Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens
Verfasst: 28.06.2008, 00:19
Guten Abend an alle,
zufällig hatte ich gelesen, dass auch Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen zum beitragspflichtigen Einkommen zählen, nicht nur Arbeitseinkommen bzw. Rente.
Frage:
Wie werden von der GKV diese Zinseinkünfte ermittelt? Werden sie geschätzt?
Ich bin einkommenssteuerpflichtig und lebe neben meinem Arbeitseinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung von Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen. Diese Zinseinnahmen variieren (überwiegend Tagesgeldzinsen) und der Steuerbescheid für das laufende Jahr wird ja erst im Folgejahr erteilt, aus dem sich erst die genauen Zinseinkünfte ergeben. Muss ich der GKV gegenüber quasi einen "Offenbarungseid" abgeben oder ohne Aufforderung sagen, was ich für Zinsen erziele?
z.Z. bin ich noch in der PKV (Debeka), werde mir diese aber bei Rechtkraft meiner Scheidung aufgrund der dann fälligen Beitragshöhe wohl nicht mehr leisten können. Dachte ich bisher zumindest. Wenn aber meine ganzen Zinseinkünfte in der GKV mit zur Beitragsbemessung herangezogen werden, stellt sich mir die Frage, nicht lieber doch in eine billige PKV zu wechseln und dann wenigstens den Vorteil des Privatpatienten zu haben und eben auf Leistungen wie in meiner jetzigen PKV zu verzichten (Chefarzt o.ä.). Irgendwie bin ich in der Zwickmühle - GKV oder PKV?
Was meint Ihr? Für Antworten danke ich schon jetzt.
LG finchen
zufällig hatte ich gelesen, dass auch Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen zum beitragspflichtigen Einkommen zählen, nicht nur Arbeitseinkommen bzw. Rente.
Frage:
Wie werden von der GKV diese Zinseinkünfte ermittelt? Werden sie geschätzt?
Ich bin einkommenssteuerpflichtig und lebe neben meinem Arbeitseinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung von Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen. Diese Zinseinnahmen variieren (überwiegend Tagesgeldzinsen) und der Steuerbescheid für das laufende Jahr wird ja erst im Folgejahr erteilt, aus dem sich erst die genauen Zinseinkünfte ergeben. Muss ich der GKV gegenüber quasi einen "Offenbarungseid" abgeben oder ohne Aufforderung sagen, was ich für Zinsen erziele?
z.Z. bin ich noch in der PKV (Debeka), werde mir diese aber bei Rechtkraft meiner Scheidung aufgrund der dann fälligen Beitragshöhe wohl nicht mehr leisten können. Dachte ich bisher zumindest. Wenn aber meine ganzen Zinseinkünfte in der GKV mit zur Beitragsbemessung herangezogen werden, stellt sich mir die Frage, nicht lieber doch in eine billige PKV zu wechseln und dann wenigstens den Vorteil des Privatpatienten zu haben und eben auf Leistungen wie in meiner jetzigen PKV zu verzichten (Chefarzt o.ä.). Irgendwie bin ich in der Zwickmühle - GKV oder PKV?
Was meint Ihr? Für Antworten danke ich schon jetzt.
LG finchen