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Amerikaner selbständig in Deutschland

Verfasst: 23.06.2008, 14:44
von Luna75
Hallo,
mein Freund ist im April eingereist und wir mußten ihn anmelden um überhaupt den Antrag auf die Arbeits und Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Diese wurde am 28.5. ausgestellt. Das Gewerbe wurde ab 01.06.08 als Kleingewerbe angemeldet. Nun will die Krankenversicherung rückwirkend bis zum 21.04.08 den Beitrag haben. Davon hatte er erstens ja gar nichts und außerdem habe ich nachgelesen, das nach SGB Leute von auerßhalb der EU erst ab Datum der Aufenthaltserlaubnis verpflichtet sind sich hier krankenzuversichern.
Sie wollen von uns einen Nachweis, das er anderweitig versichert war - ist dies nicht nur relevant wenn er aus der EU oder so einreist?
Es geht immerhin um über 500 EUR und er hat sich ja gerade erst selbständig gemacht.....soviel hat er gerade mal eingenommen
Kann mir jemand da genauer Auskunft geben??
Die ganze Bürokratie vermiest uns alles...hätten wir geheiratet wäre alles so einfach..ist schon fies....kein Wunder das es soviele Scheinehen gibt...ICH weiß jetzt warum.

LG
Luna :cry:

Verfasst: 24.06.2008, 22:50
von Rossi
Davon hatte er erstens ja gar nichts und außerdem habe ich nachgelesen, das nach SGB Leute von auerßhalb der EU erst ab Datum der Aufenthaltserlaubnis verpflichtet sind sich hier krankenzuversichern.
Sie wollen von uns einen Nachweis, das er anderweitig versichert war - ist dies nicht nur relevant wenn er aus der EU oder so einreist?
Nein, man muss nämlich beachten, dass es mit den USA ein Sozialversicherungsabkommen gibt.

Da Dein Freund offensichtlich zuletzt in den USA im staatlichen System gesetzlich versichert war und seit der Einreise in die BRD keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat, unterliegt er ab der Einreise in die BRD der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da er aufgrund des SV-Abkommens als zuletzt gesetzlich versichert gilt.

Aber 500,00 Euro scheint mir etwas hoch zu sein. Da dürfte noch ne Menge Musik drinne stecken. Wenn er nachweist, dass sein Einkommen unterhalb von 3.600,00 Euro liegt, wird er fiktiv in die Beitragsklasse von 1.863,72 Euro eingestuft. Dann löhnt er nur noch ca. 280,00 Euro monatlich. Darunter geht es nur noch unter bestimmten Voraussetzungen.

Also Kontakt mit der KV aufnehmen und es regeln.

Verfasst: 31.07.2008, 18:49
von §5
Ich hoffe die Sache hat sich geregelt,aber es hätte einfacher gehen können. Ihr Freund hätte sich ab dem Einreisetag nach §5-1-13 versichern können. Für die ersten Wochen mit Mindestbetrag ca.133 €(Beitrag berechnet sich aus 828,33 und dem ermäßigten BS + 0,9% Zusatzbeitrag). Mit Beginn der Selbstständigkeit ist zu prüfen, ob diese wirklich hauptberuflich ist. Sollte er nur 14 Stunden pro Woche arbeiten, könnte er weiterhin zum o.g. Beitrag versichert sein.

Macht er mehr, gibt es bei bestimmten Krankenkassen Satzungsfestlegungen. U.U.wird das Einkommen dann aus 1242,50 € berechnet und dann zahlt man ca.205€

Punkte die zu prüfen wären sind. Ehegatten Einkommen, Ersparnisse und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Angestellte!

Viel Spass beim Nachfragen bei Deiner KK