bedeutet, die KK hat dich aufgefordert einen RehaAntrag zu stellen und das hast du innerhalb von 10 wochen nicht gemacht. Das dann das KG versagt wird ist soweit normal.

Nur dass es nach Ende der Krankheit und dann bei erneutem Auftreten der Diagnose immer noch versagt bleibt, da bin ich mir jetzt nicht sicher.

vll. gibts ja einen KG Experten hier auf dem Bord. Bin da leider nicht 100 % sicher.
Ist aber ehrlich gesagt auch ziemlich komisch. Normalerweise gibt es einen guten Grund warum man eine Reha beantragen soll. Und das man dann plötzlich wieder arbeiten kann finde ich ehrlich gesagt verwunderlich.